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   VK Thüringen, 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN   

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https://dejure.org/2005,16578
VK Thüringen, 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN (https://dejure.org/2005,16578)
VK Thüringen, Entscheidung vom 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN (https://dejure.org/2005,16578)
VK Thüringen, Entscheidung vom 28. April 2005 - 360-4002.20-005/05-MGN (https://dejure.org/2005,16578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europaweite Ausschreibung des Neubaus einer Talbrücke im offenen Verfahren; Aufforderung der Vergabestelle zur Auskunft zur Ermittlung der Einheitspreise durch den Antragsteller; Unverzügliche Rüge von Vergaberechtsverstößen; Beweislast des Antragstellers für das ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge bei erkennbaren Vergabeverstößen (Unterlassung von Angaben von Mindestbedingungen für Nebenangebote in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für das Vorliegen einer Mischkalkulation

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bieter trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Mischkalkulation! (IBR 2005, 393)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Thüringen, 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN
    Zur Begründung führte die AST aus, dass die Rechtsprechung des BGH vom 18.05.2004-X ZB 7/04 auf ihr Angebot nicht zutreffe, da erklärt worden sei, dass alle Preise auskömmlich wären, eine Kostenverlagerung nicht erfolgt sei, somit keine Mischkalkulation vorliege.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 07/04) gehört es zu den Erfordernissen eines wertbaren Angebots, dass jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag angegeben werden muss, der für die betreffende Leistung ­tatsächlichbeansprucht wird.

  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05

    Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!

    Auszug aus VK Thüringen, 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN
    Das bedeutet auch, dass betreffend des Nachweises über das Vorliegen tatsächlicher Einheitspreise der Bieter in der Pflicht ist und nicht die VST (siehe auch Beschluss VK Sachsen vom 11.03.2005-1/SVK/009-05).
  • OLG Rostock, 15.09.2004 - 17 Verg 4/04

    Einheitspreise von € 0,01 nicht unbedingt unzulässig!

    Auszug aus VK Thüringen, 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN
    Ein zwingender Ausschlussgrund ist aber nicht bereits dann gegeben, wenn Einheitspreise z.B. von einem EURO oder weniger vorliegen (u.a. OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2004, 17 Verg 4/04), oder sich deutlich von denen der anderen Bieter unterscheiden.
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Im Zweifelsfalle ist der Nachweis der Unvollständigkeit eines Angebots entgegen anderslautender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung einiger Vergabekammern (vgl. nur VK Thüringen, Beschluss v. 28. Juni 2005, 360-4002.20-005/05-MGN = ZfBR 2005, 603, insoweit die Entscheidung der VK Sachsen v. 11. März 2005, 1/SVK/009-05, überinterpretierend; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss v. 1. Juli 2005, WVerg 0007/05, der die Frage der Beweislast letztlich offen lässt) von der Vergabestelle zu führen, die sich auf das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A beruft.

    f) Ob etwas Anderes gelten würde, wenn die Antragsgegnerin im Hinblick auf §§ 10a erster Anstrich, 25a VOB/A in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dort unter Ziffer 9 "Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A", ausdrücklich auf die Anwendung des ARS 25/2004 vom 25. November 2004 hingewiesen und das Rundschreiben im Volltext den Verdingungsunterlagen beigefügt hätte (vgl. zum Publizitätserfordernis von Wertungskriterien u.a. EuGH, Urteil v. 26.09.2000, Rs. C-225/98 "Nord-Pas-de-Calais" = NZBau 2000, 584), wie die Vergabekammer Thüringen in der von den Beteiligten angeführten Entscheidung (Beschluss v. 28.06.2005, 360-4002.20-005/05- MGN = ZfBR 2005, 603) erkannt hat, kann hier wegen der andersartigen Fallgestaltung dahin stehen.

