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   LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16   

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https://dejure.org/2016,31196
LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16 (https://dejure.org/2016,31196)
LG München I, Entscheidung vom 28.09.2016 - 37 O 1930/16 (https://dejure.org/2016,31196)
LG München I, Entscheidung vom 28. September 2016 - 37 O 1930/16 (https://dejure.org/2016,31196)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    §§ 16, 87 Abs. 1 Nr. 2, 97 Abs. 1 UrhG

  • Telemedicus

    Endnutzer als "Hersteller" einer Vervielfältigung im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG bei Online-Videorecordern

  • Telemedicus

    Endnutzer als "Hersteller" einer Vervielfältigung im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG bei Online-Videorecordern

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anbieter von Online-Videorekorder kann sich nicht auf Privilegierung des § 53 UrhG berufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellereigenschaft bei Vervielfältigung der Aufzeichnungen durch Verwendung des "Videorekorders"; Verletzung des Senderechts durch Speicherung; Eingriff in das Leistungsschutzrecht eines Sendeunternehmens

  • online-und-recht.de

    Online-TV-Rekorder-Dienst "YoutTV" kann sich nicht auf § 53 UrhG berufen

  • kanzlei.biz

    Keine Privilegierung nach § 53 UrhG für einen "Online-Videorecorder" Anbieter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16, 53 Abs. 1 S. 1, 87 Abs. 1 Nr. 2, 97 Abs. 1 UrhG

  • rewis.io

    Herstellereigenschaft bei der Aufzeichnung von Fernsehprogrammen durch Internet-Videorekorder

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Videorekorder: Record-all-Funktion unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Privatkopie für Online-TV-Rekorder

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbieter von Online-Videorekorder kann sich nicht auf Privilegierung des § 53 UrhG berufen

  • golem.de (Pressemeldung, 08.11.2016)

    Online-TV-Rekorder YouTV.de ist illegal

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Privilegierung von Online-Videorekorder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: YouTV

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-TV-Rekorder "YouTV" kann sich nicht auf Recht auf Privatkopie berufen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16
    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen Internet-Videorekorder I (Urteil vom 22.04.2009, Az: I ZR 216/06) und Internet-Videorekorder II (Urteil vom 11.04.2013, Az: I ZR 152/11) die hinreichende Bestimmtheit der dortigen Anträge, die lediglich auf das Angebot unter www.shift.tv Bezug nahmen, nicht beanstandet.

    3.1.2 Für die Frage, wer Hersteller einer Vervielfältigung ist, kommt es zunächst allein auf eine technische Betrachtung an (BGH, Internet-Videorekorder I, Az: I ZR 216/06, Urteil vom 22.04.2016, Rn. 16 lt.

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Auszug aus LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16
    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen Internet-Videorekorder I (Urteil vom 22.04.2009, Az: I ZR 216/06) und Internet-Videorekorder II (Urteil vom 11.04.2013, Az: I ZR 152/11) die hinreichende Bestimmtheit der dortigen Anträge, die lediglich auf das Angebot unter www.shift.tv Bezug nahmen, nicht beanstandet.
  • OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12

    Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte

    Auszug aus LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16
    Das für den Schadensersatzanspruch notwendige Verschulden der Beklagten ergibt sich daraus, dass sie sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt hat, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens in Betracht ziehen musste (vgl. OLG München, Urteil vom 19.09.2013, Az: 29 U 3989/12, Rn. 70 lt. juris m. w. N.).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

    Auszug aus LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16
    Die Klägerin vertritt zu ihrem weiteren Hilfsantrag (Antrag Ziffer I 3) unter Berufung auf EuGH ITV vom 7.3.2013, C 607/11, die Ansicht, es liege außerdem ein öffentliches Zugänglichmachen iS des § 19 a UrhG vor.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus LG München I, 28.09.2016 - 37 O 1930/16
    3.1.1 § 53 UrhG stellt nur in einem eng begrenzten Rahmen den Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke von der Ausschließlichkeit des Urheberrechts des Werkschaffenden und ähnlicher Schutzrechte frei (BGH, CB-infobank I, Urteil vom 16.01.1997, Az: I ZR 9/95, Rn. 48 lt. juris).
  • OLG München, 06.04.2017 - 6 Sch 21/16

    Keine Kabelweitersendung durch Internet-Videorecorder - YouTV

    Eine Lizenzerteilung wäre für die Klägerin unzumutbar, weil die Beklagte mit ihrem Angebot "YouTV" in massiver Weise Rechte der Klägerin, insbesondere deren Vervielfältigungsrecht, verletze (vgl. BGH ZUM 2009, 949 - Seeing is Believing, Anl. K 19, s.a. Urteil des LG München I vom 28.09.2016 - 37 O 1930/16, Anl. K 18; die hiergegen eingelegte Berufung habe die Beklagte zurückgenommen).
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