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   EuGH, 06.11.1990 - 354/87   

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EuGH, 06.11.1990 - 354/87 (https://dejure.org/1990,1514)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.1990 - 354/87 (https://dejure.org/1990,1514)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 1990 - 354/87 (https://dejure.org/1990,1514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Weddel / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2 und Artikel 189 Absatz 2; Verordnung Nr . 2806/87 der Kommission
    1 . Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung, durch die der Prozentsatz für die Kürzung der Mengen festgesetzt wird, für die in einem bestimmten Zeitraum Anträge auf Einfuhrlizenzen ...

  • EU-Kommission

    Weddel / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erteilung von Einfuhrlizenzen für Rindfleisch; Erteilung eines Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch ; Kürzung beantragter Einfuhrmengen

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 805/68 Art. 27; ; VO (EWG) Nr. 3985/86 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 3985/86 Art. 7; ; VO (EWG) Nr. 3578/82 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 3578/82 Art. 15; ; VO (EWG) Nr. 2806/87 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung, durch die der Prozentsatz für die Kürzung der Mengen festgesetzt wird, für die in einem bestimmten Zeitraum Anträge auf Einfuhrlizenzen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.11.1990 - 354/87
    16 Die Klägerin trägt vor, die Klage sei nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Mai 1971 in den verbundenen Rechtssachen 41/70 bis 44/70 ( NV International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411 ) zulässig, da die streitige Verordnung keine allgemeine Geltung habe und sie, die Klägerin, durch deren Bestimmungen unmittelbar und individuell betroffen sei.
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Was die Voraussetzung einer unmittelbaren Betroffenheit durch die angefochtene Verordnung in dem das Virginiamycin betreffenden Teil angeht, so ist diese nur dann erfüllt, wenn sich der beanstandete Rechtsakt auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt und seinen Adressaten, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, diese Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87, Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847, Randnr. 19, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, sowie in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuG, 03.02.2005 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

    66 Die Klägerinnen ergänzen, dass sich die vorliegende Rechtssache auch von der Rechtssache unterscheide, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847) zugrunde liege.

    Sie vertreten die Auffassung, dass sie die vom Gerichtshof in seinen Urteilen Weddel/Kommission und Frankreich/Comafrica u. a. festgelegten Zulässigkeitskriterien erfüllten.

    Wenn der Gerichtshof im Urteil Weddel/Kommission festgestellt habe, dass die streitige Verordnung ein Bündel von Einzelfallentscheidungen enthalte, dann deshalb, weil die Kommission anders als im vorliegenden Fall mit dem Erlass der betreffenden Verordnung in Wirklichkeit über die Behandlung der Anträge einzelner Marktbeteiligter entschieden habe.

    82 Die Kommission ergänzt, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-351/99 P (Eridania u. a./Rat, Slg. 2001, I-5007, Randnrn. 53 bis 55) bestätigt habe, dass das Urteil Weddel/Kommission nur einige besondere Situationen betreffe, in denen individuelle Rechte gewährt worden seien.

    97 Was sodann die Verordnung Nr. 1121/2001 angeht, so stellen die Klägerinnen in Abrede, dass sie normativen Charakter habe, und stützen sich dabei im Wesentlichen auf die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinen Urteilen Weddel/Kommission und Frankreich/Comafrica u. a. aufgestellt hat.

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    Die Kommission führt weiter aus, dass die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen, die nicht Gegenstand der vorliegenden Klage seien, ebenfalls allgemeine Geltung hätten und keineswegs ein "Bündel von Einzelfallentscheidungen" (im Sinne der Urteile des Gerichtshofes vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70 bis 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, Randnr. 21, und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87, Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847, Randnr. 23) darstellten.

    Sie enthalte mehrere Entscheidungen, die auf die spezifischen Fälle verschiedener Reedereien der Mitgliedstaaten abgestimmt seien, und sei daher als ein "Bündel von Einzelfallentscheidungen" im Sinne der oben in Randnummer 14 zitierten Urteile Weddel/Kommission und International Fruit Company u. a./Kommission zu betrachten.

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Das Gericht habe sich ebenfalls zu Unrecht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847) gestützt, um in Randnummer 41 des Urteils Comafrica zu entscheiden, dass die Verordnung Nr. 3190/93 als Bündel von Einzelfallentscheidungen anzusehen sei, diesich an jeden Marktbeteiligten richteten und ihn über die genauen Mengen informierten, die er 1994 einführen dürfe (Urteil Frankreich/Comafrica u. a., Randnr. 38).

    Nach Auffassung des Gerichtshofes habe der Marktbeteiligte - anders als in der dem Urteil Weddel/Kommission zugrunde liegenden Rechtssache - vor dem Erlass der streitigen Verordnung keine Referenzmenge erhalten und sei nicht in der Lage gewesen, die endgültige Menge zu ermitteln, die er werde einführen dürfen.

