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   AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13   

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AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13 (https://dejure.org/2013,8093)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24.04.2013 - 36 C 147/13 (https://dejure.org/2013,8093)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24. April 2013 - 36 C 147/13 (https://dejure.org/2013,8093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlehen, Bearbeitungsgebühr, ungerechtfertigte Bereichung, Preishauptabrede, Preisnebenabrede, Verjährung, Zumutbarkeit der Klageerhebung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Darlehen, Bearbeitungsgebühr, ungerechtfertigte Bereichung, Preishauptabrede, Preisnebenabrede, Verjährung, Zumutbarkeit der Klageerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs einer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages gezahlten Bearbeitungsgebühr; Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei unselbstständigen Ergänzungen eines vorgefertigten Vertragstextes durch den Mitarbeiter ...

  • truelaw.de

    Verjährungsfrist für Ansprüche gezahlter Bearbeitungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Darunter fallen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder Klauseln, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung regeln, noch solche, die das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen (BGHZ 137, 27, 30 = NJW 1998, 383; NJW 2011, 2640).

    Hat die Regelung hingegen kein Entgelt für eine Leistung, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, zum Gegenstand, sondern wälzt der Verwender durch die Bestimmung allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden ab, so ist sie kontrollfähig (BGH, NJW 2011, 2640).

    Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es - wie hier - vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (so BGH, NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren, m.w.N. und so auch AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12 bei juris, AG Mönchengladbach, U. v. 05.12.2012, 5 C 346/12 u. U. v. 14.12.2012, 5 C 323/12, nicht veröffentlicht).

  • AG Stuttgart, 20.03.2013 - 1 C 39/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle der Vereinbarung eines

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war aus diesen Gründen nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung herausgeschoben (so auch AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2010, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12, jeweils bei Beck-online und juris; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325, zitiert nach AG Stuttgart, U. v. 20.03.2013, 1 C 39/13, beide bislang nicht veröffentlicht).

    Die Berufung des Klägers war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart vom 20. März 2013 in 1 C 39/13 (bislang nicht veröffentlicht) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 84/92

    Belehrungspflicht bei Absicherung eines Wegerechts durch Grunddienstbarkeit -

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Maßgeblich ist, ob der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose, und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr. des BGH, vgl. BGHZ 48, 181, 183 = NJW 1967, 2199; BGHZ 102, 246, 248 = NJW 1988, 1446; BGHZ 138, 247, 252 = NJW 1998, 2051; BGH, NJW 1993, 2741, 2743; NJW 1994, 3092, 3093; Grothe, in: Münch. Komm. BGB, 6. Aufl., § 199 BGB Rn 25).

    Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob der Gläubiger alle Tatumstände in tatsächlicher und rechtlicher zutreffend würdigt, auch nicht im Wege einer Parallelwertung in der Laiensphäre (BGH, NJW-RR 1998, 411, 412; NJW 1993, 2741, 2743; NJW-RR 2005, 1148, 1149; Grothe, a.a.O., Rn 26).

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob der Gläubiger alle Tatumstände in tatsächlicher und rechtlicher zutreffend würdigt, auch nicht im Wege einer Parallelwertung in der Laiensphäre (BGH, NJW-RR 1998, 411, 412; NJW 1993, 2741, 2743; NJW-RR 2005, 1148, 1149; Grothe, a.a.O., Rn 26).

    Allenfalls bei einer unsicheren oder zweifelhaften Rechtslage oder einer der Durchsetzung des Anspruchs entgegen stehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Erhebung einer Klage im Einzelfall zeitweise nicht zumutbar und der Beginn des Laufs der Verjährungsbeginn damit hinausgeschoben sein (vgl. BGH, NJW 1999, 2041, 2042 f.; NJW-RR 2005, 1148, 1149 f.; Grothe, a.a.O., Rn 26).

