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   LG Stuttgart, 16.05.2013 - 35 O 116/12   

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https://dejure.org/2013,48521
LG Stuttgart, 16.05.2013 - 35 O 116/12 (https://dejure.org/2013,48521)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16.05.2013 - 35 O 116/12 (https://dejure.org/2013,48521)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 35 O 116/12 (https://dejure.org/2013,48521)
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Volltextveröffentlichung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Rechtsmissbrauch bei sog. Abmahn-Flatrate

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch bei Abmahn-Flatrate

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.05.2013 - 35 O 116/12
    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung (beispielsweise OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - 6 U 129/06 -) für diesen Fall von einem missbräuchlichen Vorgehen ausgegangen wird, da der Abmahner ersichtlich keine ernsthaften Interessen am Schutz gegen unlauteren Wettbewerb verfolge, sondern sich lediglich dafür hergebe, seinem Anwalt eine Gebühreneinnahmequelle zu verschaffen.
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 17/09

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung und der Geltendmachung von

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.05.2013 - 35 O 116/12
    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen, so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen, eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten (OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009 - 4 U 17/09 -).
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 16.05.2013 - 35 O 116/12
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs begründen können (OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012 - 4 U 49/11 -).
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