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   AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11   

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AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11 (https://dejure.org/2014,39904)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 (https://dejure.org/2014,39904)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2014 - 37 C 11789/11 (https://dejure.org/2014,39904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. Reparaturkosten und Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schädiger hat auch solche Reparaturkosten zu erstatten, die auf unsachgemäße Maßnahmen der Werkstatt... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; Unfallersatztarif; ...

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Düsseldorf verurteilt eintrittspflichtige Versicherung zur Erstattung außergerichtlich gekürzter Schadenspositionen bei der konkreten Abrechnung mit Urteil vom 21.11.2014 (37 C 11789/11)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995-9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995-9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930) Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012-44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).

    Dem Schädiger entsteht hierdurch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann (OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).

  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995-9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930) Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012-44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).

    Die etwaigen Mehrkosten sind vielmehr vergleichsweise gering und stehen in einem gewissen Zusammenhang zum Unfallschaden, sodass die Beklagte dem Kläger auch diese zu ersetzen hat (AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473: 15 % Mehrkosten sind dem Schadiger zurechenbar).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Da die Klägerin bereits keine Umstände vorträgt, aus denen sich ergibt, dass der Normaltarif für den Versicherungsnehmer der Beklagten im konkreten Fall nicht zugänglich war, kommt es auf die Frage, ob ein Aufschlag von 20 % für unfallbedingte, spezifische Sonderleistungen des Vermieters angemessen sind, nicht mehr an (vgl. BGH, NZV 2007, S. 514).
  • LG Bremen, 22.05.2012 - 3 O 1040/10

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Betreuer wegen Verschlechterung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Insoweit liegt öie Sache anders als in der Entscheidung des LG Bremen, FamRZ 2012, 1746 in welcher der vorherige Abteilungsrichter ausdrücklich eine andere Rechtsauffassung vertreten I- Ijl.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, S. 302, 304).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Das Gericht schätzt gem. § 287 Abs. 1 ZPO, dass bei der Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens in der Regel ein Betrag von nicht mehr als 25, 00 EUR für Telefonkosten, Porto und Fahrtkosten entsteht (vgl. BGH, NJW 2011, S. 2871).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Von der gewählten Schätzgrundlage hat der Tatrichter nur dann abzugehen, wenn eine Partei konkret aufzeigt, dass sich bestehende Mängel der einen oder anderen Schätzliste auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, NJW-RR 2011, S. 1109).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Hierzu bedarf es nicht der Abgabe einer Gestaltungserklärung oder der Geitendmachung einer Einwendung seitens des Schädigers (BGH, NJW 2013, S. 450, 451, Rz. 21).
  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995-9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930) Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012-44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).
  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Auszug aus AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995-9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930) Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012-44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

  • AG Coburg, 26.10.2020 - 14 C 2259/20
    Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, 21.11.2014- 37 C 11789/11).
  • AG Coburg, 27.08.2019 - 11 C 1316/19

    Werkstattrisiko

    Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11).
  • AG Coburg, 29.09.2021 - 17 C 1661/21
    Dabei darf ein Geschädigter nach der oben angesprochenen subjektbezogenen Schadensbetrachtung grundsätzlich darauf vertrauen, dass die in dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benö- | tigten Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (BGH, NJW, 302, 304; AG Düsseldorf, 21.11.2014- 37 C 11789/11).
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