Rechtsprechung
   EuGH, 24.09.1987 - 37/86   

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EuGH, 24.09.1987 - 37/86 (https://dejure.org/1987,1868)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.1987 - 37/86 (https://dejure.org/1987,1868)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 1987 - 37/86 (https://dejure.org/1987,1868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Coenen / ONPTS und CNPRS

    VERORDNUNG NR . 1408/71 DES RATES, ARTIKEL 12 ABSATZ*2
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - NATIONALE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - UNANWENDBARKEIT AUF EMPFÄNGER VON GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DER VERORDNUNG NR . 1408/71 FESTGESTELLTEN LEISTUNGEN GLEICHER ART - LEISTUNGEN GLEICHER ART - KRITERIEN - ...

  • EU-Kommission

    Coenen / ONPTS und CNPRS

  • Wolters Kluwer

    Soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Soziale Leistungen verschiedener Mitgliedstaaten als Leistungen gleicher Art; Eine Hinterbliebenenrente und eine Altersrente als Leistungen gleicher Art; Anwendbarkeit nationaler Antikumulierungsvorschriften

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 12 Abs. 2; ; EWGV 1408/71 Art. 46 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherung der Wanderarbeitnehmer; Leistungen gleicher Art; Einstufung von Leistungen im Rahmen der Altersrente; Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts; Verbot des Zusammentreffens von Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit auf Empfänger von gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 festgestellten Leistungen gleicher Art - Leistungen gleicher Art - Kriterien - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Er kann aber dem innerstaatlichen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmungen dienlich sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 1987, Coenen, 37/86, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8, und vom 5. Juli 2007, Fendt Italiana, C-145/06 und C-146/06, Slg. 2007, I-5869, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-262/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DES GEWÖHNLICHEN WOHNSITZES IM RAHMEN DER

    Er kann aber dem innerstaatlichen Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmungen dienlich sein könnten (siehe u. a. Urteile vom 24. September 1987 in der Rechtssache 37/86, Coenen, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8, und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-385/96, Goerres, Slg. 1998, I-4431, Randnr. 14).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes verbieten dann andererseits weder die Bestimmungen des EWGVtr noch der EWGV 1408/71 - abgesehen von der Korrektur über den hier nicht einschlägigen Art. 46 EWGV 1408/71 - die Anwendung nationaler Antikumulationsvorschriften - wie etwa des § 118 Abs. 1 S 1 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - und die daraus resultierende Beschränkung des auf nationalem Recht beruhenden Anspruchs (EuGHE 1978, 707, 714 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 8; EuGHE 1978, 717, 722 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 9; EuGHE 1981, 1737, 1755 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 16; EuGHE 1983, 1385, 1401 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 19; EuGHE 1986, 1047, 1061 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 24; EuGHE 1987, 3589, 3609 = SozR 6050 Art. 12 Nr. 16; EuGHE 1990, 1599, 1614 f = SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 2; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 142 RdNr 12; Pompe, aaO, S 234 ff; Ruland in Schulte/Zacher, aaO, S 72).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05

    Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Der EuGH hebt in ständiger Rechtsprechung hervor, dass ihm lediglich die Auslegung von Normen des Gemeinschaftsrechts obliegt, nicht aber deren Anwendung auf den zum Streit gestellten Einzelfall (vgl. EuGH, Slg. 1982, 1331 [1332]; Slg. 1986, 1074 [1076]; Slg. 1987, 3589 [3606]).
  • BSG, 01.02.2005 - B 8 KN 6/04 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Anspruch - Hinzuverdienstgrenze -

    Allerdings können sich aus der Rechtsprechung des EuGH "Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts" ergeben, die ihm "bei der Beurteilung dieser Bestimmungen nützlich sein könnten" (zB Urteil Coenen vom 24. September 1987 - 37/86 - EuGHE 1987, 3589 = SozR 6050 Art. 12 Nr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1996 - C-25/95

    Siegfried Otte gegen Bundesrepublik Deutschland. - Soziale Sicherheit der

    (39) - Urteil vom 24. September 1987 in der Rechtssache 37/86 (Cönen, Slg. 1987, 3589, Randnr. 10).

    (42) - Urteil Cönen, in Fußnote 38 angeführt.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-98/94

    Schmidt / Rijksdienst voor Pensioenen

    22 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages zwar nicht befugt ist, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden, und somit auch nicht, Bestimmungen des nationalen Rechts im Hinblick auf eine solche Norm zu qualifizieren, daß er aber dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen dieser Bestimmungen nützlich sein könnten (vgl. insbesondere Urteil vom 24. September 1987 in der Rechtssache 37/86, Cönen, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8).

