Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14234
LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16 KfH (https://dejure.org/2016,14234)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2016 - 38 O 10/16 KfH (https://dejure.org/2016,14234)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 38 O 10/16 KfH (https://dejure.org/2016,14234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erhebung von "Wohnungsbesichtigungsgebühr" ist wettbewerbswidrige Umgehung des Bestellerprinzips / § 2 Abs. 1a WoVermRG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Suchenden verlangen - Verstoß gegen Bestellerprinzip

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgehung des Bestellerprinzips: Maklergebühren für Besichtigungen unzulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips für Immobilienmakler

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Makler darf keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung verlangen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Makler dürfen für Wohnungsbesichtigung von Wohnungssuchenden kein Geld verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Entgelte für Wohnungsbesichtigung wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Keine Gebühr für Wohnungsbesichtigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Makler darf für Wohnungsbesichtigung keine Gebühr verlangen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Besichtigungsgebühr für Mietinteressenten ist illegal

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Makler will Besichtigungsgebühr von Wohnungssuchenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Makler darf für Wohnungsbesichtigung keine Gebühr verlangen - Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09

    Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit;

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16
    Diese Begriffsbestimmung ist in bewusster Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 BGB erfolgt und entspricht inhaltlich dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweis- und Vermittlungsmaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnräume beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1385; BGH NJW-RR 1995, 880 BT-Drs.

    (1) Der nach dieser Bestimmung für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags" (des so genannten Hauptvertrags) ist nach der Rechtsprechung des BGH erbracht, wenn aufgrund der Mitteilung des Maklers an seinen Kunden und Auftraggeber dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit dem potenziellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 2010, 1385 m. w. N.).

    Eine Einwirkung auf den Vermieter im Sinne einer Empfehlung oder ein Mitwirken bei den Vertragsverhandlungen ist, entgegen der Auffassung des Beklagten, keine Voraussetzung für die Nachweistätigkeit des Maklers oder Wohnungsvermittlers im Sinne des § 652 BGB und des § 1 Abs. 1 WoVermRG (BGH NJW-RR 2010, 1385; LG Berlin, Urt.v. 04.06.2003, 26 O 168/14).

    Außer diesem stets erfolgsabhängigen Entgelt dürfen nach § 3 Abs. 3 S. 1 WoVermittG für Tätigkeiten, die mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume zusammenhängen, sowie für etwaige Nebenleistungen keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen vereinbart oder angenommen werden (BGH NJW-RR 2010, 1385 m. w. N.).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16
    Der Kläger ist gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt (BGH WRP 1995, 104; BGH WRP 1996, 194).
  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 85/94

    Begriff der Wohnungsvermittler

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.06.2016 - 38 O 10/16
    Diese Begriffsbestimmung ist in bewusster Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 BGB erfolgt und entspricht inhaltlich dem sich aus dieser Vorschrift ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweis- und Vermittlungsmaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnräume beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1385; BGH NJW-RR 1995, 880 BT-Drs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht