Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 37 O 150/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- diekmann-rechtsanwaelte.de
Werbung mit der Aussage "TÜV-geprüft" ohne Angabe der Fundstelle des Prüfergebnisses nicht zu beanstanden
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit dem Hinweis "TÜV-geprüft"
Der Kläger beantragt, das am 12.9.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu dem Aktenzeichen Az.: 37 O 150/12 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, in Kundenmailings, Prospekten, Zeitungsanzeigen, im Internet und/oder auf sonstigen Werbeträgern zu Zwecken des Wettbewerbs mit dem Hinweis "TÜV-geprüft" zu werben, ohne gleichzeitig anzugeben, wie die dem Hinweis zugrunde liegenden Informationen zu erhalten sind, wenn dies wie aus der Anlage K 1 ersichtlich geschieht. - OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13
Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im …
Die Rechtsprechung zu Testlogos sage nichts zu Zertifizierungslogos; hier gelte kein Nachweiszwang (LG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2013 - 37 0 150/12).