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   AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14   

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AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14 (https://dejure.org/2015,61660)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2015 - 37 C 15236/14 (https://dejure.org/2015,61660)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2015 - 37 C 15236/14 (https://dejure.org/2015,61660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fluggastes auf Entschädigungsleistungen wegen eines verspäteten Rücktransports von Ägypten nach Deutschland i.R. einer Pauschalreise; Exkulpationsmöglichkeit der beklagten Fluggesellschaft bei Geltendmachung der kurzfristigen Erkrankung eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtbeförderung wegen Erkrankung eines Flugbegleiters - Anspruch auf Ausgleichszahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einstellung des Flugbetriebs bei TUIfly: Konsequenzen für Arbeitnehmer und Schadensersatzansprüche für Passagiere?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Nichtbeförderung wegen Erkrankung eines Flugbegleiters und damit einhergehender Reduzierung der Passagierzahl - Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ausgleichszahlung bei Umbuchung des Passagiers auf einen anderen Flug

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Gegen diese Auslegung spricht ferner der vom Europäischen Gerichtshof hervorgehobene Gleichbehandlungsgrundsatz (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, C-402/07 "Sturgeon u. a.").
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Ein Arbeitskampf zu diesem Zwecke ist vielmehr Mittel der unionsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und suspendiert die sonst bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (vergleiche BGH, Urt. v. 21. August 2012 - X ZR 138/11 - Rn. 19, juris).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein technischer Defekt im Hinblick auf die restriktive Handhabung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausnahmsweise nur dann als ein außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren, wenn er auf Vorkommnisse zurückgeht, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, Urt. v. 22. Dezember 2008 - C-549/07 "Wallentin-Hermann", Tz. 23; BGH, Urt. v. 12. November 2009 - Xa ZR 76/07 Rn. 13 - beide zitiert nach juris).
  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 34/14

    Zur Beförderungsverweigerung durch Umbuchung der Teilnehmer einer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Denn es handelt sich vorliegend um eine vorzeitige Beförderungsverweigerung vor dem Transfer zum Flughafen, die nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, dazu führt, dass das Vorliegen einer Nichtbeförderung nicht vom Erscheinen des Fluggastes am Flug Steig abhängig gemacht werden kann (BGH, Urt. v. 17.03.2015 - X ZR 34/14).
  • LG Darmstadt, 23.05.2012 - 7 S 250/11

    Abflugverspätung wegen Erkrankung des Flugkapitäns

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Dass ein Crew-Mitglied erkrankt und die ihm übertragenen Aufgaben nicht wahrnehmen kann, ist daher allein der betrieblichen Sphäre der Fluggesellschaft zuzurechnen (vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 23.05.2012 - 7 S 250/11 - Rn. 15, juris).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein technischer Defekt im Hinblick auf die restriktive Handhabung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausnahmsweise nur dann als ein außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren, wenn er auf Vorkommnisse zurückgeht, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, Urt. v. 22. Dezember 2008 - C-549/07 "Wallentin-Hermann", Tz. 23; BGH, Urt. v. 12. November 2009 - Xa ZR 76/07 Rn. 13 - beide zitiert nach juris).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11

    Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.08.2015 - 37 C 15236/14
    Vertretbar ist eine Zurückweisung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus Sicherheitsgründen grundsätzlich dann, wenn diese den gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften entspricht, die das Luftfahrtunternehmen am Abflugort, am Ankunftsort oder nach den Bestimmungen am Unternehmenssitz zu beachten hat (BGH, Urt. v. 28.08.2012 - X ZR 128/11).
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