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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08   

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LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08 (https://dejure.org/2008,7680)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2008 - 37 O 74/08 (https://dejure.org/2008,7680)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 37 O 74/08 (https://dejure.org/2008,7680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung bestimmter nährwertbezogener Angaben bei der Bewerbung eines hergestellten Erfrischungsgetränkes; Verstoß gegen nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel; Unterlassung der Angaben des Gehalts von Calcium und Magnesium in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG, Art. 8 Abs. 1 “Health Claims - Verordnung” (HCVO)
    Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbung

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Zulässigkeit von nährwertbezogene Angaben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bionade muss Etiketten ändern: gesundheitsbezogene Aussagen zu Calcium und Magnesium unzulässig - Brausekrieg im Sinne des Verbraucherschutzes?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06

    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08
    Diese Vermutung ist im Entscheidungsfall nicht widerlegt, weil der Sachverhalt keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme bietet, die Antragstellerin habe durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Verfolgung des in Rede stehenden Verhaltens der Antragsgegnerin nicht eilig sei (vgl. OLG Hamm GRUR 2007, 173, 174; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277; Traub WRP 1996, 707), selbst wenn man in diesem Zusammenhang zur Widerlegung der Dringlichkeit auch die grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen genügen lässt, die den Wettbewerbsverstoß begründen (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.) Im Entscheidungsfall wird die Dringlichkeit insbesondere weder dadurch widerlegt, dass die Unternehmen der Nordmann - Unternehmensgruppe, der auch die Antragstellerin angehört, bereits seit langem B vertreiben (1.) noch dadurch, dass Aussagen der Antragsgegnerin zu Calcium und Magnesium in B bereits Gegenstand der Abmahnung der Antragstellerin vom 3. April 2008 (vgl. AG 5) waren (2.).
  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01

    Entfallen der nach § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08
    Diese Vermutung ist im Entscheidungsfall nicht widerlegt, weil der Sachverhalt keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme bietet, die Antragstellerin habe durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Verfolgung des in Rede stehenden Verhaltens der Antragsgegnerin nicht eilig sei (vgl. OLG Hamm GRUR 2007, 173, 174; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277; Traub WRP 1996, 707), selbst wenn man in diesem Zusammenhang zur Widerlegung der Dringlichkeit auch die grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen genügen lässt, die den Wettbewerbsverstoß begründen (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.) Im Entscheidungsfall wird die Dringlichkeit insbesondere weder dadurch widerlegt, dass die Unternehmen der Nordmann - Unternehmensgruppe, der auch die Antragstellerin angehört, bereits seit langem B vertreiben (1.) noch dadurch, dass Aussagen der Antragsgegnerin zu Calcium und Magnesium in B bereits Gegenstand der Abmahnung der Antragstellerin vom 3. April 2008 (vgl. AG 5) waren (2.).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

    Zudem zeigen auch die Überschriften des Anhangs zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung, welche die ausdrücklich zugelassene nährwertbezogenen Angaben enthalten, dass der Verordnungsgeber trotz der weiten Formulierung "erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird" in Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 VNGA doch offenbar davon ausgeht, dass es sich bei einer nährwertbezogenen Angabe um eine recht spezifischen, konkreten Aussage handeln muss (wie etwa in Fällen LG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 439, wo für ein Getränk mit den Aussagen "mit viel Calcium, Magnesium", "... ist calciumreich" und "weitere wichtige Bestandteile sind Calcium und Magnesium" geworben wurde, und LG Frankfurt, Beschluss vom 05.10.2009, 3-11 O 135/09, angeführt bei Hagenmeyer, WRP 2010, 492 in Fn. 5, wo die Angabe "mit der Extraportion Calcium" lautete).
  • OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11

    reich an wertvollen Vitaminen und Nährstoffen - Wettbewerbsverstoß:

    Das LG Düsseldorf (GRUR-RR 2008, 439) betont sogar, dass das gesamte lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsrecht wettbewerbsbezogene Marktverhaltensregeln seien (Tz. 36 in juris).
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   LG Düsseldorf, 05.06.2008 - 37 O 74/08   

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LG Düsseldorf, 05.06.2008 - 37 O 74/08 (https://dejure.org/2008,37976)
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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 37 O 74/08 (https://dejure.org/2008,37976)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bios macht Bionade Ärger: Bionade darf nicht mehr mit Calcium- und Magnesiumgehalten werben - Mindestmengen dieser Mineralstoffe vorhanden

Verfahrensgang

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