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   EuGH, 02.02.1988 - 36/86   

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EuGH, 02.02.1988 - 36/86 (https://dejure.org/1988,1023)
EuGH, Entscheidung vom 02.02.1988 - 36/86 (https://dejure.org/1988,1023)
EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 36/86 (https://dejure.org/1988,1023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ministeriet for Skatter og Afgifter / Dansk Sparinvest

    Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 10, 11 und 12
    1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer, die von den Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit bestimmten Vorgängen erhoben wird - Erhebung anderer Steuern oder Abgaben auf dieselben Vorgänge ausserhalb des ...

  • EU-Kommission

    Ministeriet for Skatter og Afgifter / Dansk Sparinvest

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer, die von den Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit bestimmten Vorgängen erhoben wird - Erhebung anderer Steuern oder Abgaben auf dieselben Vorgänge ausserhalb des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.07.1982 - 270/81

    Felicitas Rickmers-Linie

    Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 36/86
    Juli 1982 in der Rechtssache 270/81 ( Felicitas Rickmers-Linie KG & Co ./ Finanzamt für Verkehrsteuern, Slg . 1982, 2771 ) heisst, der rechtliche Ausdruck einer Ansammlung von Kapital ist, der zur Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beiträgt .
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie enthält eine abschließende Liste der anderen Steuern oder Abgaben, die keine Gesellschaftsteuer sind und die in Abweichung von den Artikeln 10 und 11 von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in den Artikeln 10 und 11 genannten Vorgängen erhoben werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9).
  • BFH, 19.12.2007 - II R 65/06

    § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Art. 10 und 11 der Richtlinie 69/335/EWG dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, von Gesellschaften, Personenvereinigungen oder juristischen Personen mit Erwerbszweck i.S. des Art. 3 der Richtlinie 69/335/EWG --wie vorliegend die Klägerin als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 69/335/EWG-- andere Steuern oder Abgaben auf die in Art. 10 und 11 genannten Vorgänge zu erheben als die Gesellschaftsteuer und die in Art. 12 genannten Steuern und Abgaben (EuGH-Urteile vom 25. Mai 1989 C-15/88, SpA Maxi Di, Slg. 1989, I-1391; vom 2. Februar 1988 C-36/86, Ministeriet for Skatter og Afgifter, Slg. 1988, I-409).
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie stellt eine abschließende Liste der anderen Steuern und Abgaben als der Gesellschaftsteuer auf, die abweichend von Artikel 10 von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in Artikel 10 genannten Vorgängen erhoben werden können (vgl. Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94

    Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société

    Diese Aufzählung .st - wie entschieden worden ist -abschließend [siehe das bereits in Fußnote 12 zitierte Urteil Ponente Carni und Cispadana Costruzioni (Randnr. 24) sowie das Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86 (Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9)].

    Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 69/335, auf den sich die französische Regierung bezieht, betrifft dagegen die Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln der Gesellschaft (siene das bereits in Fußnote 17 zitierte Urteil Dansk Sparinvest, Randnr. 13, sowie die Ausführungen in Nr. 31 der Schlußanträge des Generalanwalts F. G. Jacobs in der gerade zitierten Rechtssache Muwi-Bouwgroep).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-415/02

    Kommission / Belgien

    Diese Auslegung werde zum einen durch die Begründung des Vorschlags einer Richtlinie vom 14. Dezember 1964 und zum anderen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt (vgl. Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, und vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 15/88, Maxi Di, Slg. 1989, 1391), aus denen hervorgehe, dass es einem Mitgliedstaat nicht gestattet sei, die Kapitalgesellschaften in Bezug auf die in Artikel 11 der Richtlinie 69/335 genannten Umsätze einer anderen Besteuerung zu unterwerfen als den in Artikel 12 dieser Richtlinie vorgesehenen Steuern und Abgaben.

    30 Sie trägt hierzu ergänzend vor, dass nach den Urteilen Dansk Sparinvest und Maxi Di das in Artikel 11 der Richtlinie 69/335 enthaltene Verbot der Besteuerung nur die Kapitalgesellschaften, d. h. die Emittenten, betreffe und dass der Umstand, dass die Kapitalgeber oder die Ersterwerber der Zahlung einer Steuer unterworfen würden, nicht gegen diese Bestimmung verstoße.

  • EuGH, 15.06.2006 - C-264/04

    Badischer Winzerkeller - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die

    31 Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie stellt eine abschließende Liste der anderen Steuern oder Abgaben als der Gesellschaftsteuer auf, die in Abweichung von den Artikeln 10 und 11 von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in diesen Bestimmungen genannten Vorgängen erhoben werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9, und vom 20. April 1993 in den Rechtssachen C-71/91 und C-178/91, Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.06.1996 - C-2/94

    Denkavit Internationaal u.a.

    21 Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 69/335 enthält eine abschließende Liste der anderen keine Gesellschaftsteuer darstellenden Steuern oder Abgaben, die abweichend von den Artikeln 10 und 11 von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in den Artikeln 10 und 11 genannten Vorgängen erhoben werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-152/97

    Abruzzi Gas SpA (Agas) gegen Amministrazione Tributaria di Milano. - Richtlinie

    (8) - Siehe hierzu Urteile vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache C-2/94 (Denkavit Internationaal u. a., Slg. 1996, I-2827, Randnr. 21) und vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86 (Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9).

