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   AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19   

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AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19 (https://dejure.org/2021,7678)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2021 - 35 C 5509/19 (https://dejure.org/2021,7678)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2021 - 35 C 5509/19 (https://dejure.org/2021,7678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 286 Abs 4 BGB, § 536 Abs 1 BGB, § 538 BGB, § 542 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a BGB, § 546 Abs 1 BGB
    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung wegen Bettwanzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Minderungsrecht bei Befall mit Bettwanzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bettwanzen in der Mietwohnung - Kann der Mieter wegen Mietmangels die Miete kürzen oder ist ihm mangelnde Hygiene vorzuwerfen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bettwanzen als Minderungsgrund?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Mietminderung bei Bettwanzenbefall aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs - Minderung der Bruttomiete um 60 %

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen Bettwanzen? (IMR 2021, 274)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Dagegen entfällt das Recht zur Minderung, wenn der Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, was dann der Fall ist, wenn der Mieter den Mangel zu vertreten hat, seine Beseitigung verzögert oder verhindert oder der Mangel auf einer vom Mieter gewünschten Veränderung beruht (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 515 Rn. 18 unter Bezugnahme auf: MünchKomm-BGB/Häublein, 5. Aufl., § 536 Rn. 32; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rn. 572 mwN; vgl. auch BGHZ 203, 256 Rn. 46; BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 17 jew. mwN).

    Es obliegt daher grundsätzlich den klagenden Vermietern darzulegen und zu beweisen, dass das Minderungsrechts des Beklagten ausgeschlossen sein soll (MünchKomm-BGB/Häublein, 8. Aufl., § 536 Rn. 54 mwN; vgl. auch BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 19).

    (c) Soweit sich die Kläger darauf berufen haben, dass das Minderungsrecht des Beklagten ausgeschlossen sei, weil dieser sich bei drei Gelegenheiten geweigert habe, an den für eine Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, so sind sie für diesen zu ihrer Beweislast stehenden (BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 19) Vortrag beweisfällig geblieben.

    Eine treuwidrige Verhinderung der Mängelbeseitigung, welche zum Verlust des Minderungsrechts führen könnte (BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 17f. mwN), liegt darin aber schon deshalb nicht, weil die am 11.12.2019 beabsichtigte Maßnahme nur darauf abzielte "den Befall etwas einzudämmen" und dem Zeugen ein Auftrag für die zur Mängelbeseitigung erforderlichen, umfassenden Maßnahmen, die einen zeitweisen Auszug des Beklagten erfordert hätten, nach dessen Schilderung noch gar nicht erteilt war.

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Gemäß §§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a), 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn sich der Mieter mit der Entrichtung des Mietzinses für zwei aufeinanderfolgende Monate mit einem Betrag in Verzug befindet, der einer - ungeminderten (vgl. BGH, NJW 2018, 939 Rn. 19) - Grundmiete zuzüglich einer vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung (vgl. BGH, NJW 2008, 3210 Rn. 31) entspricht.

    Eine dem entgegenstehende Tilgungsbestimmung - die zudem seinem Interesse am Erhalt der Wohnung zuwiderlaufen würde, nachdem auch Rückstände hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlungen kündigungsrelevant sind (etwa: BGH, NJW 2008, 3210 Rn. 31) - hat der Beklagte nicht aufgezeigt.

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 271/07

    Schwarzstaubablagerungen in der Mietwohnung ("Fogging") infolge vertragsgemäßen

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Daraus folgt, dass der Mieter sein Minderungsrecht dann nicht verliert, wenn der Mangel zwar auf sein Verhalten zurückzuführen ist, der Mieter dies aber nicht zu vertreten hat, weil ihm dieses Verhalten als vertragsgemäßer Gebrauch erlaubt ist (zutreffend: Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2021, § 536 Rn. 111 unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2008, 2432 Rn. 11f.; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl., § 536 Rn. 627 mwN).

    Beruht eine Verschlechterung der Mietsache auf ihrem vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mieter, so hat dieser den Mangel wegen der gesetzlichen Wertung des § 538 BGB nicht zu vertreten (BGH, NJW 2008, 2432 Rn. 9ff.).