    Außerdem ist die Rolle der Kommission bei der Festsetzung der streitigen Verringerungs-/Anpassungskoeffizienten mit ihrer Rolle bei der Festsetzung des Koeffizienten, um den es in der dem Urteil Weddel/Kommission zugrunde liegenden Rechtssache ging, nicht vergleichbar.

    Der Gerichtshof hat in Randnummer 35 des Urteils Frankreich/Comafrica u. a. ausgeführt, dass die Kommission "[m]it dem Erlass der [im Urteil Weddel/Kommission streitigen] Verordnung ... von der Befugnis gemäß Artikel 15 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 2377/80 ... Gebrauch gemacht [hatte], wonach die Kommission entscheidet, in welchem Umfang den Anträgen auf Erteilung von Lizenzen stattgegeben wird, und, wenn die Mengen, für die Lizenzen beantragt worden sind, die verfügbaren Mengen überschreiten, einen einheitlichen Satz festsetzt, um den die beantragten Mengen verringert werden".

  • EuGH, 21.01.1999 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

    40 Ferner hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Zollkontingents für Rindfleisch entschieden, daß eine Verordnung der Kommission, in der die Voraussetzungen festgelegt wurden, unter denen die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten den Anträgen auf Einfuhrlizenzen entsprechen mußten, die Marktbeteiligten individuell betraf, die bei ihrem Erlaß bereits solche Lizenzen beantragt hatten (vgl. Urteil Weddel/Kommission, a. a. O., Randnrn.

    Schließlich führt die Kommission aus, daß sich das Gericht zu Unrecht auf das Urteil vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847) gestützt habe, um über die Zulässigkeit der Klage gegen die Verordnung Nr. 3190/93 zu entscheiden.

    In Randnummer 40 des angefochtenen Urteils hat das Gericht eine Analogie zwischen der Situation von Comafrica und Dole und der des Klägers in dem erwähnten Urteil Weddel/Kommission hergestellt und daraus in Randnummer 41 gefolgert, daß die Verordnung Nr. 3190/93 als Bündel von Einzelfallentscheidungen anzusehen sei, die sich an jeden Marktbeteiligten richteten und ihn in Wirklichkeit über die genauen Mengen informierten, die er 1994 einführen dürfe.

    Das Gericht ist daher, gestützt auf das Urteil Weddel/Kommission, in Randnummer 41 des angefochtenen Urteils ebenfalls zu Unrecht zu dem Schluß gelangt, daß die Verordnung Nr. 3190/93 als Bündel von Einzelfallentscheidungen anzusehen sei, die sich an jeden Marktbeteiligten richteten und ihn in Wirklichkeit über die genauen Mengen informierten, die er 1994 einführen dürfe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    32 Vgl. Urteile vom 6. November 1990, Weddel/Kommission (C-354/87, EU:C:1990:371, Rn. 19); und vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission (C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 70).

    Vgl. auch Urteile vom 6. November 1990, Weddel/Kommission (C-354/87, EU:C:1990:371, Rn. 20 bis 22); und vom 15. Juni 1993, Abertal u. a./Kommission (C-213/91, EU:C:1993:238, Rn. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

    In ihrer Klagebeantwortung bringt die Kommission noch weitere Gründe dafür vor, daß das Urteil Weddel/Kommission für den vorliegenden Fall nichts hergebe.

    Allerdings ist festzustellen, daß der Gerichtshof im Urteil Weddel/Kommission seine Begründung nicht auf diesen Gesichtspunkt (den es nur beim Vorbringen des klagenden Unternehmens mit aufgeführt hat) gestützt, sondern lediglich auf den Verringerungskoeffizienten abgestellt hat, der für alle Anträge galt.

    10: - Urteil vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 1990, Weddel/Kommission (C-354/87, EU:C:1990:371, Rn. 23), und Beschluss vom 10. September 2002, Japan Tobacco und JT International/Parlament und Rat (T-223/01, EU:T:2002:205, Rn. 50).

    24 Vgl. Urteil vom 6. November 1990, Weddel/Kommission (C-354/87, EU:C:1990:371, Rn. 19).

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Zum einen lägen den von den Klägern und der Französischen Republik herangezogenen Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207) und vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87 (Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847) andere Sachverhalte zugrunde, und sie seien im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Das Urteil Weddel/Kommission, auf das sie sich bezieht, betraf nämlich einen Sachverhalt, in dem der Prozentsatz, innerhalb dessen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den von den Händlern in einem bestimmten Zeitraum gestellten Einfuhr-Lizenzanträgen stattgeben konnten, in der angefochtenen Verordnung der Kommission festgelegt worden war, so daß diese nur die feststehende Zahl von Händlern betraf, die in dieser Zeit solche Anträge gestellt hatten.

