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   AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14   

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https://dejure.org/2014,30786
AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14 (https://dejure.org/2014,30786)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2014 - 36a C 4/14 (https://dejure.org/2014,30786)
AG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 36a C 4/14 (https://dejure.org/2014,30786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 5 UrhG, § 97 Abs 2 UrhG, § 97a UrhG
    Filesharing: Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers bei öffentlichem Zugänglichmachen einer ihm nicht lizenzierten Sprachfassung eines Films

  • internetrechtsiegen.de

    Filesharing - Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz in Deutschland durch Film in russischer Sprachfassung?

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Die russische Sprachfassung eines Films der auf einer Tauschbörse in Deutschland im Internet mittels Filesharing verbreitet wurde löst keinen Schadensersatzanspruch aus?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    Denn das Verbietungsrecht (der Unterlassungsanspruch) kann weiter gehen kann als das positive Benutzungsrecht (BGH vom 29.04.1999, I ZR 65/96, NJW 2000, 2202 - Laras Tochter).

    Das Verbietungsrecht kann indessen über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, § 97 Rn. 50).

  • OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 73/99

    Vervielfältigung und Verbreitung von Beiträgen und Entscheidungen aus einer

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    "Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anwendung ausländischen Rechts - Filmrechte an

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    Danach hat das Urheberrecht generell die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben, woraus auch eine Spezifizierungslast folgt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage 2013, § 31, Rn. 110 f. m. w. N.): Wenn der Lizenznehmer sichergehen will, dass sein exklusives Verwertungsrecht von Auswertungen weiterer Sprachfassungen oder anderer Nutzungsarten im Vertragsgebiet verschont bleiben soll, muss er dies im Vertrag im einzelnen bezeichnen bzw. regeln.
  • BGH, 12.12.1991 - I ZR 165/89

    Verwertungsrecht für Taschenbuchausgabe bei Hardcover-Sonderausgabe durch Dritten

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    "Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (vgl. Senat ZUM-RD 2000, 332, 335) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BGH GRUR 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, vor § 28 Rn. 82; Fromm/Nordemann, UrhG, 10. Auflage, § 97 Rn. 133).
  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    Das erkennende Gericht schließt sich dazu den folgenden Ausführungen des OLG Köln (Beschluss vom 23.09.2013, Az. 6 W 254/12, ZUM-RD 2014, 162, zitiert nach Juris) an:.
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    Das Verbietungsrecht kann indessen über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (vgl. BGH NJW 1953, 1258, 1259 - Lied der Wildbahn; GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; Wild in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Auflage, § 97 Rn. 50).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 W 255/12

    Umfang des Urheberrechts hinsichtlich der Synchronisation eines Films in mehrere

    Auszug aus AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14
    Ein Verbietungsrecht gegenüber weiteren Sprachversionen hat der Senat in der oben erwähnten Entscheidung vom 01.02.2013 [6 W 255/12, ZUM-RD 2014, 164] nur unter der Voraussetzung bejaht, dass die lizenzvertraglichen Absprachen neben dem der Antragstellerin eingeräumten Verwertungsrecht zugleich die ausdrückliche Verpflichtung der Lizenzgeberin enthielt, in Deutschland keine weiteren Sprachversionen auszuwerten.
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