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LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13 |
Volltextveröffentlichung
- aufrecht.de
Kartellklage gegen die ZPÜ wegen urheberrechtliche Vergütungssätze von PC-Herstellern
Kurzfassungen/Presse
- kvlegal.de (Kurzinformation)
Kartellklage des ZItCo gegen die ZPÜ erfolgreich
Verfahrensgang
- LG München I, 02.07.2014 - 37 O 23779/13
- OLG München, 10.09.2015 - U 2663/14
- BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15
- BGH, 29.01.2019 - KZR 47/15
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 10.09.2015 - U 2663/14
Rechtsschutzbedürfnis eines Verbands für die kartellrechtliche Abwehr von …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juli 2014, Az. 37 O 23779/13 aufgehoben und die Klage abgewiesen.das Urteil des Landgerichts München l vom 2. Juli 2014 (Az. 37 0 23779/13 abzuändern und.
die Berufung des Klägers zurückzuweisen, das Urteil des Landgerichts München I vom 2. Juli 2014 (Aktenzeichen 37 O 23779/13) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08
Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern
Dementsprechend habe das LG München I (Az. 37 O 23779/13) erst jüngst eine (von nicht gesamtvertragsgebundenen Vergütungsschuldnern zu entrichtende) PC-Abgabe von mehr als EUR 7, 56 (für die Zeit von 2004 bis 2007) im Lichte dieses Vergleichs als kartellrechtswidrig qualifiziert.Ob mit Rücksicht hierauf eine Absenkung der in der Anlage zu § 54d UrhG a.F. genannten Beträge unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch bei nicht vertragsgebundenen Herstellern geboten ist (so das Landgericht München I in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom Juli 2014, Az. 37 O 23779/13), ist kartellrechtlich bislang nicht abschließend geklärt.
- OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08
Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines …
Ob mit Rücksicht hierauf eine Absenkung der in der Anlage zu § 54d UrhG a. F. genannten Beträge unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch bei nicht vertragsgebundenen Herstellern geboten ist (so das Landgericht München I in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom Juli 2014, Az. 37 O 23779/13), ist kartellrechtlich bislang nicht abschließend geklärt. - OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11
Urheberrecht, PC
Ob mit Rücksicht hierauf eine Absenkung der in der Anlage zu § 54 d UrhG a. F. genannten Beträge unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auch bei nicht vertragsgebundenen Herstellern geboten ist (so das Landgericht München I in seiner nicht rechtskräftigen Entscheidung vom Juli 2014, Az. 37 O 23779/13), ist kartellrechtlich bislang nicht abschließend geklärt. - OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10
Kopierabgabe für Business-PCs
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 18 Abs. 1 GWB einnimmt, nachdem die in der Klägerin zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften nach den gesetzlichen Vorgaben die Rechte der Urheber vergütungspflichtiger Werke wahrnehmen und die abgabepflichtigen Hersteller, Lieferanten und Importeure allein mit der Klägerin als potentielle Gläubigerin der Geräteabgabe nach den §§ 54 ff. UrhG in Berührung kommen, so dass die Klägerin auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt insoweit keinem Wettbewerb ausgesetzt ist (vgl. auch LG München I, Urteil vom 02.07.2015, Az. 37 O 23779/13).