Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13 U. |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die wirksame Kündigung eines Namensgebungsvertrags zwischen den Vertretern einer Landeshauptstadt und eines Fußballvereins der 1. Bundesliga
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Esprit E.S. GmbH hat als Namensgeberin kein Recht auf vorzeitige Kündigung des Sponsoringvertrags für die "Esprit-Arena" in Düsseldorf
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Sponsor wider Willen
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Esprit-Arena - Sponsor wider Willen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage im Namensstreit um "Esprit- Arena" abgewiesen
- wz-newsline.de (Pressemeldung, 07.03.2014)
Esprit muss millionenschweren Vertrag für Esprit-Arena erfüllen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Klage um Namensgebung der Esprit-Arena" abgewiesen
- juve.de (Kurzinformation)
Multifunktionsarena Düsseldorf: Esprit verliert im Namensstreit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13
Außerdem muss oder darf der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen , dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGHZ 5, BGHZ 5 Seite 111 [BGHZ 5 Seite 116 ] = NJW 1952, NJW Jahr 1952 Seite 657 ; BGH , NJW 2005, NJW Jahr 2005 Seite 2985 [NJW Jahr 2005 Seite 2987 ], sub II 2b bb (1); NJW 2007, NJW Jahr 2007 Seite 987 [NJW Jahr 2007 Seite 988 ] sub II 2a, jeweils m.w. Nachw.; vgl. auch Senat , ZIP 2000, ZIP Jahr 2000 Seite 580 = OLG-Report 2000, OLGR Jahr 2000 Seite 184 sub III 1b). - BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51
Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13
Außerdem muss oder darf der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen , dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGHZ 5, BGHZ 5 Seite 111 [BGHZ 5 Seite 116 ] = NJW 1952, NJW Jahr 1952 Seite 657 ; BGH , NJW 2005, NJW Jahr 2005 Seite 2985 [NJW Jahr 2005 Seite 2987 ], sub II 2b bb (1); NJW 2007, NJW Jahr 2007 Seite 987 [NJW Jahr 2007 Seite 988 ] sub II 2a, jeweils m.w. Nachw.; vgl. auch Senat , ZIP 2000, ZIP Jahr 2000 Seite 580 = OLG-Report 2000, OLGR Jahr 2000 Seite 184 sub III 1b). - OLG Frankfurt, 20.12.1988 - 22 U 35/88
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13
Von daher dürften auch die Regeln der Duldungs- und Anscheinsvollmacht auf das Handeln eines OB in dieser Funktion gar nicht anwendbar sein (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425).Ob dies - bei einem unterstellten Handeln für eine privatrechtliche GmbH, an der die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist - bedarf keiner Entscheidung. - OLG Düsseldorf, 24.07.2009 - 24 U 67/08
Zustandekommen eines Mietvertrages aufgrund einer Duldungs- oder …
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13
Wie die Duldungsvollmacht erfordert jedoch auch die Anscheinsvollmacht, dass der Geschäftsgegner ohne Fahrlässigkeit nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde - in aller Regel in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum - sei bevollmächtigt ( BGH , NJW 2007, NJW Jahr 2007 Seite 987 [NJW Jahr 2007 Seite 989 ]; NJW-RR 1986, NJW-RR Jahr 1986 Seite 1169 ; OLG Düsseldorf , NJOZ 2010, 139). - OLG Nürnberg, 11.08.2000 - 6 U 1181/00
"gentleman's agreement" als Geschäaftsgrundlage
Auszug aus LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13
Schließlich kann nach alledem auch dahinstehen, dass durch ein so genanntes "Gentlemen's Agreement", nur eine Übereinkunft getroffen wird, bei der die Partner es für ausreichend erachten, eine allgemeine Einigung zu erzielen und deren Ausgestaltung dem geschäftlichen Anstand überlassen wird, ohne dass damit ein klagbarer Anspruch verbunden sein soll (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 636).