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   LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11   

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LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11 (https://dejure.org/2013,4276)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.02.2013 - 36 O 302/11 (https://dejure.org/2013,4276)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 36 O 302/11 (https://dejure.org/2013,4276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenübernahmeerklärung bei ausländischen Patienten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11
    Mit der Abgabe dieser Erklärungen hat sie ihre Zahlungspflicht dem Grunde nach anerkannt, denn sie haben die Wirkungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses gemäß § 781 BGB (vgl. BSGE 86, 166-174).

    Die Klägerin soll im Interesse einer zügigen Durchführung der Krankenhausbehandlung davon ausgehen können, dass die bei Abgabe der Kostenzusage feststellbaren Voraussetzungen der Eintrittspflicht der ... vorliegen (vgl. BSGE 86, 166-174).

    Die Kostenübernahmeerklärung schließt damit nur solche Einwendungen aus, die im Zeitpunkt der Abgabe noch nicht bekannt sein konnten (vgl. BSGE 86, 166-174).

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11
    In diesem Maß hat es eine potenziell konstitutive Wirkung (vgl. BGH NJW 1980, 1158).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11
    Bei Rechtsbeziehungen zwischen Krankenhausträger und Versicherten ist der ordentliche Rechtsweg gegeben (vgl. BSGE 51, 109, 111 und BGHZ 89, 250, 254).
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

    Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11
    Dabei ist der Erfüllungsort nach der Rechtsordnung zu bestimmen, die sich durch das Internationalen Privatrecht ergibt, die das mit der Sache befasste deutsche Gericht anzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1999, 2442ff.).
  • BGH, 08.12.2011 - III ZR 114/11

    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit über Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11
    Der Erfüllungsort auch für die Klageforderung ist hier nach §§ 29 Abs. 1 ZPO, 269 Abs. 1 BGB der Sitz des Krankenhauses (vgl. BGH NJW 2012, 860ff.).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 1/03 R

    Krankenhausbehandlung - Verbindlichkeit einer Kostenübernahmeerklärung - mit

    Auszug aus LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11
    (1) Das Gericht folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des BSG, wonach die Kostenübernahmeerklärung in der Regel auch die spätere Einwendung ausschließt, dass ein Versicherungsverhältnis tatsächlich nicht bestanden habe, weil gerade dies außer Zweifel gestellt werden soll und von der Krankenkasse vor der Abgabe einer Kostenzusage zu klären ist (vgl. BSG, GesR 2004, 141-143).
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