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   LG Stuttgart, 19.04.2012 - 35 O 11/11 KfH   

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https://dejure.org/2012,13655
LG Stuttgart, 19.04.2012 - 35 O 11/11 KfH (https://dejure.org/2012,13655)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2012 - 35 O 11/11 KfH (https://dejure.org/2012,13655)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2012 - 35 O 11/11 KfH (https://dejure.org/2012,13655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit von Aktionen eines Optikers - "Bonuscard” erlaubt, "kostenlose Zweitbrille” verboten

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb durch kostenlose Abgabe einer Bonuscard und einer Zweitbrille

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe einer Bonuscard an Stammkunden bei der Absatzwerbung für Heilmittel als wettbewerbswidrige Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 7 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 11
    Abgabe einer Bonuscard an Stammkunden bei der Absatzwerbung für Heilmittel als wettbewerbswidrige Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bonuscard vom Augenoptiker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenlose Abgabe von Bonuskarte an Stammkunden eines Brillengeschäfts im Wert von 5 Euro stellt zulässige Zuwendung dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Das Landgericht hat der Klage mit diesem Antrag stattgegeben (LG Stuttgart, Urteil vom 19. April 2012 - 35 O 11/11 KfH, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12

    Bonus-Karte, kostenlose Zweitbrille - Wettbewerbsverstoß eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Vorsitzenden der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012 (Az.: 35 O 11/11 KfH) wird.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012 (Az.: 35 O 11/11 KfH) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012 (Az.: 35 0 11/11 KfH) wie folgt abzuändern und.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012, Aktenzeichen 35 0 11/11 KfH teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

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