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   VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11   

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VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11 (https://dejure.org/2011,22914)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2011 - 35 K 202.11 (https://dejure.org/2011,22914)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2011 - 35 K 202.11 (https://dejure.org/2011,22914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 5 AufenthG, § 11 Abs 1 AufenthG
    Aussichtsloses Verlangen der Rückkehr eines staatenlosen Palästinensers in den Libanon und Aufenthaltserlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgehen von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise und Abschiebung bei staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
    Die Klägervertreterin trug ergänzend vor, dass auch in dem vom OVG Berlin-Brandenburg am 14. September 2010 (OVG 3 B 2.08, juris) entschiedenen Fall noch immer kein Laissez-Passer ausgestellt worden sei und sie deshalb inzwischen eine Untätigkeitsklage erhoben habe.

    Damit in Übereinstimmung bestätigte auch der seit 2001 für die Passbeschaffung zuständige Beamte der Berliner Ausländerbehörde im Verfahren OVG 3 B 2.08 vor dem OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 14. September 2010, juris), dass ihm derartige Dokumente, die er im Falle des Klägers persönlich der Ausländerakte (Hülle Bl. 6) zwecks Passbeschaffung entnommen hat, als Identitätsnachweise ausreichten und er diese regelmäßig zusammen mit den ausgefüllten Passanträgen an die libanesische Botschaft übersende (Bl. 2 f. der OVG-Sitzungsniederschrift vom 11. Mai 2010, Streitakte Bl. 67 R f.; s.a. VAB a.a.O., I. 3.).

    Daran ändert sich auch nichts durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. September 2010 (OVG 3 B 2.08, juris).

    Auch die beim LaGeSo für die Rückkehr- und Weiterberatungsstelle zuständige Mitarbeiterin hat gegenüber dem OVG Berlin-Brandenburg bestätigt, dass Nachfragen und Anträge bei der libanesischen Botschaft ihres Wissens nicht schriftlich bestätigt würden (Sitzungsniederschrift im Verfahren OVG 3 B 2.08 vom 11. Mai 2010, Seite 17; Streitakte Bl. 75).

    Denn wenn der Ausländer auf eigene Verantwortung ein Flugticket kauft und die Beiruter Sicherheitsbehörden die auch bei selbständiger Dokumentenbeschaffung durch den Ausländer erforderliche Einreisegenehmigung nicht erteilen oder der Ausländer aus sonstigen Gründen den Flug nicht antreten kann, bleibt er auf den Kosten für das Flugticket sitzen (Aussage des für die Passbeschaffung zuständigen Beamten der Berliner Ausländerbehörde im Verfahren OVG 3 B 2.08, Bl. 3 der Sitzungsniederschrift vom 11. Mai 2010; Streitakte Bl. 68).

    Nach alledem liegen keine verifizierbaren Erkenntnisse darüber vor, dass der Kläger als staatenloser Palästinenser aus dem Libanon durch weitere zumutbare und dokumentarisch belegbare Bemühungen bei der libanesischen Botschaft eine ernsthafte Chance hätte, ein Laissez-Passer für die Rückkehr in den Libanon zu erhalten (a.A. unter Berufung auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2010, a.a.O., juris: VG Berlin, Urteil vom 17. August 2011 - VG 16 K 238.09 -, juris).

  • VG Berlin, 29.12.2009 - 35 A 213.06

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen,

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
    Mit der gegen diesen Bescheid am 11. August 2006 erhobenen Klage VG 35 A 213.06 verfolgte der Kläger sein Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen weiter.

    Mit Urteil vom 29. Dezember 2009 (VG 35 A 213.06) hat die Kammer den Beklagten zur Neubescheidung des Antrags des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verpflichtet: Bei staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon sei grundsätzlich von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise und Abschiebung auszugehen und mit einem Wegfall des Ausreisehindernisses regelmäßig auch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, den Verwaltungsvorgang des Beklagten (1 Band) sowie die Streitakte VG 35 A 213.06 (1 Band) Bezug genommen.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
    Bereits der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen - wie die Vorlage von Bescheinigungen der libanesischen Botschaft über bestimmte dort gestellte Anträge - abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4, Rn. 4; Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21, 29, zu § 30 Abs. 4 AuslG; OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 47).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
    Bereits der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen - wie die Vorlage von Bescheinigungen der libanesischen Botschaft über bestimmte dort gestellte Anträge - abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4, Rn. 4; Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21, 29, zu § 30 Abs. 4 AuslG; OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 47).
  • VG Berlin, 17.08.2011 - 16 K 238.09

    Aufenthaltserlaubnis für Palästinenser ungeklärter Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
    Nach alledem liegen keine verifizierbaren Erkenntnisse darüber vor, dass der Kläger als staatenloser Palästinenser aus dem Libanon durch weitere zumutbare und dokumentarisch belegbare Bemühungen bei der libanesischen Botschaft eine ernsthafte Chance hätte, ein Laissez-Passer für die Rückkehr in den Libanon zu erhalten (a.A. unter Berufung auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2010, a.a.O., juris: VG Berlin, Urteil vom 17. August 2011 - VG 16 K 238.09 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2011 - 35 K 202.11
    Bereits der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen - wie die Vorlage von Bescheinigungen der libanesischen Botschaft über bestimmte dort gestellte Anträge - abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4, Rn. 4; Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 -, BVerwGE 108, 21, 29, zu § 30 Abs. 4 AuslG; OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2007 - OVG 3 B 34.05 -, juris, Rn. 47).
  • VG Sigmaringen, 18.10.2017 - A 5 K 2247/16

