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   BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08   

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BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08 (https://dejure.org/2010,31109)
BPatG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08 (https://dejure.org/2010,31109)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 35 W (pat) 455/08 (https://dejure.org/2010,31109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 GebrMG, § 73 PatG, § 79 PatG, § 269 ZPO
    Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Wirksamkeit der Beschwerderücknahme - Möglichkeit der Rücknahme der Beschwerde nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung bis zum Einritt der formellen Rechtskraft

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Wirksamkeit der Beschwerderücknahme - Möglichkeit der Rücknahme der Beschwerde nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung bis zum Einritt der formellen Rechtskraft

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Wirksamkeit der Beschwerderücknahme - Möglichkeit der Rücknahme der Beschwerde nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung bis zum Einritt der formellen Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
    Die herrschende Meinung berücksichtigt nach der Rechtsauffassung des Senats auch nicht die Tatsache, dass Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes ungeachtet ihrer formalen Ausgestaltung als "Beschluss" als rechtsgestaltende Verwaltungsakte einzustufen sind (vgl. BVerwGE 8, 350 = GRUR 1959, 435).
  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    Auszug aus BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
    Der Senat kommt aber auf Grund der in der Argumentation überzeugenden Darlegung bei Busse, PatG 6. Aufl. § 79, Rn. 8 zu der Auffassung, dass eine Rücknahme der Beschwerde bis zum Eintritt der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren möglich ist (vgl. auch Bühring, GebrMG, 7. Aufl. § 18 Rn. 67 mit ausdrücklichem Hinweis auf Busse a. a. O sowie auf BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild, Benkard, GebrMG, § 18 Rdn. 4c).
  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
    Nach bisher wohl herrschender Meinung ist die Rücknahme der Beschwerde nur möglich solange die Beschwerdeentscheidung noch nicht ergangen ist (BGH GRUR 1969, 562 Appreturmittel; BGH GRUR 1988, 364 Epoxidation, Benkard, PatG, 10. Aufl. § 73 Rn. 58; Ströbele/Hacker, § 66 MarkenG Rn. 114).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
    Nach bisher wohl herrschender Meinung ist die Rücknahme der Beschwerde nur möglich solange die Beschwerdeentscheidung noch nicht ergangen ist (BGH GRUR 1969, 562 Appreturmittel; BGH GRUR 1988, 364 Epoxidation, Benkard, PatG, 10. Aufl. § 73 Rn. 58; Ströbele/Hacker, § 66 MarkenG Rn. 114).
  • BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 454/08

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Beschwerderücknahme

    Auszug aus BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
    Parallelverfahren: 35 W (pat) 454/08.
  • BPatG, 12.10.2020 - 19 W (pat) 53/19

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - die Rücknahme der Beschwerde ist bis zum

    1.1 Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562 - Appreturmittel; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - X ZB 28/86, GRUR 1988, 364, 365 - Epoxidations-Verfahren), wonach die Zurücknahme der Beschwerde nur bis zum Erlass der Entscheidung über die Beschwerde möglich sein soll, schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 35. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - 35 W (pat) 454/08 und 35 W (pat) 455/08 - Beschwerderücknahme nach Verkündung, juris Rn. 8ff.) sowie der überwiegenden Literaturmeinung (Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 73 Rn. 174; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 73 Rn. 104; vgl. auch Schulte, PatG, 10. Aufl., § 73 Rn. 197) an, wonach die Rücknahme der Beschwerde bis zum Eintritt der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung möglich ist.

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf die vorgenannten Entscheidungen des 35. Senats zu verweisen, die für das zweiseitige Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren ergangen sind und in denen offenbar eine Zustimmung der Löschungsantragstellerin und Beschwerdegegnerin zu der nach Verkündung der Entscheidung erklärten Beschwerderücknahme durch die Inhaberin des Gebrauchsmusters und Löschungsantragsgegnerin nicht für erforderlich erachtet wurde (BPatG, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - 35 W (pat) 454/08 und 35 W (pat) 455/08 - Beschwerderücknahme nach Verkündung, a. a. O.).

    Bei einem Beschluss, durch den die Zurücknahme der Beschwerde festgestellt wird, handelt es sich nach der in der Literatur vertretenen Auffassung, der sich der erkennende Senat anschließt, auch um eine Entscheidung "über die Beschwerde" i. S. v. § 100 Abs. 1 PatG, also um eine der Zulassung der Rechtsbeschwerde zugängliche Entscheidung (Benkard, a. a. O., § 100 Rn. 5; Schulte, a. a. O., § 100 Rn. 10; so im Ergebnis auch BPatG, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - 35 W (pat) 454/08 und 35 W (pat) 455/08 - Beschwerderücknahme nach Verkündung, juris Rn. 12).

  • BPatG, 30.06.2020 - 4 Ni 17/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Packmaterialumwandlungsmaschine" - zur

    Zurückweisungsbeschluss des Bundespatentgerichts vom 5. Mai 2010; hier: Protokoll über die öffentliche Sitzung des 35. Senats des BPatG in der Beschwerdesache betreffend das Gebrauchsmuster 20 2004 020 573 (BPatG-Az 35 W (pat) 455/08) vom 5. Mai 2010.
  • BPatG, 02.04.2012 - 35 ZA (pat) 8/11
    35 ZA (pat) 8/11 zu 35 W (pat) 455/08.
  • BPatG, 02.04.2012 - 35 ZA (pat) 38/10
    Die Erinnerungsführerin hat für ihren Verfahrensbevollmächtigten unter Vorlage der entsprechenden Rechnung Hotelkosten in Höhe von 245, 31 EUR mit der Begründung geltend gemacht, dass nach telefonischer Auskunft des Vorsitzenden des 35. Senats der Verhandlungstermin im vorliegenden Löschungsbeschwerdeverfahren am selben Verhandlungstag wie im parallelen Verfahren 35 W (pat) 455/08, also am 5. Mai 2010 stattfinden sollte.
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