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Was die Voraussetzung einer unmittelbaren Betroffenheit durch die angefochtene Verordnung in dem das Zink-Bacitracin betreffenden Teil angeht, so ist diese nur dann erfüllt, wenn sich der beanstandete Rechtsakt auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt und seinen Adressaten, die mit seiner Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, diese Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 6. November 1990 in der Rechtssache C-354/87, Weddel/Kommission, Slg. 1990, I-3847, Randnr. 19, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, sowie in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuG, 14.06.2012 - T-338/08

    Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe / Kommission -

  • EuG, 11.12.1996 - T-70/94

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europa Ltd & Co. gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • EuGH, 28.06.2001 - C-352/99

    Eridania u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-68/94

    Französische Republik und Société commerciale des potasses et de l'azote (SCPA)

  • EuG, 08.09.2005 - T-295/04

    ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem

  • EuG, 06.09.2004 - T-213/02

    SNF / Kommission

  • EuGH, 28.06.2001 - C-351/99

    Eridania u.a. / Rat

  • EuG, 11.09.2007 - T-28/07

    Fels-Werke u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuG, 08.07.1999 - T-168/95

    Eridania u.a. / Rat

  • EuG, 08.07.1999 - T-158/95

    Eridania u.a. / Rat

  • EuGH, 18.02.1992 - C-54/90

    Weddel / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90

    Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1996 - C-241/95

    The Queen gegen Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87, 2 Ws 354/87   

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https://dejure.org/1987,2575
OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87, 2 Ws 354/87 (https://dejure.org/1987,2575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1987 - 2 Ws 353/87, 2 Ws 354/87 (https://dejure.org/1987,2575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1987 - 2 Ws 353/87, 2 Ws 354/87 (https://dejure.org/1987,2575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluß der mündlichen Anhörung des Verurteilten; Erreichbarkeit für das Gericht; Kenntnis der Ausstehung der Entscheidung; Entscheidung über die Notwendigkeit von Führungsaufsicht

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 74
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87
    Der Verlust eines Rechtes (Verwirkung) tritt Ä neben den gesetzlich geregelten Fällen Ä infolge illoyalen Handelns ein (BGHSt 24, 143, 148).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87
    auch OLG Düsseldorf (Beschluß Ä 1 Ws 428/87 Ä v. 28.7. 87, in NStZ 1987 Heft 11 S. 524) zu den Voraussetzungen, unter denen von der nach § 463 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 454 Abs. 1 StPO vorgeschriebenen mündlichen Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung nach § 68 f Abs. 2 StGB ausnahmsweise abgesehen werden kann.
  • LG Offenburg, 16.10.2007 - 7 StVK 172/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit im Fall einer vor dem Inkrafttreten

    § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB kommt somit materiell-rechtlicher Charakter zu, da er zumindest mittelbar die Folgen der neuen Straftat regelt (vgl. OLG Hamm MDR 88, 74 m.w.N.).

    § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB erhält somit jedenfalls auch materiell-rechtlichen Charakter und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot (vgl. OLG Hamm, MDR 88, 74 zur vergleichbaren Problematik nach Änderung des § 56 f Abs. 1 Satz 2 StGB vom 13.04.1986 durch 23. StÄG, BGBl. I S. 393 - Einführung der Widerrufsmöglichkeit im Falle einer erneuten Straftatbegehung in der Zeit zwischen der Entscheidung über die Strafaussetzung und deren Rechtskraft; LK-Tröndle, 10. Auflage, § 2 Rn. 7a).

    Zudem gilt das Rückwirkungsverbot auch für etwaige Nebenfolgen der Tat, worunter nicht nur solche im technischen Sinne des § 45 StGB zu verstehen sind, sondern auch sonstige Nebenfolgen wie zum Beispiel der Widerruf von Strafverschonungen (vgl. Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 2 Rn. 4; NStZ-RR 1996, 357; OLG Hamm MDR 88, 74).

    Der Gesamtstrafenbeschluss bildet insoweit eine Zäsur (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1976, 862; OLG Hamm, NStZ 1987, 382; OLG Hamm, MDR 1988, 74).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07

    Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der

    In der Rechtsprechung der Strafgerichte wurde dieser Regelung materiell-rechtlicher Charakter zuerkannt, und sie wurde daher an § 2 Abs. 1 und Abs. 3 StGB gemessen (OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm, MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher

    Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB).
  • OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07

    Widerruf

    Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74; Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 2 Ws 43/01

    Zeitliche Voraussetzungen der Führungsaufsicht; Mündliche Anhörung

    Die im Rahmen der gebotenen Entscheidung zu treffenden Anordnungen konnten hiernach ohne mündliche Anhörung des Verurteilten getroffen werden (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1992, 1166; OLG Hamm MDR 1988, 74, 75).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 127/07

