Weitere Entscheidung unten: BerG Heilberufe Köln, 05.06.2009

Rechtsprechung
   VG Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09.T   

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https://dejure.org/2009,34890
VG Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09.T (https://dejure.org/2009,34890)
VG Köln, Entscheidung vom 05.06.2009 - 35 K 563/09.T (https://dejure.org/2009,34890)
VG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 35 K 563/09.T (https://dejure.org/2009,34890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten durch die Beteiligung eines Arztes an einer GmbH mit dem Gesellschaftszweck der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln; Verbot der Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme für die Zuweisung von Patienten; Beteiligung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Auszug aus VG Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09
    - 2 U 176/06 - berief, das hier entsprechend gelte.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    a) Das Verbot des § 31 NdsBOÄ gilt nach seinem Sinn und Zweck nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 Abs. 5 NdsBOÄ genannten Apotheken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen (vgl. Berufsgericht für Heilberufe beim VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2009 - 35 K 563/09.T, Umdruck S. 9 f.).

    Die Unzulässigkeit der Beteiligung wird sich aber auch schon aus der Gesamthöhe der dem Arzt aus ihr zufließenden Vorteile ergeben können, sofern diese in spürbarer Weise von seinem eigenen Verweisungsverhalten beeinflusst wird (vgl. Berufsgericht für Heilberufe beim VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2009 - 35 K 563/09.T, Umdruck S. 12).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    a) Das Verbot des § 31 NdsBOÄ gilt nach seinem Sinn und Zweck nicht nur, wenn ein Arzt einem anderen Arzt Patienten überweist, sondern auch für Patientenzuführungen an die in § 34 Abs. 5 NdsBOÄ genannten Apotheken, Geschäfte oder Anbieter gesundheitlicher Leistungen (vgl. Berufsgericht für Heilberufe beim VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2009 - 35 K 563/09.T, Umdruck S. 9 f.).

    Die Unzulässigkeit der Beteiligung wird sich aber auch schon aus der Gesamthöhe der dem Arzt aus ihr zufließenden Vorteile ergeben können, sofern diese in spürbarer Weise von seinem eigenen Verweisungsverhalten beeinflusst wird (vgl. Berufsgericht für Heilberufe beim VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2009 - 35 K 563/09.T, Umdruck S. 12).

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   BerG Heilberufe Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09.T   

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BerG Heilberufe Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09.T (https://dejure.org/2009,79692)
BerG Heilberufe Köln, Entscheidung vom 05.06.2009 - 35 K 563/09.T (https://dejure.org/2009,79692)
BerG Heilberufe Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 35 K 563/09.T (https://dejure.org/2009,79692)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Auszug aus BerG Heilberufe Köln, 05.06.2009 - 35 K 563/09
    - 2 U 176/06 - berief, das hier entsprechend gelte.
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