  • BGH, 16.05.2007 - VIII ZR 207/04

    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Das Einbringen alltäglicher Gegenstände wie Taschen und Ähnlichem rechnet ohne Zweifel zum verkehrsüblichen und damit vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung (vgl. dazu etwa: BGH, NJW-RR 2007, 1243 Rn. 8 mwN).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2019 - 3 W 52/19

    Streitwertbemessung, Gebührenstreitwert bei mehreren Streitgegenständen,

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Das Gericht folgt in dieser Frage, die obergerichtlich und in der Literatur äußerst umstritten ist (vgl. zum Streitstand etwa: OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 W 52/19, juris Rn. 14ff.; aus der Literatur einerseits etwa: BeckOK-KostenR/Schindler, § 39 GKG Rn. 26 [Stand: 01.01.2021]; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 4 Rn. 12 mwN; a.A.: Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 39 Rn. 16; Zöller/Vollkommer, 33. Aufl., § 5 Rn. 3 jew. mwN), ob eine Addition wirtschaftlich nicht identischer Ansprüche auch vorzunehmen ist, wenn bei nachträglicher Wertänderung nicht alle Streitgegenstände des Verfahrens gleichzeitig geltend gemacht werden, derjenigen Auffassung, wonach eine Addition auch gem. § 39 Abs. 1 GKG die gleichzeitige Geltendmachung der Ansprüche erfordert.
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Dass er die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs eingehalten und die Obhuts- und Fürsorgepflichten in Bezug auf das Mietobjekt gewahrt hat, die ihm als Korrelat für den Mietgebrauch auferlegt sind, hat zwar der Beklagte als Mieter zu beweisen (vgl. BGHZ 66, 349 juris Rn. 20).
  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 223/10

    Wohnraummiete: Berücksichtigung einer Mietminderung bei der

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    (2.) Der unstreitige und auch nach den Feststellungen des Sachverständigen gravierende Bettwanzenbefall der Wohnung (60%) und der unbestritten gebliebene Defekt der Klingelanlage der im fünften Stock belegenen Wohnung (3%), welche jeweils am 16.10.2019 angezeigt worden waren, rechtfertigt nach Einschätzung des Gerichts eine Minderung der Bruttomiete (vgl. BGH, NJW 2011, 1806 Rn. 11ff.) von insgesamt 63% (§ 287 ZPO).
  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 74/16

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Konkludente Zustimmung zur

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Leistet ein Mieter, der wie hier einen Zahlungsrückstand hinsichtlich der Grundmiete und hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlungen hat auflaufen lassen, eine Zahlung und versieht er seine Leistung weder mit einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung noch mit einer schlüssigen Tilgungsbestimmung, die die Zuordnung zu einem bestimmten Monat ermöglichen würde, weil sie auf Grund von Höhe und Zeitpunkt diesem Monat zuzurechnen ist (vgl. etwa BeckOK-MietR/Gras, § 535 Rn. 3004 mwN [Stand: 01.02.2021]), so erschöpft sich bei verständiger, die erkennbaren Interessen des Mieters berücksichtigender Würdigung des Zahlungsverhaltens (§§ 133, 157 BGB; vgl. etwa BGH, NJW-RR 2018, 524 Rn. 19ff. mwN) der mit der Zahlung verbundene Erklärungsgehalt darin, dass der Mieter eine schlüssige Tilgungsbestimmung gemäß § 367 Abs. 2 BGB vornimmt (vgl. BeckOK-MietR/Gras, § 535 Rn. 3008 mwN [Stand: 01.02.2021]).
  • BGH, 14.01.2014 - VI ZR 340/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Andere als die vom Sachverständigen geschilderten alltäglichen Einschleppungsvarianten, welche sich der Beklagte schlüssig zu eigen gemacht hat (vgl. etwa BGH, VersR 2014, 632 Rn. 11 mwN), haben die Kläger nicht behauptet.
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19
    Dabei war zunächst zu sehen, dass der Umstand, dass die Kläger ihr Herausgabeverlangen auf verschiedene Kündigungserklärungen gestützt haben, nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts führt, da es sich insoweit zwar um verschiedene Streitgegenstände handelt (vgl. BGHZ 204, 134 Rn. 14), die aber wirtschaftlich identisch sind und folglich den Streitwert nicht erhöhen (vgl. BeckOK-KostenR/Schindler, § 39 GKG Rn. 17 [Stand: 01.01.2021]).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 100/17

    Bestimmung des Streitwerts im Fall einer einseitigen Teilerledigungserklärung des

  • KG, 02.03.2018 - 26 W 62/17

    Streitwertfestsetzung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

  • AG Gelsenkirchen, 07.11.2011 - 3a C 299/11

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

  • BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

  • BGH, 01.03.2000 - XII ZR 272/97

    Substantiierung und Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Mietsache

  • BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 113/10

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Unterbrechung der Stromversorgung

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 394/03

    Kündigung des Zwischenmietvertrages wegen Nichtweiterleitung des erhaltenen

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

  • BGH, 17.01.2018 - VIII ZR 241/16

    § 565 BGB zum Schutz des Mieters bei Weitervermietung als Werkswohnung

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