    Mitwirkung bei der Passbeschaffung; staatenloser Kurde aus dem Libanon

    Im sehr deutlich formulierten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25.08.2011 - 35 K 202.11 - (InfAuslR 2012, 21) heißt es (wiederum zu Palästinensern):.
  • BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14

    Transitaufenthaltssache: Verlängerung wegen Beschaffung der erforderlichen

    Aus dem von dem Betroffenen angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 2011 (InfAuslR 2012, 21) ergibt sich allerdings, dass die Erteilung von Rückreisedokumenten durch die libanesischen Behörden bei Palästinensern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nicht selten Jahre in Anspruch nimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Unter Verweis auf und teilweiser Wiedergabe von Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 03.12.2008 - 13 S 2483/07 -, juris), des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 18.10.2017 - A 5 K 2247/16 -, juris Rn. 3), des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 25.08.2011 - 35 K 202.11 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 18.06.2020 - 8 K 3961/17.A -, juris) führt der Zulassungsantrag aus, der Libanon erlaube Palästinensern, die ursprünglich aus dem Libanon stammten bzw. dort geboren und bei der dortigen UNRWA registriert seien, die Wiedereinreise nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 7 N 158.13

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Die auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 2011 - 35 K 202.11 - gestützte, ausweislich des angefochtenen Urteils erstmals im Berufungszulassungsverfahren erhobene Behauptung, seit 2010 sei bundesweit kein Fall einer gelungenen freiwilligen Rückkehr staatenloser Palästinenser in den Libanon bekannt geworden oder dokumentiert worden, hat der Kläger nicht auf das auch nach seiner Ansicht maßgebliche Jahr 2013 aktualisiert.
  • VG Berlin, 13.06.2012 - 35 K 438.10

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer an einen im Libanon geborenen

    In diesen Fällen ist nicht abschließend geklärt, ob der Libanon die Rückkehr staatenloser Palästinenser verhindern möchte und ihnen deshalb grundsätzlich keine Heimreisedokumente ausstellt; mit der Folge, dass entsprechende Bemühungen mangels einer ernsthaften Chance, ein derartiges Dokument zu erlangen, nicht zu verlangen sind (so VG Berlin, Urteil vom 25. August 2011 - VG 35 K 202.11 - juris; gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen OVG 3 N 210.11 die Berufung bei dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig).
  • VG Sigmaringen, 18.10.2017 - 5 K 2247/16
    Im sehr deutlich formulierten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25.08.2011 - 35 K 202.11 - ( InfAuslR 2012, 21 ) heißt es (wiederum zu Palästinensern):.
  • VG Berlin, 13.07.2012 - 35 K 62.12

    Erlaubnis einer Beschäftigung, geduldeter Ausländer; Mitwirkungspflichten bei der

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Bemühungen des Klägers zur Erlangung eines gültigen Passes oder Passersatzes bzw. Identitätsaufklärung ergeben sollten, dass der Kläger entgegen seiner jetzigen Annahme zwischenzeitlich nicht die libanesische Staatsangehörigkeit erworben hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. August 2011 - VG 35 K 202.11 -, Rn. 19 ff.; zit. nach juris, wonach der Libanon die Rückkehr staatenloser Palästinenser verhindern möchte und ihnen deshalb grundsätzlich keine Heimreisedokumente ausstellt, sodass entsprechende Bemühungen mangels einer ernsthaften Chance, ein derartiges Dokument zu erlangen, nicht zu verlangen sein sollen; gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen OVG 3 N 210.11 die Berufung bei dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig).
  • VG Berlin, 13.07.2012 - 35 K 200.11

    Ausreisepflicht eines Ausländers; Erfüllung der zur Ausreisepflicht

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Bemühungen des Klägers zur Erlangung eines gültigen Passes oder Passersatzes bzw. Identitätsaufklärung ergeben sollten, dass der Kläger entgegen seiner jetzigen Annahme zwischenzeitlich nicht die libanesische Staatsangehörigkeit erworben hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. August 2011 - VG 35 K 202.11 -, Rn. 19 ff.; zit. nach juris, wonach der Libanon die Rückkehr staatenloser Palästinenser verhindern möchte und ihnen deshalb grundsätzlich keine Heimreisedokumente ausstellt, sodass entsprechende Bemühungen mangels einer ernsthaften Chance, ein derartiges Dokument zu erlangen, nicht zu verlangen sein sollen; gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen OVG 3 N 210.11 die Berufung bei dem OVG Berlin-Brandenburg anhängig).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2013 - 7 S 16.13

    Libanese; Btm-Straftäter; bestandskräftige Ausweisung; Abschiebung aus Strafhaft;

    Hinsichtlich der zitierten abweichenden Auffassung im Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 2011 zu VG 35 K 202.11 ist darauf hinzuweisen, dass der genannte 3. Senat insoweit wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bereits am 7. Februar 2012 die Berufung zugelassen hat (OVG 3 N 210.11, nunmehr OVG 3 B 4.12).
  • BGH, 30.06.2016 - V ZB 134/14

    Passbeschaffung, Transitgewahrsam, Abschiebungshaft, Passersatzpapier,

    Aus dem von dem Betroffenen angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. August 2011 (InfAuslR 2012, 21) ergibt sich allerdings, dass die Erteilung von Rückreisedokumenten durch die libanesischen Behörden bei Palästinensern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit nicht selten Jahre in Anspruch nimmt.
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