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   LG Stuttgart, 12.07.2010 - 36 O 39/10 KfH   

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LG Stuttgart, 12.07.2010 - 36 O 39/10 KfH (https://dejure.org/2010,42592)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12.07.2010 - 36 O 39/10 KfH (https://dejure.org/2010,42592)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 36 O 39/10 KfH (https://dejure.org/2010,42592)
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  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 159/07

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.07.2010 - 36 O 39/10
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, über welchen das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 17.01.2008 entschieden hat (Urteil 4 U 159/07 - vorgelegt von der Klägerin als Anlage zur Klageschrift - vgl. Bl. 21 d.A.).

    Dies mindert die Gefahr, dass er die Pflichtangaben, soweit sie überhaupt in einer solchen Werbeanzeige enthalten, deutlich lesbar wie hier und auch nicht "in die hinterste Ecke der Anzeige abgeschoben" sind (Fall des OLG Hamm - Urteil 4 U 159/07) einfach übersieht.

  • OLG Oldenburg, 14.09.2006 - 1 U 41/06

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung für den Kauf von Neufahrzeugen; Pflicht zur

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.07.2010 - 36 O 39/10
    Ein Verstoß gegen die PKW-EnVKV mag zwar regelmäßig spürbar sein, weil die gesetzlich geschützten Informationsinteressen der Verbraucher beeinträchtigt werden (so Köhler/Bornkamm, § 3 UWG, Rn. 148 unter Hinweis auf die vor dem Ablauf der Umsetzungs- und Anwendunggstrist für die UPG-Richtlinie und vor der UWG-Novelle 2008 ergangene Entscheidung OLG Oldenburg WRP 2007, 96, 99, von der die Klägerin eine Kopie vorgelegt hat - vgl. Bl. 26).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.07.2010 - 36 O 39/10
    c) Die Voraussetzungen des 8 4 Nr. 11 UWG wären zwar erfüllt, da die PKW- EnVKV als Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG gilt (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 343, 346; Bornköhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., & 4 Rn. 11.131 a m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.07.2010 - 36 O 39/10
    Auch für diesen Sektor ist seit langem anerkannt, dass es dem Publikum geläufig ist, dass Mobiltelefone einen nicht unerheblichen Wert haben, ein Kaufmann ein solches Gerät nicht ohne Weiteres verschenkt und dem Werbeadressaten deshalb bekannt ist, dass der Erwerb des Mobiltelefons letztlich mit dem Entgelt zusammen mit dem Kauf abgeschlossenen Netzkartenvertrag finanziert werden muss (BGHZ 139, 368, 373 - "Handy für 0, 00 DM").
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21

    Verstoß gegen PKW-EnVKV

    Im Falle überschaubarer Anzeigen oder wenn die Angaben an zentraler Stelle platziert sind (LG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2010 - 36 O 39/10 KfH, S. 10; LG Traunstein, Urteil vom 8.8.2011 - 2 HK O 1698/11), können die Pflichtangaben gar nicht übersehen werden, sofern sie nicht in mikroskopisch kleiner Schrift gehalten sind.
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