    Dagegen sind bloß formale Merkmale nicht als Tatbestandsmerkmale für die Einstufung der Leistungen anzusehen (vgl. Urteil Cönen, a. a. O., Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2008 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Pflichtversicherung

    5 - Vgl. insbesondere Urteil vom 24. September 1987, Coenen (37/86, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-378/08

    ERG u.a. - Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse "Priolo" -

    11 - Urteile vom 24. September 1987, Coenen (37/86, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8), und vom 5. März 2009, Kattner Stahlbau (C-350/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08

    ERG u.a.

    11 - Urteile vom 24. September 1987, Coenen (37/86, Slg. 1987, 3589, Randnr. 8), und vom 5. März 2009, Kattner Stahlbau (C-350/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuGH, 12.02.1998 - C-366/96

    Cordelle / Office national des pensions

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 118/88

    Berücksichtigung von Versicherungszeiten bei Tätigkeit im EU-Ausland -

  • EuGH, 14.07.1998 - C-385/96

    Goerres

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-161/98

    Platbrood

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-113/92

    Enrico Fabrizii u. a. gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-52/99

    Camarotto

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-98/94

    Christel Schmidt gegen Rijksdienst voor Pensioenen. - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-85/89

    Maria Ravida gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-366/96

    Louisette Cordelle gegen Office national des pensions (ONP).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1989 - 128/88

    Di Felice gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs

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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86   

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https://dejure.org/1987,7122
BayObLG, 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86 (https://dejure.org/1987,7122)
BayObLG, Entscheidung vom 06.04.1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86 (https://dejure.org/1987,7122)
BayObLG, Entscheidung vom 06. April 1987 - BReg. 2 Z 36/86, BReg 2 Z 37/86 (https://dejure.org/1987,7122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Wegegrundstück vor und nach der Umschreibung des Grundbuchblatts auf den durch die Grundbuchverfügung vom 8.8.1935 eingeführten Vordruck

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 357
  • BayObLGZ 1987 Nr. 21
  • BayObLGZ 1987, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 10/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erlöschen einer im Servitutenbuch einer

    Eintragungen auf den nach § 67 GBV aF (jetzt § 104 GBV) umgeschriebenen Grundbüchern sind nur nach Maßgabe der Grundbuchverfügung vorzunehmen (vgl. BayObLGZ 1987, 121, 132; Demharter, GBO, § 145 Rn. 6; Hesse/Saage/Fischer, GBO, 2. Aufl., § 68 GBV Rn. 1; Meincke in v. Oefele/Bauer, GBO, 2. Aufl., § 138 Rn. 6).
  • OLG München, 24.10.2014 - 34 Wx 398/14

    Grundbuchverfahren: Löschung von Alteintragungen über die Verfügungsbeschränkung

    Deshalb ist auf das in diesem Zeitpunkt geltende Recht abzustellen, sofern es nicht durch neuere Gesetzgebung mit rückwirkender Kraft geändert worden ist (BayObLGZ 1987, 121/129; 1986, 89/95; KG OLGZ 1977, 6/8; Demharter § 53 Rn. 50).

    Insoweit [17] hat das schützenswerte [9] Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit von - teils vieljährigen - Eintragungen ein hohes Gewicht (siehe BayObLGZ 1987, 121/129).

  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Vor allem aber ist das Vertrauen darauf zu berücksichtigen, dass Eintragungen, die jahrzehntelang als inhaltlich zulässig und deshalb rechtlich wirksam angesehen wurden, als bestehend anerkannt bleiben, selbst wenn die Art der Eintragung nach heutigen strengeren Maßstäben nicht mehr in dieser Form vorgenommen würde bzw. in dieser Form als unzulässig angesehen würde (BayObLG Rpfleger 1981, 479 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1956; BayObLG Rpfleger 1986, 296/297 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1932; BayObLGZ 1987, 121/129 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1922; KG OLGZ 1975, 301/305 hinsichtlich einer Eintragung aus dem Jahr 1933; Demharter § 53 Rn. 50).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 25.04.1989 - I 37/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,28028
FG Hamburg, 25.04.1989 - I 37/86 (https://dejure.org/1989,28028)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.1989 - I 37/86 (https://dejure.org/1989,28028)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 1989 - I 37/86 (https://dejure.org/1989,28028)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 13.05.1986 - Bs I 36/86, 37/86   

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OVG Hamburg, 13.05.1986 - Bs I 36/86, 37/86 (https://dejure.org/1986,20501)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.05.1986 - Bs I 36/86, 37/86 (https://dejure.org/1986,20501)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Mai 1986 - Bs I 36/86, 37/86 (https://dejure.org/1986,20501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86   

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https://dejure.org/1987,15153
Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86 (https://dejure.org/1987,15153)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.06.1987 - 37/86 (https://dejure.org/1987,15153)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 37/86 (https://dejure.org/1987,15153)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Johanna Coenen, verwitwete Van Gastel, gegen Rijksdienst voor Werknemerpensioenen und Rijkskas voor rust- en overlevingspensioenen.

