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   LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17   

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https://dejure.org/2017,59074
LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17 (https://dejure.org/2017,59074)
LG München I, Entscheidung vom 11.12.2017 - 37 O 14236/17 (https://dejure.org/2017,59074)
LG München I, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 37 O 14236/17 (https://dejure.org/2017,59074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 4 Nr. 4, § 5 Nr. 1, § 8 Abs. 1
    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch massenhafte Hinweise auf sogenannte "Error Fares" für Flugreisen

  • online-und-recht.de

    Bewusste Behinderung von Wettbewerbern durch Error Fares bei Online-Flugreisen

  • kanzlei.biz

    Reiseinformationsportal darf sog. "Error Fares" nicht weiter veröffentlichen

  • reise-recht-wiki.de

    Hinweise auf sogenannte "Error Fares" für Flugreisen

  • rewis.io

    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch massenhafte Hinweise auf sogenannte "Error Fares" für Flugreisen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gezielte Behinderung von Fluggesellschaften wenn Internet-Buchungsportal zur Buchung von Error Fares bei Flugreisen animiert

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf fehlerhafte Online-Preise bei Lufthansa wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 880
  • GRUR-RR 2018, 302
  • MMR 2018, 636
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    So besteht zwischen dem Betreiber eines Hotels und dem Anbieter eines Online-Reisebüros, das mit einem Hotelbewertungsportal verknüpft ist, im Hinblick auf den Betrieb des Hotelbewertungsportals ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG (BGH, 19.03.2015, I ZR 94/13, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Zwischen der vorteilhaften Wirkung des Hotelbewertungsportals für die Attraktivität des Online-Reisebüros und dem Absatznachteil, der einem Hotelbetreiber aus einer im Bewertungsportal verzeichneten negativen Hotelwerbung zu erwachsen droht, besteht eine für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses hinreichende Wechselwirkung in dem Sinne, dass der Wettbewerb des Online-Reisebüros gefördert wird und derjenige des Hotelbetreibers beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, 19.03.2015, I ZR 94/13, Leitsatz 1).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Entscheidend ist, ob die Auswirkungen der Handlung auf das Wettbewerbsgeschehen so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen (BGH GRUR 2007, 800).
  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 224/12

    Zulässigkeit von Screen Scraping - Flugvermittlung im Internet

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie Interessen der Allgemeinheit zu beurteilen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage 2017, § 4, Rn. 4.11; BGH GRUR 2014, 785 mwN).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Für die Annahme genügt es daher, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen versucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH GRUR 2014, 1114).
  • AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16

    Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Vielmehr können auch Nutzer, die auf Vertragserfüllung bei Angeboten bestehen, welche für sie erkennbar fehlerhaft erheblich unterhalb der üblichen Bepreisung liegen, rechtsmissbräuchlich handeln (bspw. OLG Nürnberg NJOZ 2010, 1733 und AG Dortmund MMR 2017, 497 zu Bestellung in Onlineshops sowie AG München v. 4.11.2009, Az. 163 C 6277/09 zur Buchung eines sog. error fare).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Unlauter ist eine Maßnahme dann, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung des eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist, als die Interessen der üblichen Beteiligten und der Allgemeinheit (BGH WRP 2014, 424).
  • AG München, 04.11.2009 - 163 C 6277/09

    Zur rechtsmissbräuchlichen Schadensersatzklage bei irrtümlich zu niedrigem

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Vielmehr können auch Nutzer, die auf Vertragserfüllung bei Angeboten bestehen, welche für sie erkennbar fehlerhaft erheblich unterhalb der üblichen Bepreisung liegen, rechtsmissbräuchlich handeln (bspw. OLG Nürnberg NJOZ 2010, 1733 und AG Dortmund MMR 2017, 497 zu Bestellung in Onlineshops sowie AG München v. 4.11.2009, Az. 163 C 6277/09 zur Buchung eines sog. error fare).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Vielmehr können auch Nutzer, die auf Vertragserfüllung bei Angeboten bestehen, welche für sie erkennbar fehlerhaft erheblich unterhalb der üblichen Bepreisung liegen, rechtsmissbräuchlich handeln (bspw. OLG Nürnberg NJOZ 2010, 1733 und AG Dortmund MMR 2017, 497 zu Bestellung in Onlineshops sowie AG München v. 4.11.2009, Az. 163 C 6277/09 zur Buchung eines sog. error fare).
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Das Ausnutzen eines Error Fares kann, entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten, nicht nur dann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen, wenn die Buchung erfolgt, um den Anbieter für die Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung zu einer (Vergleichs-) Zahlung zu veranlassen (vgl. OLG München NJW 2003, 367).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17
    Insbesondere ist keine Branchengleichheit erforderlich (BGH NJW 2006, 3490).
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