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   ArbG Berlin, 17.08.2010 - 36 Ca 235/10   

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ArbG Berlin, 17.08.2010 - 36 Ca 235/10 (https://dejure.org/2010,36405)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17.08.2010 - 36 Ca 235/10 (https://dejure.org/2010,36405)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17. August 2010 - 36 Ca 235/10 (https://dejure.org/2010,36405)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10

    Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. August 2010 - 36 Ca 235/10 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Beklagten werden unter Abänderung des am 17. August 2010 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Berlin, Az.: 36 Ca 235/10, bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen, es ohne vorherige Einwilligung der Klägerin zu unterlassen, E-Mails, die unter dem E-Mail-Account mit der E-Mail-Adresse ".........." oder unter einem anderen hinsichtlich der Person der Klägerin personalisierten Firmen-E-Mail-Account der Beklagten zu 1) empfangen werden oder von der Klägerin versendet werden, zur Kenntnis zu nehmen, zu öffnen, zu lesen, zu speichern, auszudrucken, zu kopieren und/oder weiterzuleiten;.

    Die Beklagten werden unter Abänderung des am 17. August 2010 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Berlin, Az.: 36 Ca 235/10, bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen, es zu unterlassen, sich ohne vorherige Einwilligung der Klägerin durch Überwindung der Zugangssicherung in Form eines Passworts Zugang zu dem passwortgeschützten E-Mail-Account der Klägerin mit der E-Mail-Adresse ".........." oder unter einem anderen hinsichtlich der Person der Klägerin personalisierten Firmen-E-Mail-Account der Beklagten zu 1) zu verschaffen.

  • LG Krefeld, 07.02.2018 - 7 O 175/17
    Aber selbst im Fall einer gestatteten Privatnutzung fehlt der Verfügungsbeklagten die Eigenschaft als Dienstanbieterin (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116; Urteil 16.02.2011, Az.: 4 Sa 2132/10, zitiert nach juris, Rdnr. 116; ArbG Berlin, Urteil v. 17.08.2010, Az.: 26 Ca 235/10, BeckRS 2011, 70280; a.A. Riesenhuber, in: BeckOK DatenSR, 21. Ed., Stand: 1.8.2017, § 32 BDSG, Rdnr. 144, 146; Körffer/Gola/Klug, in: Gola Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 32, Rdnr. 23).
  • LG Krefeld, 07.02.2018 - 7 O 198/17
    Aber selbst im Fall einer gestatteten Privatnutzung fehlt der Verfügungsbeklagten die Eigenschaft als Dienstanbieterin (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116; Urteil 16.02.2011, Az.: 4 Sa 2132/10, zitiert nach juris, Rdnr. 116; ArbG Berlin, Urteil v. 17.08.2010, Az.: 26 Ca 235/10, BeckRS 2011, 70280; a.A. Riesenhuber, in: BeckOK DatenSR, 21. Ed., Stand: 1.8.2017, § 32 BDSG, Rdnr. 144, 146; Körffer/Gola/Klug, in: Gola Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 32, Rdnr. 23).
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