Rechtsprechung
   LG München I, 24.04.2020 - 37 O 4665/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8183
LG München I, 24.04.2020 - 37 O 4665/19 (https://dejure.org/2020,8183)
LG München I, Entscheidung vom 24.04.2020 - 37 O 4665/19 (https://dejure.org/2020,8183)
LG München I, Entscheidung vom 24. April 2020 - 37 O 4665/19 (https://dejure.org/2020,8183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 3a; BayGO Art. 87 Abs. 1 S. 2; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Weitergabe und Veröffentlichung von Einsatzbildern durch eine Berufsfeuerwehr

  • rewis.io

    Weitergabe und Veröffentlichung von Einsatzbildern durch eine Berufsfeuerwehr

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässige Veröffentlichung von Einsatzbildern durch die Berufsfeuerwehr

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Blaulicht-Fotografie der Münchner Berufsfeuerwehr verstößt nicht gegen Gebot der Staatsferne der Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zurverfügungstellen der Einsatzbilder gegen Aufwandsentschädigung durch Berufsfeuerwehr auf Presseportal zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Feuerwehr darf Presse eigene Einsatzfotos zur Verfügung stellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Blaulicht-Fotos - direkt von der Feuerwehr

  • lto.de (Kurzinformation)

    Blaulicht-Fotografie: Feuerwehr darf der Presse Einsatzfotos anbieten

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Feuerwehr München darf Fotos gegen Aufwandsentschädigung an Presse geben

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht: Einsatzfotos gegen Aufwandsentschädigung anbieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tatü-Tata: Feuerwehr steigt in das Geschäft mit der Blaulicht-Fotografie ein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 631
  • afp 2020, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Auszug aus LG München I, 24.04.2020 - 37 O 4665/19
    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Unterlassungsantrag hinreichend bestimmt, wenn lediglich das Verbot der Handlung begehrt wird, so wie sie begangen worden ist (BGH NJW 2019, 763, 764 Rn. 12).

    Umfang und Grenzen des Gebots der Staatsferne der Presse bestimmen sich bei gemeindlichen Publikationen unter Berücksichtigung der aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden gemeindlichen Kompetenzen einerseits und der Garantie des Instituts der freien Presse des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG andererseits (BGH NJW 2019, 763 - Crailsheimer Stadtblatt II, Rn. 19 f.).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auszug aus LG München I, 24.04.2020 - 37 O 4665/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Unterlassungs- oder Verbotsantrag nicht so undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und es letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt, was der Beklagten verboten ist (BGH GRUR 2015, 1201, Rn. 41 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf

    Das streitgegenständliche Begehren des Klägers richtet sich nicht gegen pressespezifische Beschränkungen wie etwa eine Ungleichbehandlung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf sein Informationsrecht (vgl. § 4 LPG BW) im Rahmen der (regional unterschiedlichen) Öffentlichkeitsarbeit durch Einsatzkräfte der Polizei oder etwa der Feuerwehr (persönliche Anrufe bei Pressevertretern, Sofortmeldungen, Presse-Alarmierung via SMS, E-Mail oder Twitter, Pressemeldungen, etc., vgl. Eich, Aktuelle Entwicklungen in der Branche der Blaulichtreporter, Bachelorarbeit, Hochschule Magdeburg/Stendal, Studiengang Bildjournalismus, vorgelegt am 09.02.2017, S. 30 ff., abrufbar unter https://opendata.uni-halle.de/handle/1981185920/13368) oder die Öffentlichkeitsarbeit der Einsatzkräfte mittels Zurverfügungstellung von Einsatzbildern an sich (vgl. hierzu LG München, Urteil vom 24.04.2020 - 37 O 4665/19 -, juris).

    Während teilweise Pressevertretern oder auch der Öffentlichkeit sogar Einsatzbilder zur Verfügung gestellt werden (vgl. hierzu LG München, Urteil vom 24.04.2020 - 37 O 4665/19 -, juris) beschränkt sich das hier zuständige Polizeipräsidium ... nach den Angaben des KOR ... in der mündlichen Verhandlung derzeit darauf, Informationen ohne bildliche Dokumentation über einen allgemein zugänglichen Twitterkanal zur Verfügung zu stellen, vor 15 Jahren sei zunächst ein SMS-Verteiler zur Information von Pressevertretern bei Großereignissen eingerichtet worden, bevor der Empfängerkreis vor einigen Jahren zunächst auf weitere interessierte Kreise erweitert und auf allgemein zugängliche Twitter-Meldungen umgestellt worden sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht