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   LG Düsseldorf, 20.11.2008 - 38 O 61/08   

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https://dejure.org/2008,8358
LG Düsseldorf, 20.11.2008 - 38 O 61/08 (https://dejure.org/2008,8358)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2008 - 38 O 61/08 (https://dejure.org/2008,8358)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2008 - 38 O 61/08 (https://dejure.org/2008,8358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ersatzes eines Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) i.R.d. Internethandels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsrecht - Ersetzung durch Rückgaberecht - Wettbewerbswidrig?

  • kanzlei.biz

    Rückgaberecht anstelle des Widerrufsrechts

  • kanzlei.biz

    Rückgaberecht anstelle des Widerrufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 356 Abs. 1 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Und es geht doch - Rückgaberecht bei eBay ist zulässig!

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zulässigkeit der Einräumung eines Rückgaberechts bei eBay

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht kann durch Rückgaberecht ersetzt werden - eBay-Recht

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge und Kurzanmerkung)

    Rückgaberecht auch bei eBay möglich

  • juracontent.de PDF, S. 7 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge und Kurzanmerkung)

    Rückgaberecht auch bei eBay möglich

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 435 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 048
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 30.09.2009 - 13 U 168/04

    Eintrittspflicht des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft für

    Demgegenüber berücksichtige die Beklagte - im Rahmen der inzwischen u.a. gegen ihn als Darlehensnehmer erhobenen Zahlungsklage vor dem Landgericht Berlin (38 O 61/08) - weder den zutreffenden Stand der Restschuld noch den Objektwert.

    Im vorliegenden Fall ist über die von der Beklagten erhobene Leistungsklage vor dem Landgericht Berlin (38 O 61/08) noch nicht streitig verhandelt worden.

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