Rechtsprechung
LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung i.R.e Internet-Portals hinsichtlich Ergebnisdarstellung von Anzeigen der Ärzte mit bester Bewertung; Kostenpflichtigkeit der Buchung der Zusatzoption "Top-Platzierung" im Bewertungsportal; Veröffentlichung von Werbeanzeigen auf der Internetseite als ...
- rewis.io
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen eines Arztempfehlungs- und Bewertungsportals
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Premium Partner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine kostenpflichtige Top-Bewertung auf einer Bewertungsplattform muss deutlich als "Anzeige" deklariert werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Irreführende Werbung bei gekauften Top-Platzierungen
- christmann-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Ärztesuchportal: Kostenpflichtige Platzierung bei jameda.de an erster Stelle ist Werbung, die auch als solche zu kennzeichnen ist
- lto.de (Kurzinformation)
Ärzte-Rankings - Jameda muss gekaufte Top-Platzierung als Anzeige kennzeichen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Verbraucher müssen Werbeanzeigen als solche erkennen können
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.03.2015)
Bewertungsportal führte Nutzer in die Irre
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Bewertungsportale: Gekauftes Ranking ist kennzeichnungspflichtig
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Was das Wettbewerbsrecht dazu sagt - Gekaufte Bewertungen und unlautere Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Jameda.de muss gekaufte Top-Platzierungen als Werbung kennzeichnen
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Es bleibt dabei: Gekaufte Top-Bewertung muss als Anzeige gekennzeichnet werden - jameda nimmt Berufung gegen Urteil des LG München I zurück
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Verletzung durch bezahlte Top-Anzeigen auf Jameda
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Wettbewerb: Bewertungsportale alles nur gekauft?
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.04.2015)
Schlappe für Arztbewertungsportal
- juve.de (Kurzinformation)
Irreführende Ärzte-Bewertungen: Wettbewerbszentrale siegt gegen Jameda
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Urteil gegen Jameda ist rechtskräftig
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen jameda
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 74 (Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Ärzte-Bewertungsportal | Ärztesuchportal: Kostenpflichtige Platzierung an erster Stelle ist Werbung
Besprechungen u.ä. (3)
- internet-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Schleichwerbung im Netz
- christmann-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Ärztesuchportal: Kostenpflichtige Platzierung bei jameda.de an erster Stelle ist Werbung, die auch als solche zu kennzeichnen ist
- socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Bewertungsplattformen müssen gekaufte Rankings deutlich kennzeichnen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14
- OLG München - 29 U 1445/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- MMR 2016, 257
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16
Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren …
Die - in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Landgerichts München vom 18.03.2015 (37 O 19570/14, WRP 2015, 781, Tz. 71) verneinte - Frage, ob allein die über die zusätzliche Kennzeichnung mit " Gold " abrufbare Information (über den sog. Mouseover-Effekt) ausreichen würde, um den Nutzer über den werbenden Charakter der Einblendung zu informieren, kann daher dahin stehen.(c) Bei Abwägung der (auch) insoweit widerstreitenden Interessen der Parteien ist der Senat mit dem Landgericht der Auffassung, dass es sich bei der Werbefunktion um keine unzulässige Manipulation potentieller Patienten, unzulässige Ungleichbehandlung zahlender und nichtzahlender Ärzte oder unzulässige Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils für die zahlenden Ärzte handelt, sondern um eine noch zulässige Auswirkung des erlaubten Wettbewerbs um Aufmerksamkeit im Internet, die die Klägerin hinzunehmen hat (…vgl. Ohly, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 4 Rdn. 10/53; LG München, Urt. v. 18.03.2015 - 37 O 19570/14, WRP 2015, 781, juris Tz. 54).
- LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
Kein Löschungsanspruch eines Arztes hinsichtlich Veröffentlichung der …
Schließlich sei zu beachten, dass die Beklagte entgegen einem rechtskräftigen Urteil des LG München I - 37 O 19570/14 - Ärzten weiterhin die Möglichkeit eröffne, in Fachgebiets-Rankings oben zu stehen.Außerdem sei zu beachten, dass die Beklagte den Anforderungen, welche das LG München I - 37 O 19570/14 - an die Darstellung einer Werbeanzeige in einer Suchtrefferliste aufgestellt habe, durch die Hinzufügung des Wortes "Anzeige" nachgekommen sei.
- LG München I, 10.10.2022 - 42 O 9140/22
Unlautere Preiswerbung durch eine Vergleichsplattform mit Direktverkauf
Somit ist nicht ausreichend sichergestellt, ob der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig (LG München MMR 2016, 257, 260; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2011, 06931). - LG Wuppertal, 29.03.2019 - 17 O 178/18
Anspruch einer Heilpraktikerin auf Löschung ihres Eintrags im Internetportal bzw. …
Gibt eine Website keinen konkreten Anlass dazu, mit dem Cursor über bestimmte Begriffe zu fahren, um deren Bedeutung zu erfahren, ist nicht ausreichend sichergestellt, dass der Nutzer den Link überhaupt wahrnimmt, vielmehr ist die Wahrnehmung vom Zufall abhängig ( LG München I , Urteil vom 18. März 2015, 37 O, 19570/14 MMR 2016, 257 ff.; OLG Frankfurt a.M. , Beschluss vom 23. Februar 2011, 6 W 111/10, BeckRS 2011, 6931). - LG Hamburg, 23.04.2020 - 324 O 234/19
Wettbewerbsverstoß: Unklarheit der Erstellung von Ranglisten im Zusammenhang mit …
Vielmehr stützt der Inhalt jenes nachträglich hinzugefügten Hinweises das ergangene Verbot, da eine Irreführung bereits dann vorliegt, wenn der Umstand, dass für die Platzierung ein Entgelt gezahlt wurde, nicht kenntlich gemacht wird (vgl. dazu LG München I MMR 2016, 257 ff. - Kennzeichnungspflicht für bezahlte Top-Platzierungen in Bewertungsportal ).