    Begehen einer Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen

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  • OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Die abschließende gesetzliche Regelung der Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung (vgl. dazu Eisenberg JGG 6. Auflage § 26 Rdnr. 2; Brunner JGG 9. Auflage § 26 Rdnr. 2, jeweils mit weiteren Nachweisen) gehört vielmehr zum materiellen Strafrecht, weil sie die für den Verurteilten entscheidende Rechtsfolge der neuen Straftat betrifft, ob er die Jugendstrafe verbüßen muß oder nicht (vgl. OLG Hamm MDR 1988, 74 zu § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ).
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Rechtsprechung
   RG, 11.01.1888 - Rep. I. 354/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1888,126
RG, 11.01.1888 - Rep. I. 354/87 (https://dejure.org/1888,126)
RG, Entscheidung vom 11.01.1888 - Rep. I. 354/87 (https://dejure.org/1888,126)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1888 - Rep. I. 354/87 (https://dejure.org/1888,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist Nachdruck des Autors gegen den Verleger möglich, wenn das dem Verleger überlieferte Manuskript vor der Veröffentlichung durch dessen Schuld teilweise verloren gegangen und der allein noch vorhandene Überrest als solcher zur Veröffentlichung ungeeignet ist? Örtliches ...

  • Wolters Kluwer

    Nachdruck des Autors.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 20, 96
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 19.01.1994 - X 354/87   

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https://dejure.org/1994,25403
FG Niedersachsen, 19.01.1994 - X 354/87 (https://dejure.org/1994,25403)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.1994 - X 354/87 (https://dejure.org/1994,25403)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - X 354/87 (https://dejure.org/1994,25403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87   

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https://dejure.org/1990,20935
Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87 (https://dejure.org/1990,20935)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.05.1990 - 354/87 (https://dejure.org/1990,20935)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1990 - 354/87 (https://dejure.org/1990,20935)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Weddel & Co. BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Einfuhrlizenzen für Rindfleisch

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 29.09.1977 - 27/77

    Cargill / ONIC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    49 - Siehe vorstehend Fußnote 6.50 - Siehe vorstehend Fußnote 9.51 - Urteil vom 29. September 1977 in der Rechtssache 27/77, Slg. 1977, 1535, Randnr. 19.
  • EuGH, 16.11.1983 - 188/82

    Thyssen AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Im Urteil vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82, Thyssen/Kommission, Slg. 1983, 3721, hai der Gerichtshof in Randnr. 11 in bezug auf einen unmittelbaren Kúmaki zwischen Kominissioiiaucdiensiccu uuu uei wlagerin, auf den sich diese berief, festgestellt: "Auch das Vorbringen .tu einer angeblichen Zusage von Beamten der Kommission ist zurückzuweisen, da kein Beamter sich wirksam verpflichten kann, das Gemeinschaftsrecht nicht anzuwenden.
  • EuGH, 30.11.1978 - 87/78

    Welding

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Urteil vom 30. November 1978 in der Rechtssache 87/78, Slg. 1978, 2457, Randnr. 8.
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Urteil vom 13. Mai 1971 in den verbundenen Rechtssachen 41/70, 42/70, 43/70 und 44/70, Slg. 1971, 411.31 - Urteil vom 21. November 1989 in der Rechtssache 244/88, Usines coopératives de déshydratation du Vexin u. a./ Kommission, Slg. 1989, 3811.
  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Urteil vom 25. März 1982 in der Rechtssache 45/81, Moksel/Kommission, Slg. 1982, 1129.28 - Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 147/83, Binderer/Kommission, Slg. 1985, 257.29 - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deulz/Rat, Slg. 1987, 941.
  • EuGH, 21.11.1989 - 244/88

    Usines coopératives de déshydratation du Vexin u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Urteil vom 13. Mai 1971 in den verbundenen Rechtssachen 41/70, 42/70, 43/70 und 44/70, Slg. 1971, 411.31 - Urteil vom 21. November 1989 in der Rechtssache 244/88, Usines coopératives de déshydratation du Vexin u. a./ Kommission, Slg. 1989, 3811.
  • EuGH, 25.03.1982 - 45/81

    Moksel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Urteil vom 25. März 1982 in der Rechtssache 45/81, Moksel/Kommission, Slg. 1982, 1129.28 - Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 147/83, Binderer/Kommission, Slg. 1985, 257.29 - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deulz/Rat, Slg. 1987, 941.
  • EuGH, 29.01.1985 - 147/83

    Binderer / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - 354/87
    - Urteil vom 25. März 1982 in der Rechtssache 45/81, Moksel/Kommission, Slg. 1982, 1129.28 - Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 147/83, Binderer/Kommission, Slg. 1985, 257.29 - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deulz/Rat, Slg. 1987, 941.
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