  • VK Schleswig-Holstein, 28.07.2006 - VK-SH 18/06

    Aufklärung einer Mischkalkulation

    Es liegt zunächst am Bieter, mitzuwirken oder eine Mitwirkung zu versagen und ggf. nachteilige Konsequenzen in Kauf zu nehmen (OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2006, 9 Verg 8/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2005; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005, 360-4002.20-005/05-MGN).

    Unabhängig davon, ob man es ausreichen lässt, wenn der Bieter erklärt, dass die jeweiligen Preise im Leistungsverzeichnis tatsächlich und ernsthaft von ihm gefordert werden und auf seiner tatsächlichen Angebotskalkulation beruhen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2005; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2005; VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2005, 1/SVK/073-05) oder ob man die Vorlage von plausiblen Nachweise ggf. unter Beifügung der Kalkulationsunterlagen für notwendig hält (so OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2005, WVerg 7/05; OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2006, 9 Verg 8/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2005; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005, 360-4002.20-005/05-MGN), so besteht in jedem Fall eine Mitwirkungspflicht des Bieters an der Aufklärung.

  • VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06

    Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"

    Der Nachweis, dass (unterstellte) ,,Abpreisungen" in einzelnen Positionen zu ,,Aufpreisungen" in anderen Positionen geführt haben, ist jedoch grundsätzlich Sache der Vergabestelle (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2005, 11 Verg 8/05, IBR 2005, 702, VergabeR 2006, 126; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 565; a.A. Müller-Wrede, NZBau 2006, 73, 78; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005, 360-4002.20-005/05-MGN, IBR 2005, 393), so dass im Zweifel von der Vollständigkeit der Preisangaben auszugehen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 619, VergabeR 2005, 779).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 11 Verg 8/05

    Mischkalkulation: Vergabestelle hat Nachweispflicht!

    Soweit die Vergabekammer Thüringen (Beschluss vom 28.04.2005 - IBR 05, 393) eine andere Auffassung vertreten sollte, könnte sich der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht anschließen.
  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Darüber hinaus wird man wohl von einer Mischkalkulation dann nicht mehr ausgehen können, wenn der Bieter insoweit nachvollziehbar erklärt, der genannte Preis entspreche seiner Kalkulation und basiere nicht auf einer Mischkalkulation (OLG Koblenz v. 10.05.2005, Az.: 1 Verg 3/05; OLG Rostock, v. 15.09.2004, Az.: 17 Verg 4/04; VK-Bund v. 22.03.2005, Az.: VK 3-13/05; VK-Thüringen v. 28.04.2005, Az.: 360-4002.20-005/05-MGN, vgl. dazu auch die Anmerkung von Frankenstein, in: IBR 2005, 393; vgl. auch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2004 v. 25.11.2004 zur Wertung von Spekulationsangeboten im Vergabeverfahren, AZ S 12/70.10.00-01/57 Va 04; OLG Naumburg v. 05.08.2005, Az.: 1 Verg 7/05, legt der Vergabestelle die Beweislast für das Vorliegen einer Mischkalkulation auf).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2005 - 11 Verg 8/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    Soweit die Vergabekammer Thüringen ( Beschluss vom 28.04.2005 -IBR 05, 393 ) eine andere Auffassung vertreten sollte, könnte sich der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht anschließen.
  • VK Niedersachsen, 22.11.2011 - VgK-51/11

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Angebots aufgrund eines unangemessen

    Der Bieter trägt in diesen Fällen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Mischkalkulation (vgl. VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005, Az.: 360-4002.20-005/05-MGN = IBR 7/2005, S. 393).
  • VK Niedersachsen, 05.07.2005 - VgK-26/05

    Voraussetzungen für die Annahme einer unzulässigen Mischkalkulation in einem

    Der Bieter trägt in diesen Fällen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Mischkalkulation (vgl. VK Thüringen, Beschluss v. 28.04.2005, Az.: 360-4002.20-005/05-MGN = IBR 7/2005, S. 393).
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