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   ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09   

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ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09 (https://dejure.org/2010,72501)
ArbG München, Entscheidung vom 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09 (https://dejure.org/2010,72501)
ArbG München, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 35 Ca 14694/09 (https://dejure.org/2010,72501)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

    Auszug aus ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es, insbesondere soweit es sich um die zeitweise Übertragung hoheitlicher Aufgaben handelt, auch andere Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Art geben kann und damit auch bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nicht zwingend ein Arbeitsverhältnis vorliegen muss (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2005 - 5 AZR 435/04 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09
    Insoweit gelten die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsrechtsstreit entsprechend (vgl. GS BAG Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 zitiert nach Juris).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09
    4. Die Parteien haben den Arbeitsvertrag nicht wirksam befristet, da der Kläger seine Tätigkeit bereits vor Abschluss des schriftlichen Vertrages beim Beklagten aufgenommen hat (vgl. BAG, Urteil vom 01.12.2004 - 7 AZR 198/04 zitiert nach Juris).
  • BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03

    Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09
    Wenn ein Vorgesetzter Arbeitsaufträge erteilt, so stellen diese regelmäßig Weisungen dar, auch wenn sie höflich als Bitte formuliert sind (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2004 - 10 AZR 495/03 zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus ArbG München, 12.05.2010 - 35 Ca 14694/09
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (st. Rspr. vgl. zuletzt etwa BAG, Urteil vom 35 Ca 14694/09 -920.05.2009 - 5 AZR 31/08 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • VG Regensburg, 18.01.2019 - RN 1 K 14.2132

    Schadenersatzklage des Freistaats Bayern gegen ehemaligen Behördenleiter

    Mit Urteil vom 12.5.2010 (Az. 35 Ca 14694/09) hat das Arbeitsgericht München der Klage des Herrn M***** stattgegeben (Anlage K 6).

    Das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts München datiert bereits vom 12.5.2010 (Az. 35 Ca 14694/09) und hat der Klage des Auftragnehmers Herrn M***** stattgegeben (vgl. Anlage K 6, Bl. 42 - 50 der Gerichtsakten).

  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398

    Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung

    Vielmehr kannte er zum Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsabschlüsse die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen (ArbG München, U.v. 12.5.2010 - 35 Ca 14694/09; LAG München, U.v. 23.11.2011 - 5 Sa 575/10) hinsichtlich des Auftragnehmers M. Seine eigenen Mitarbeiter, aber auch die anderer Behörden (Herr RD B. vom LfF M.) warnten ihn frühzeitig und mehrmals sowohl mündlich als auch schriftlich vor Abschluss der Verträge ab Oktober 2010.

    Der objektive Geschäftsinhalt ist den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrags zu entnehmen (BAG, U.v. 25.9.2013 - 10 AZR 282/12 - juris Rn. 17, 20 unter Berücksichtigung der "schriftlichen Vertragsgrundlagen"; ArbG München, U.v. 12.5.2010 - 35 Ca 14694/09 - UA S. 8, VG-Akte S. 45).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten haben die Arbeitsgerichte (BAG, U.v. 25.9.2013 a.a.O. Rn. 17; ArbG München, U.v. 12.5.2010, a.a.O., UA S. 12, VG-Akte S. 47 Rückseite) ferner nicht etwa bestätigt, dass die Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund des § 645 Abs. 1 BGB "unproblematisch" sei, sondern nur allgemein klargestellt, dass auch einem Werkbesteller gegenüber dem Werkunternehmer das Recht zusteht, Anweisungen für die Ausführung des Werks zu erteilen (vgl. § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB zu den Auswirkungen auf die Vergütungsgefahr).

  • LAG München, 23.11.2011 - 5 Sa 575/10

    Abgrenzung Arbeitsvertrag zu Werkvertrag

    Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12.05.2010 - Az. 35 Ca 14694/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12.05.2010, Az. 35 Ca 14694/09, wird aufgehoben.

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