Rechtsprechung
AG Potsdam, 12.11.2015 - 37 C 156/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- damm-legal.de
Filesharing - Reseller darf Auskunft über IP-Adressen auch dann erteilen, wenn nur ein Gestattungsbeschluss gegen den Netzbetreiber vorliegt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitteilung des Internetzugangsvermittlers aufgrund einer richterlich gestatteten Auskunft bzgl. Zuordnung der IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt einer Benutzerkennung eines Resellers; Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren; Schadensersatzanspruch im ...
- kanzlei.biz
Kein zweifacher Richtervorbehalt bei Auskunftsverlagen gegen Reseller
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 101 Abs. 9 UrhG
- raschlegal.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Filesharing - Reseller darf Auskunft über IP-Adressen auch dann erteilen, wenn nur ein Gestattungsbeschluss gegen den Netzbetreiber vorliegt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
P2P-Abmahnungen: Auskunft auch vom Reseller
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Beweisverwertungsverbot für IP-Adressen bei P2P-Abmahnungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein richterlicher Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren erforderlich
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Beweisverwertungsverbot bei Herausgabe von dynamischen IP-Adressen zugeordneten Nutzerdaten ohne richterlichen Gestattungsbeschluss
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein richterlicher Gestattungsbeschluss für Reseller in Filesharing-Verfahren erforderlich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch bei P2P-Abmahnungen bezieht sich auch auf Reseller
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2016, 228
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16
Beweisverwertungsverbot einer Auskunft beim Filesharing
Die Auskunft des Endkundenanbieters dazu, welchem Anschlussinhaber eine bestimmte Benutzerkennung zuzuordnen ist, beschränkt sich hingegen auf die dem Anordnungserfordernis des § 101 Abs. 9 UrhG nicht unterfallende Bekanntgabe von Bestandsdaten (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2013, 137; AG Potsdam, ZD 2016, 296; aA LG Frankenthal, K&R 2015, 671; AG Augsburg, Urteil vom 22. Juni 2015 - 16 C 3030/14, juris; AG Koblenz, ZD 2015, 235; Zimmermann, K&R 2015, 73, 74). - LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16
Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum …
Ein weiteres Gestattungsverfahren gegen den Reseller sei nicht erforderlich, weil die Auskunft des Resellers nur noch über Bestandsdaten und nicht über Verkehrsdaten erfolge (LG Köln…, Urteil vom 02.06.2016, 14 S 21/14, Rn. 53, zit. Beck-online; LG Berlin…, Urteil vom 03.11.2015, 15 S 5/15, Rn. 7 unter Hinweis auf OLG Köln GRUR-RR 2013, 137 Rn. 4; AG Potsdam, Urteil vom 12.11.2015, 37 C 156/15, Rn. 17, zit. Beck-online, OLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2015, 589/11 - unveröffentlicht - zu dem Sonderfall, dass der Netzbetreiber die statischen Benutzerkennungen, die Namen und die Anschriften der Anschlussinhaber bereits zuvor einmal mitgeteilt hatte).Sinn der gesetzlichen Regelung des § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht, das Gestattungsverfahren mit Blick auf die sich nach Auskunftserteilung herausstellende Beteiligung eines Resellers zu wiederholen, obwohl die Voraussetzungen einer Gestattung von der Person des Auskunftspflichtigen unabhängig bereits geprüft und bejaht worden ist (AG Potsdam, Urteil vom 12.11.2015, 37 C 156/15, Rn. 21, zit. Juris).
Es ist nicht ersichtlich, wieso diese von dem Beklagten gewählte vertragliche Konstruktion eines besonderen Schutzes durch ein zweifach gestuftes richterliches Gestattungsverfahren bedarf und inwiefern bei einem gegenüber dem Reseller durchgeführten Gestattungsverfahren unter Berücksichtigung des § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG das individuelle Vertragsverhältnis des Resellers mit der Beklagten Relevanz erlangen soll (AG Potsdam, Urteil vom 12.11.2015, 37 C 156/15, Rn. 21, zit. Juris).