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   LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13 WEG   

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https://dejure.org/2014,49165
LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13 WEG (https://dejure.org/2014,49165)
LG München I, Entscheidung vom 06.11.2014 - 36 S 25536/13 WEG (https://dejure.org/2014,49165)
LG München I, Entscheidung vom 06. November 2014 - 36 S 25536/13 WEG (https://dejure.org/2014,49165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einladungsfrist versäumt: Formeller Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung: Beschlüsse nicht immer anfechtbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Ladungsmangel zur WEG-Eigentümerversammlung kausal? (IMR 2015, 238)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13
    Auch ein Verstoß gegen die Ladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG, der hier vorliegt, stellt sich als beachtlich dar, wenn die Beschlussfassung auf ihm beruht (BGH, WuM 2002, 277).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus LG München I, 06.11.2014 - 36 S 25536/13
    Dies stellt einen Abänderungsanspruch im Hinblick auf sachenrechtliche Grundlagen dar, hinsichtlich welchem es dabei verbleibt, dass nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen - ohne Herabsenkung der bisherigen Anforderung - aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses nach Treu und Glauben für die Miteigentümer die Verpflichtung zur Änderung der Vereinbarung bestehen kann (BGH, NJW-RR 2012, 1036).
  • LG Karlsruhe, 21.07.2015 - 11 S 118/14

    Wohnungseigentümerversammlung: Teilnahme eines Wohnungseigentümers im Beisein

    Die Kausalität wird widerleglich vermutet; sie fehlt nur, wenn feststeht, dass der betreffende Beschluss bei ordnungsgemäßer Einladung aller Mitglieder ebenso gefasst worden wäre, wobei die materielle Feststellungslast bei den Mitgliedern liegt, die den Beschluss verteidigen und für gültig halten, also beim Beklagten (LG München I, Urteil vom 28. Juni 2012 - 36 S 17241/11 - ZMR 2012, 819 und Urteil vom 6. November 2014 - 36 S 25536/13 WEG -, juris; Urteil der Kammer vom 15. Juli 2014 - 11 S 101/12).
  • AG Idstein, 07.09.2015 - 32 C 7/15

    Ladungsfrist nicht eingehalten: Gefasste Beschlüsse (un-)gültig?

    Der Anfechtende muss darlegen, dass ihm gerade aufgrund dieses Fehlers die Mitwirkung auf der Eigentümerversammlung versagt war (entgegen LG München I, IMR 2015, 238).

    Der Anfechtende muss darlegen, dass ihm gerade aufgrund dieses Fehlers die Mitwirkung auf der Eigentümerversammlung versagt war (entgegen LG München I, IMR 2015, 238).

    Die Kausalität zwischen Mangel und Beschlussfassung soll bereits dann zu bejahen, wenn sich der formelle Mangel auf das Ergebnis der Beschlussfassung ausgewirkt haben kann (OLG Hamburg, ZMR 2006, 704, 705 f.; LG München I, Urteil v. 6.11.2014-36 S 25536/13 WEG; MietRB 2015, 47).

  • LG München I, 04.11.2021 - 36 S 14711/20

    Eigentümerversammlung: Einladungsmangel bei Übersendung von Vollmachtsvordrucken?

    Vom Anfechtungskläger ist aber zuvor eine Darlegung dazu zu erwarten, wie er sich ohne den Verfahrensmangel verhalten hätte, etwa dass er nur wegen des verspäteten Zugangs der Einladung nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen konnte, welche weiteren Vorbereitungsmaßnahmen er bei ordnungsgemäßer Beschlussankündigung noch hätte einholen wollen oder auch, welche Argumente er angesichts eindeutiger Mehrheitsverhältnisse gegen die Entscheidung der Mehrheit hätte geltend machen wollen (MüKoBGB/Hogenschurz, 8. Aufl. 2021, WEG § 23 Rn. 71; vgl. LG München I, ZWE 2016, 42; so wohl auch BGH, Urt. v. 02.07.2021, V ZR 201/20, ZWE 2021, 409).
  • AG Nürnberg, 30.10.2019 - 244 C 8212/18

    Keine Beschlusskompetenz von Untergemeinschaften einer Mahrhausanlage zur

    Die Darlegungs- und Beweislast, dass das Beschlussergebnis nicht auf dem Ladungsmangel beruht, kommt dabei den beklagten Wohnungseigentümern zu (vgl. Bärmann/Merle, 14. Aufl., § 23 WEG Rn 185 m.w.N.) Zur Darlegung, dass das Beschlussergebnis nicht auf dem Ladungsmangel beruht, ist es nicht ausreichend darzulegen, dass die Beschlüsse von einer bestimmten Mehrheit der Wohnungseigentümer getragen worden sind und auch nicht, dass die Beschlüsse in einer Wiederholungsversammlung erneut gefasst worden wären (vgl. LG München I, ZWE 2016, 42 m.w.N.).
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Vom Anfechtungskläger ist jedoch zuvor - quasi auf der ersten Stufe - eine Darlegung dazu zu erwarten, wie er sich ohne den Verfahrensmangel verhalten hätte, d.h. etwa, dass er nur wegen des verspäteten Zugangs der Einladung nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen konnte oder welche weiteren Vorbereitungsmaßnahmen er bei ordnungsgemäßer Beschlussankündigung noch hätte einholen wollen (MüKoBGB/Hogenschurz, § 23 Rdnr. 71; in diesem Sinne offensichtlich auch LG Frankfurt, WuM 2022, 372 ff; vgl. allgemein zur Kausalität bei Ladungsfehlern, Greiner Wohnungseigentumsrecht, 5. Auflage, § 7, Rdnr. 57, 58; LG München I, Endurteil vom 4.11.2021, 36 S 14711/21; LG München I, ZWE 2016, 42).
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