Rechtsprechung
AG Erfurt, 27.01.2020 - 35 FH 117/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 249 Abs 2 FamFG, § 645 Abs 3 ZPO, § 1601 BGB
Statthaftigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens bei Titeln über frühere Zeiträume - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 763
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 28.11.2018 - 18 WF 1120/18
Auszug aus AG Erfurt, 27.01.2020 - 35 FH 117/19
Auch die Erhebung eines Stufenantrags hindert eine Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsverfahren, dagegen genügt ein reiner Auskunftsantrag nicht (siehe auch OLG Dresden, Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 9, juris).Weder droht in der zu beurteilenden Fallgestaltung die Gefahr einer doppelten Titulierung noch könnte der Antragsteller hinsichtlich der vorliegenden Vollstreckungstitel in Form der Vollstreckungsbescheide den Weg der Abänderung beschreiten (offensichtlich geht auch das OLG Dresden - Beschluss vom 28. November 2018 - 18 WF 1120/18 -, Rn. 16 - ebenfalls von einer grundsätzlichen Statthaftigkeit aus, lässt dann allerdings die Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nicht zu, weil auch Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wurde und hierüber ein Mahnverfahren anhängig war).
- AG Erfurt, 25.02.2020 - 35 FH 138/19
Statthaftigkeit der Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten …
Insoweit können die Feststellungen des Gerichts im Beschluss vom 27.01.2020 - Az. 35 FH 117/19 - nicht übertragen werden.