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   AG Hamburg, 30.08.2012 - 35a C 332/11   

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https://dejure.org/2012,26955
AG Hamburg, 30.08.2012 - 35a C 332/11 (https://dejure.org/2012,26955)
AG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - 35a C 332/11 (https://dejure.org/2012,26955)
AG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - 35a C 332/11 (https://dejure.org/2012,26955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 836
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13

    Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde

    Das Amtsgericht (dessen Urteil in MMR 2012, 836 veröffentlicht ist) hat die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben.
  • AG Mettmann, 16.06.2015 - 25 C 384/14

    Grabstein-Abbildung im Internet und postmortales Persönlichkeitsrecht

    Ein ausschließliches Recht, Abbilder herzustellen und zu verwerten, wie es den Inhabern von Urheber- und Immaterialgüterrechten zusteht, steht dem Sacheigentümer grundsätzlich nicht zu (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012, 35a C 332/11, MMR 2012, 836 ff.).

    Diese Rechtsprechung ist auf bewegliche Sachen wie den streitgegenständlichen Grabstein nicht übertragbar (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 30. August 2012, 35a C 332/11, MMR 2012, 836 ff.).

  • LG Hamburg, 12.07.2013 - 332 S 76/12

    Unerlaubte Handlung: Grundsätze an die Darlegungs- und Beweispflicht zur

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 30.08.2012, Az. 35a C 332/11, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 30. August 2012 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg, Az.: 35a C 332/11, wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin EUR 1.580,00 nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11. August 2011 zu zahlen und die Widerklage wird abgewiesen.

  • LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13

    Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe

    In diesen Fällen und in demjenigen, der der Entscheidung des OLG Schleswig, 15.9.2011 - 16 U 140/10, {Korr|MMR 2012, 836ff.|MMR 2011, 836 ff.}} zu Grunde lag, hatte das jeweilige Telekommunikationsunternehmen nicht nur die verwendete Hardware vermittelt, sondern teilweise auch diejenigen Programm-Dienste, die besondere Kosten verursacht haben.
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