    (16) - Siehe insbesondere Urteil Bautiaa und Société française maritime (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 36) und Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 270/81 (Felicitas Rickmers-Linie, Slg. 1982, 2771, Randnr. 16) sowie die späteren Urteile Dansk Sparinvest (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 13 und 14) und Deltakabel (a. a. O., Randnr. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 38/88

    Waldrich Siegen Werkzeugmaschinen GmbH gegen Finanzamt Hagen. - Ansammlung von

    Erleidet nämlich eine Gesellschaft Verluste und schließt sie nachträglich einen Ergebnisabführungsvertrag, so werden ihre Verluste eben dadurch von ihrem Gesellschafter übernommen, so daß ihr Wirtschaftspotential zu diesem Zeitpunkt verstärkt wird, selbst wenn eventuelle spätere Gewinne dann nicht der Gesellschaft, 5 - Tenor des Urteils vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Slg. 1988, 409.

    - Schlußanträge vom 15. Februar 1989, Nr. 5.7 - Urteil in der Rechtssache 270/81, a. a. O., Randnr. 16; siehe auch das Urteil in der Rechtssache 36/86, a. a. O., Randnr. 14.

  • EuGH, 11.12.1997 - C-42/96

    Immobiliare SIF

    Daher ist zu prüfen, ob die drei Abgaben unter Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie fallen, der eine abschließende Liste der anderen Steuern oder Abgaben enthält, die in Abweichung von den Artikeln 10 und 11 neben der Gesellschaftsteuer von Kapitalgesellschaften im Zusammenhang mit den in diesen Artikeln genannten Vorgängen erhoben werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 36/86, Dansk Sparinvest, Slg. 1988, 409, Randnr. 9, und vom 20. April 1993 in den Rechtssachen C-71/91 und C-178/91, Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-42/96

    Società Immobiliare SIF SpA gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. -

  • EuGH, 01.10.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital -

  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

  • EuGH, 12.01.2006 - C-494/03

    Senior Engineering Investments - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf

  • EuGH, 18.01.2001 - C-113/99

    P.P. Handelsgesellschaft

  • BFH, 27.03.1991 - I R 43/90

    Freiwilliger Zuschuß zur Vermeidung der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1998 - C-31/97

    FECSA

  • EuGH, 11.12.1997 - C-8/96

    Locamion

  • BFH, 18.10.1989 - I R 25/85

    Der Wert der Gegenleistung bei Sacheinlagen bemißt sich danach, welchen Wert die

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-415/02

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-22/03

    Optiver u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2000 - C-19/99

    Modelo

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-56/98

    Modelo

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-347/96

    Solred SA gegen Administración General del Estado. - Richtlinie 69/335/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - C-249/89

    Trave-Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Finanzamt Kiel-Nord. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.1999 - C-350/98

    Henkel Hellas

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1998 - C-236/97

    Codan

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-8/96

    Locamion SA gegen Directeur des services fiscaux d'Indre-et-Loire. - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99

    IGI

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-287/94

    A/S Richard Frederiksen & Co. gegen Skatteministeriet. - Ansammlung von Kapital -

  • BFH, 27.03.1991 - I R 175/86

    Erhebung der Gesellschaftsteuer für die Überlassung von Gegenständen nach ihrem

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1990 - C-15/89

    Deltakabel BV gegen Staatssecretaris van Financiën. - Ansammlung von Kapital -

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 23.03.1989 - I 36/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12378
FG Hamburg, 23.03.1989 - I 36/86 (https://dejure.org/1989,12378)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.1989 - I 36/86 (https://dejure.org/1989,12378)
FG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 1989 - I 36/86 (https://dejure.org/1989,12378)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Wassersport - Steuern - Werbungskosten - Aufwendungen für Kursus zum Erlangen der Lehrbefugnis im Windsurfen

Papierfundstellen

  • EFG 1990, 55
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 36/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15507
Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 36/86 (https://dejure.org/1987,15507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.07.1987 - 36/86 (https://dejure.org/1987,15507)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1987 - 36/86 (https://dejure.org/1987,15507)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ministeriet for Skatter og Afgifter gegen Investeringsforeningen Dansk Sparinvest.

    Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.07.1982 - 270/81

    Felicitas Rickmers-Linie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 36/86
    Auch wenn in einem solchen Fall tatsächlich der Gesamtnominalwert aller Anteile besonders in der Buchführung festgehalten wird (was in bezug auf den Beklag- 2 - ABl. 133 vom 22.7. 1965, S. 2232; daß es beim Wirtschafts- und Sozialausschuß sogar zu einem - allerdings abgelehnten - Änderungsantrag kam, die fakultativen Besteuerungstatbestände des Artikels 4 Absatz 2 überhaupt wegfallen zu lassen, sei am Rande ebenfalls vermerkt. 3 - ABl. 119 vom 3.7. 1965, S. 2057.4 - ABl. L 156 vom 15.6. 1985, S. 23.5 - Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 270/81, Felicitas Rickmers-Linie KG & Co./Finanzamt für Verkehrsteuern in Hamburg, Slg. 1982, S. 2771.
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