    Soziale Sicherheit - Verbot des Zusammentreffens von Leistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.07.1983 - 171/82

    Valentini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86
    Man kann dazu auf die Rechtsprechung (etwa das Urteil in der Rechtssache 171/82)2.

    Und es kann (neben den Urteilen in den Rechtssachen 180/78 und 116, 117 und 119 bis 121/80) an das bereits erwähnte Urteil in der Rechtssache 171/82 erinnert werden, nach dem zwar von Leistungen gleicher Art nicht zu sprechen ist bei italienischer Altersrente und französischer Beihilfe zur Sicherung des garantierten Einkommens bei Aufgabe der Beschäftigung, das aber doch deutlich gemacht hat, daß es auf die besonderen Eigenheiten der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften nicht ankommt und lediglich formale Merkmale für die Beurteilung unerheblich sind.

    Dazu läßt sich verweisen auf das Urteil in der Rechtssache 238/81, in dem einerseits die erwähnte, für das Vereinigte Königreich erfolgte Klarstellung behandelt und andererseits noch hervorgehoben wurde, Sozialversicherungsleistungen seien unabhängig von den besonderen Merkmalen der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften als von gleicher Art an- 2 - Urteil vom 5. Juli 1983 in der Rechtssache 171/82, Biagio Valentini/Assedic Lyon, Slg. 1983, 2170, Randnr 13.3 - Urteil vom 15. Oktober 1980 .n der Rechtssache 4/80, Remo D'Amico/Office National des Pensions pour Travailleurs Salariés, Sig.

    Außerdem ist von Interesse das Ur-, teil in der Rechtssache 171/82, in dem bezüglich der französischen Rechtslage nicht einfach ein Umkehrschluß aus den erwähnten Klarstellungen gezogen worden ist, sondern - wie bereits gezeigt - Kriterien für die Beantwortung der Frage entwickelt worden sind, wann von Leistungen gleicher Art im Sinne des Artikels 12 der Verordnung Nr. 1408/71 gesprochen werden kann.

  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86
    Dazu läßt sich verweisen auf das Urteil in der Rechtssache 238/81, in dem einerseits die erwähnte, für das Vereinigte Königreich erfolgte Klarstellung behandelt und andererseits noch hervorgehoben wurde, Sozialversicherungsleistungen seien unabhängig von den besonderen Merkmalen der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften als von gleicher Art an- 2 - Urteil vom 5. Juli 1983 in der Rechtssache 171/82, Biagio Valentini/Assedic Lyon, Slg. 1983, 2170, Randnr 13.3 - Urteil vom 15. Oktober 1980 .n der Rechtssache 4/80, Remo D'Amico/Office National des Pensions pour Travailleurs Salariés, Sig.

    1980, 2951, 2954.4 - Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 238/81, Raad van Arbeid/Van der Bunt-Craig, Slg. 1983, 1397 ff.

    Demgemäß hat der innerstaatliche Richter - wie in den Urteilen in den Rechtssachen 238/81 und 296/84 deutlich gemacht worden ist - einen bestimmten Vergleich anzustellen.

    Und es ist - wenn die Summe der beiden Beträge den höchsten der nach Absatz 2 Buchstabe a berechneten theoretischen Beträge übersteigt, eine entsprechende Kürzung vorzunehmen, wozu es wiederum im Urteil der Rechtssache 238/81 heißt, es sei der Artikel 46 Absatz 3 unter Ausschluß der in den nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Antikumulierungsbestimmungen anzuwenden (Randnr. 15).

  • EuGH, 05.04.1979 - 176/78

    Schaap

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86
    Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch an das Urteil in der Rechtssache 176/78 9.

    - Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 176/78, Max Schaap/Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije Beroepen, Sig.

  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86
    21. Werden Rentenleistungen allein aufgrund der Vorschriften eines Mitgliedstaats (ohne Rückgriff auf das Gemeinschaftsrecht und in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Versicherungszeiten) geschuldet, so schließt die Verordnung Nr. 1408/71 nicht aus, daß das innerstaatliche Recht insgesamt, also unter Ein- 8 _ Urteil vom 14. März 1978 in der Rechtssache 98/77, Max Schaap/Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije Beroepen, Sig.
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86
    Auch in dem Verfahren, zu dem ich jetzt Stellung nehme, geht es um die Anwendung der schon in der Rechtssache 197/85 zu behandelnden Vorschriften aus der belgischen Verordnung vom 21. Dezember 1967, nach denen beim Zusammentreffen einer belgischen Witwenrente mit einer - auch ausländischen - Altersrente Leistungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze zu zahlen sind.
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