  • AG Düsseldorf, 01.10.2012 - 55 C 3594/12

    Verjährungsbeginn im Zusammenhang mit einem Streit über die Wirksamkeit der

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war aus diesen Gründen nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung herausgeschoben (so auch AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2010, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12, jeweils bei Beck-online und juris; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325, zitiert nach AG Stuttgart, U. v. 20.03.2013, 1 C 39/13, beide bislang nicht veröffentlicht).
  • AG Mannheim, 01.02.2013 - 3 C 465/12

    Verbraucherkreditvertrag: Kontrollfähigkeit und Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war aus diesen Gründen nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung herausgeschoben (so auch AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2010, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12, jeweils bei Beck-online und juris; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325, zitiert nach AG Stuttgart, U. v. 20.03.2013, 1 C 39/13, beide bislang nicht veröffentlicht).
  • AG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 C 262/12

    Anspruch auf Erstattung einer geleisteten Bearbeitungsgebühr i.R.d. Abschlusses

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder auf Grund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es - wie hier - vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (so BGH, NJW 2011, 2640, 2641 f. für Kontoführungsgebühren, m.w.N. und so auch AG Mönchengladbach, U. v. 13.09.2012, 3 C 262/12 bei juris, AG Mönchengladbach, U. v. 05.12.2012, 5 C 346/12 u. U. v. 14.12.2012, 5 C 323/12, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Maßgeblich ist, ob der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose, und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr. des BGH, vgl. BGHZ 48, 181, 183 = NJW 1967, 2199; BGHZ 102, 246, 248 = NJW 1988, 1446; BGHZ 138, 247, 252 = NJW 1998, 2051; BGH, NJW 1993, 2741, 2743; NJW 1994, 3092, 3093; Grothe, in: Münch. Komm. BGB, 6. Aufl., § 199 BGB Rn 25).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Maßgeblich ist, ob der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose, und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (st. Rspr. des BGH, vgl. BGHZ 48, 181, 183 = NJW 1967, 2199; BGHZ 102, 246, 248 = NJW 1988, 1446; BGHZ 138, 247, 252 = NJW 1998, 2051; BGH, NJW 1993, 2741, 2743; NJW 1994, 3092, 3093; Grothe, in: Münch. Komm. BGB, 6. Aufl., § 199 BGB Rn 25).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 24.04.2013 - 36 C 147/13
    Der äußere Anschein eines für eine mehrfache Verwendung entworfenen Vertrages wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die das Vertragsobjekt selbst betreffenden Angaben individuell gestaltet oder einzelne Teile des Vertrages ausgehandelt worden sind (BGHZ 118, 238 = NJW 1992, 2160, 2162).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 57/96

    Anspruch des Maklers auf Zahlung der Provision bei Abschluß des Hauptvertrages

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 6 U 162/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr im

  • OLG Koblenz, 24.02.2012 - 3 U 687/11
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

    Zwar handelt es sich bei der Klausel über die Bearbeitungsgebühr um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. etwa AG Mönchengladbach 36 C 147/13, abrufbar unter http://www.nrwe.de ), weshalb es an einem Rechtsgrund i.S.d. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Var. BGB fehlt.
  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 55/13

    Kein Hinausschieben des Verjährungsbeginns für Rückforderungsanspruch bei

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (Az. 36 C 147/13) wird zurückgewiesen.

    Er beantragt, unter Abänderung des Urteils des AG Mönchengladbach, Az. 36 C 147/13, die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 477, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2004 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83, 54 Euro zu zahlen.

  • AG Mönchengladbach, 19.02.2014 - 36 C 443/13

    Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag,

    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war nicht wegen einer unsicheren oder zweifelhaften Rechtslage bis in das Jahr 0000 oder das Jahr 0000 hinausgezögert (LG Bonn, U. v. 11.07.2013, 8 S 91/13; LG Düsseldorf, U. v. 11.09.2013, 23 S 391/12; LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13 u. 2 S 55/13, U. v. 20.11.2013, 2 S 77/13; AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2012, 55 C 3594/12; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325; AG Mönchengladbach, U. v. 07.03,2013, 3 C 600/12, U. v. 24.04.2013, 36 C 147/13, U. v. 13.11.2013, 36 C 549/13, jeweils abrufbar über www.nrwe.de; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12; abrufbar über Beck-online u. juris; des Weiteren LG Köln, B. v. 20.08.2013, 3 S 19/13, nicht veröffentlicht; anders LG Stuttgart, U. v. 23.10.2013, 13 S 65/13; U. v. 05.02.2014, 13 S 126/13, jeweils abrufbar über juris).
  • LG Mönchengladbach, 04.06.2014 - 2 S 115/13

