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   LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15   

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https://dejure.org/2015,44672
LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15 (https://dejure.org/2015,44672)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2015 - 37 O 78/15 (https://dejure.org/2015,44672)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2015 - 37 O 78/15 (https://dejure.org/2015,44672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 79 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Irreführende Werbung | Orthokin-Therapie: Fehlende therapeutische Wirksamkeit und Wirkung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15
    Dies kann auch schon bei einer geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (vgl. BGH, GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V , m.w. Nachw.).

    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch Genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 778 Rdnr. 19 - Sammelmitgliedschaft IV ; GRUR 2007, 610 Rdnr. 17 - Sammelmitgliedschaft V ).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15
    Insoweit sind - wie allgemein bei gesundheitsbezogener Werbung - besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, GRUR 2013, 649 TZ 15 m. w. N. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil ).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15
    Dies gilt, insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung, in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis damit allein oder doch zumindest - wie auch im Entscheidungsfall - ganz überwiegend von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt (BGH, GRUR 2012, 1164, 1165 - Artrostar ).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15
    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch Genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 778 Rdnr. 19 - Sammelmitgliedschaft IV ; GRUR 2007, 610 Rdnr. 17 - Sammelmitgliedschaft V ).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.11.2015 - 37 O 78/15
    Das reicht aus, um die Antragsbefugnis des Antragstellers unter Anlegung der vorstehend aufgezeigten Maßstäbe zu bejahen, ohne dass es auf den Vortrag der Antragsgegnerin dazu ankäme, dass insbesondere die ärztlichen Mitglieder des Antragstellers nicht in einem konkreten Wettbewerb zu der Antragsgegnerin stünden (vgl. zum Vorstehenden auch: BGH GRUR 2007, 809 ff. - Krankenhauswerbung ).
  • LG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 O 133/16

    Bewerbung von Injektionen zur Behandlung orthopädischer Erkrankungen bei

    Tatsächlich muss, was die Beklagte nur pauschal in Abrede stellt, der Erfolg einer W gegenwärtig als (noch) wissenschaftlich ungesichert gelten (so bereits für das Jahr 2009: OVG NRW, Beschluss vom 17.02.2014, Az. 1 A #####/####; Beschluss vom 12.06.2013, Az. 1 A #####/#### sowie für das Jahr 2005: OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2010, Az. 20 U 159/09; seither: Kammerurteile vom 20.11.2015, Az. 12 O 274/15, und vom 21.12.2016, Az. 12 O 14/16; ferner: LG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2015, Az. 37 O 78/15).

    Allein, dass hinsichtlich der Schmerzlinderung kein konkreter Grad oder keine konkrete Dauer angegeben sind, macht die Aussage nicht so allgemein, dass es sich bloß um eine Zielbeschreibung handelt; vielmehr versteht der Verkehr, zu dem sich die Kammer zählt, die Äußerung so, dass jedenfalls eine spürbare bzw. wesentliche Schmerzlinderung eintritt oder wahrscheinlich eintritt (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2015, Az. 37 O 78/15, BeckRS 2016, 03213).

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