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ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
BetrVG § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 3, § 77 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 1004
Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß gegen die Betriebsvereinbarung zur Regelung der flexiblen Verteilung von Arbeitszeiten
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
- LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
- BAG, 08.07.2020 - 1 ABR 18/19
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Ein Anspruch auf Anwendung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben, vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02, wobei der Durchführungsanspruch auch als Unterlassungsanspruch bestehen kann, vgl. BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09. - BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10
Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an …
Auszug aus ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann, vgl BAG Beschluss vom 24. August 2011 - 7 ABR 8/10. - LAG Köln, 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00
Globalantrag; Unterlassung; Überstunden
Auszug aus ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Mangels kollektivem Bezug ist nicht mitbestimmungspflichtig, wenn einzelne Arbeitnehmer in Abweichung ihrer Arbeitsschichten und in Unkenntnis des Arbeitgebers über die vertragliche Arbeitszeit hinaus Arbeit leisten, vgl. LAG Köln, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 10 TaBV 74/00. - LAG Hamburg, 18.11.2008 - H 2 TaBV 101/08
Auszug aus ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Dieser Anspruch setzt auch keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus, vgl LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08 mit weiteren Nachweisen. - BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09
Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
Ein Anspruch auf Anwendung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben, vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02, wobei der Durchführungsanspruch auch als Unterlassungsanspruch bestehen kann, vgl. BAG, Beschluss vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09.
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 29. Juni 2018 - 36 BV 217/17 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 29.06.2018 - Az. 36 BV 217/17 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:.Der Beschluss des Arbeitsgerichts München Az. 36 BV 217/17 vom 29.06.2018 wird abgeändert.
die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 29.06.2018 - Az. 36 BV 217/17 - zurückzuweisen.