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr

    a) Zwar handelt es sich bei der Klausel über die Bearbeitungsgebühr um eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung, die als Preisnebenabrede einer Inhaltskontrolle zugänglich ist und den Kunden - die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgeltes ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar - entgegen des Gebotes von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (so in seinen noch nicht abgedruckten Entscheidungen vom 13.05.2014 nunmehr auch der Bundesgerichtshof in den Verfahren BGH XI ZR 405/12 und BGH XI ZR 170/13; vgl. auch das der Entscheidung des BGH - XI ZR 170/13 - zugrundeliegende Urteil des LG Bonn vom 16.04.2013 - 8 S 293/12 -, juris Rn. 30 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2011 - 6 U 162/10 -, BeckRS 2011, 27230; OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2011 - 8 U 562/11 -, BeckRS 2011, 28304; AG Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.2013 - 36 C 147/13 -, BeckRS 2013, 07491), weshalb es an einem Rechtsgrund i.S.d. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Var. BGB fehlt.
  • AG Mönchengladbach, 13.11.2013 - 36 C 549/13

    Bearbeitungsgebühr, Allgemeine Geschäftsbedingung, Verbraucherkreditvertrag,

    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war aus diesen Gründen nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung oder bis zu der Entwicklung einer einheitlichen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hinausgezögert (so auch LG Bonn, WM 2013, 1942; LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13 u. 2 S 55/13; AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2012, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325; AG Mönchengladbach, U. v. 07.03,2013, 3 C 600/12 u. U. v. 24.04.2013, 36 C 147/13, jeweils abrufbar über Beck-online u. juris; des Weiteren LG Düsseldorf, U. v. 11.09.2013, 23 S 391/12 u. LG Köln, B. v. 20.08.2013, 3 S 19/13, nicht veröffentlicht).
  • LG Düsseldorf, 11.09.2013 - 23 S 391/12

    Berufen eines Darlehensnehmers auf eine unsichere Rechtslage kann ausgeschlossen

    Durch das Vorlegen des in Rede stehenden Vertrages kann der Vertragspartner allerdings seiner Darlegungs- und Beweislast genügen, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde und durch den Verwender gestellt worden ist; denn dann spricht bereits der erste Anschein für einen Formularvertrag und damit für das Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedingungen (vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 2009, 3717; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 86417; AG Mönchengladbach BeckRS 2013, 07491, jeweils zitiert nach beck-online).
  • AG Mönchengladbach, 25.11.2013 - 5 C 600/13

    Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren aufgrund Abschlusses eines

    Zwar handelt es sich bei der Klausel über die Bearbeitungsgebühr um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. etwa AG Mönchengladbach 36 C 147/13, abrufbar unter http://www.nrwe.de), weshalb es an einem Rechtsgrund i.S.d. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Var. BGB fehlt.
  • AG Mönchengladbach, 25.09.2013 - 36 C 545/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Bearbeitungsgebühr i.R.d.

    Der Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rückzahlung von im Zusammenhang mit dem Abschluss von Darlehensverträgen gezahlter Bearbeitungsgebühren war nicht bis zu der Veröffentlichung einer ersten präjudiziellen Gerichtsentscheidung oder bis zu der Entwicklung einer einheitlichen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung hinausgezögert (so auch LG Mönchengladbach, U. v. 04.09.2013, 2 S 48/13, abrufbar über www.nrwe.de; LG Düsseldorf, U. v. 11.09.2013, 23 S 391/12, nicht veröffentlicht; AG Düsseldorf, U. v. 01.10.2012, 55 C 3594/12; AG Mannheim, U. v. 01.02.2013, 3 C 465/12; AG Bonn, U. v. 14.02.2013, 116 C 325; AG Mönchengladbach, U. v. 07.03,2013, 3 C 600/12 u. U. v. 24.04.2013, 36 C 147/13, jeweils bei Beck-online und juris).
  • AG Bad Urach, 02.08.2013 - 1 C 310/13

    Privatkreditvertrag: Wirksamkeit einer Bearbeitungsentgelt-Klausel

    Das entspricht einer immer weiter vordringenden Rechtsprechung der Instanzgerichte (außer den bereits zitierten Entscheidungen vgl. z.B. OLG Celle v. 13.10.2011, 3 W 86/11 unter Aufgabe abweichender Rechtsprechung; OLG Dresden v. 29.09.2011, Az. 8 U 562/11, WM 2011, 2320; LG Berlin v. 04.06.2013, Az. 10 S 2/13; AG Bonn v. 13.06.2013, Az. 102 C 262/12 sowie vom 30.10.2012, Az. 108 C 271/12; AG Mönchengladbach v. 24.04.2013, Az. 36 C 147/13; AG Köln v. 13.03.2013, Az. 136 C 600/12).
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