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   LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21   

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https://dejure.org/2021,12848
LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21 (https://dejure.org/2021,12848)
LG München I, Entscheidung vom 05.05.2021 - 37 O 2254/21 (https://dejure.org/2021,12848)
LG München I, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 37 O 2254/21 (https://dejure.org/2021,12848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 1
    Unlautere Herabsetzung durch pauschalen Vorwurf des Angebots von Fälschungen

  • rewis.io

    Ebay, Unterlassungsanspruch, Meinungsfreiheit, Verkauf, Rehabilitierung, Wiederholungsgefahr, Marktteilnehmer, Schriftsatz, Mitbewerber, Ordnungsgeld, Internetplattform, Nachlass, Beteiligung, Antragsgegner, Kosten des Rechtsstreits, Zeitpunkt der Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 747
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen sind Werturteile nicht dem Beweis ihrer objektiven Richtigkeit zugänglich, sondern durch das Element des Wertens, Meinens und Dafürhaltens geprägt (BGH, WRP 2018, 682 Rn. 29 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Maßgeblich ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung (BGH, GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH, WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH, WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II), nicht dagegen die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers.

    Dies erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der Zusammenhang zu berücksichtigen sind (BGH, WRP 2018, 682 Rn. 40 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind auch die widerstreitenden Interessen und die betroffenen Grundrechte der Beteiligten, nämlich die Meinungsfreiheit des Äußernden (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Schutz des geschäftlichen Rufs des Mitbewerbers nach Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (BGH, WRP 2018, 682 Rn. 15, 31 - Verkürzter Versorgungsweg II).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Ob eine Herabsetzung oder Verunglimpfung vorliegt, beurteilt sich nach dem Eindruck der angesprochenen oder erreichten Verkehrskreise (BGH, WRP 1973, 270, 271 - Der sanfte Bitter; BGH, WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie; BGH, WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter), soweit diese als Marktpartner des betroffenen Mitbewerbers in Betracht kommen.

    Maßgeblich ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung (BGH, GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH, WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH, WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II), nicht dagegen die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers.

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Die für die Verfügungsklägerin streitende tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit nach § 12 Abs. 1 UWG (vgl. BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung) ist vorliegend nicht widerlegt.

    a) Insoweit ist seitens der Rechtsprechung anerkannt, dass die Vermutung der Dringlichkeit widerlegt ist, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (BGH, GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Zulässig sind wahre, aber geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen allerdings nur soweit, als dass ein sachlich berechtigtes Informationsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf eine geschäftliche Entscheidung besteht (vgl. BGH, GRUR 1966, 633, 635 - Teppichkehrmaschine; BGH, GRUR 1964, 392, 394 - Weizenkeimöl).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    b) Die infolge des Wettbewerbsverstoßes für eine Wiederholungsgefahr streitende tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II) wurde vorliegend seitens der Verfügungsbeklagten insbesondere mangels Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht widerlegt.
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Dieser Bezug kann demnach insbesondere dadurch hergestellt werden, dass sich der Verletzer durch seine Handlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (BGH, WRP 2015, 1326 Rn. 19 - Hotelbewertungsportal; BGH, WRP 2017, 1085 Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; BGH, WRP 2018, 1322 Rn. 17 - Werbeblocker II).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Dieser Bezug kann demnach insbesondere dadurch hergestellt werden, dass sich der Verletzer durch seine Handlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu dem Betroffenen stellt (BGH, WRP 2015, 1326 Rn. 19 - Hotelbewertungsportal; BGH, WRP 2017, 1085 Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; BGH, WRP 2018, 1322 Rn. 17 - Werbeblocker II).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Schließlich muss sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen halten (BGH, GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGH, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung; BGH, GRUR 1990, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Nach ständiger Rechtsprechung der für die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts zuständigen Senate des Oberlandesgerichts München kann nicht mehr von Dringlichkeit ausgegangen werden, wenn ein Antragsteller länger als einen Monat ab Erlangung der Kenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verletzers zuwartet, bevor er den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (vgl. OLG München, WRP 2019, 798 Rn. 23 - Wissenschaftsverlage; WRP 2016, 1557 Rn. 111 - Kein Vollgas; GRUR-RR 2008, 310, 312 - Jackpot-Werbung).
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65

    Widerruf einer Zeitungsmeldung - Unrichtige, böswillige und leichtfertige

    Auszug aus LG München I, 05.05.2021 - 37 O 2254/21
    Schließlich muss sich die Kritik nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen halten (BGH, GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; BGH, GRUR 1968, 262, 265 - Fälschung; BGH, GRUR 1990, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

  • BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04

    Sparberaterin II

  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Keine Dringlichkeitsvermutung im Urheberrecht

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

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