Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1969

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   EuGH, 18.02.1970 - 38/69   

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https://dejure.org/1970,839
EuGH, 18.02.1970 - 38/69 (https://dejure.org/1970,839)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1970 - 38/69 (https://dejure.org/1970,839)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1970 - 38/69 (https://dejure.org/1970,839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 235
    1 . ZIELE DER EWG - ERFORDERLICHES TÄTIGWERDEN ZUR VERWIRKLICHUNG EINES DIESER ZIELE - HIERZU ERFORDERLICHE BEFUGNISSE - IM VERTRAG NICHT VORGESEHENE BEFUGNISSE - VOM RAT ERLASSENE VORSCHRIFTEN - HANDLUNGEN DER GEMEINSCHAFT, NICHT INTERNATIONALE ABKOMMEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 23; ; EWGV Art. 20; ; EWGV Art. 226

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZIELE DER EWG - ERFORDERLICHES TÄTIGWERDEN ZUR VERWIRKLICHUNG EINES DIESER ZIELE - HIERZU ERFORDERLICHE BEFUGNISSE - IM VERTRAG NICHT VORGESEHENE BEFUGNISSE - VOM RAT ERLASSENE VORSCHRIFTEN - HANDLUNGEN DER GEMEINSCHAFT, NICHT INTERNATIONALE ABKOMMEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)

  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 zu der sogenannten "Beschleunigungsentscheidung" vom 26. Juli 1966 (Amtsblatt 1966, S. 2971) ausgeführt :.

    Ferner legt sie das Urteil 38/69 des Gerichtshofes anders aus als die Kommission.

  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    d) Die Bundesregierung bemerkt ferner, gegen die von ihr vertretene Auffassung lasse sich auch nicht das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 (Slg. 1970, 47) anführen.

    Der Gerichtshof habe dies übrigens in seinem Urteil 38/69 (18. Februar 1970, Slg. 1970, 47) stillschweigend bestätigt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1982 - 211/81

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark.

    In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, daß der Gerichtshof im Urteil vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69, Kommission/Italienische Republik, festgestellt hat: "Tragweite und Wirkung [der Rechtsakte der Gemeinschaft] .

    nicht durch Vorbehalte oder Erklärungen eingeschränkt werden, die etwa während der Ausarbeitung dieser Maßnahme gemacht bzw. abgegeben worden sind" (Slg. 1970, 47, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94

    Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société

    ( 23 ) Siehe die Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89 (Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18); vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 843, Randnr. 9); vom 15. April 1986 in der Rechtssache 237/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1247, Randnr. 17); vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnrn. 12 und 13) und vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 47, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.07.1979 - 166/78

    Italien / Rat

    Der Rat bemerkt in diesem Zusammenhang, aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 (Kommission/Italienische Republik - Slg. 1970, 57 f.) ergebe sich, daß ein Mitgliedstaat in der beschriebenen Situation gegen den fraglichen Rechtsakt nicht Klage erheben und dabei Vertragsverletzungsrügen wie die von der italienischen Regierung vorgebrachten, welche im wesentlichen die Nichtbeachtung eigener Interessen des fraglichen Mitgliedstaats zum Inhalt hätten, geltend machen könne, nachdem es ihm nicht gelungen sei, diesen Interessen im Rahmen der politischen Beratungen, an denen er teilgenommen habe, Geltung zu verschaffen.
  • EuGH, 14.02.2008 - C-449/06

    Gysen - Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der

    Zwar kann die Verordnung Nr. 259/68, mit der das Statut erlassen wurde, nicht einem internationalen Abkommen gleichgestellt werden, da es nicht von den Mitgliedstaaten nach den Bestimmungen des internationalen Rechts, sondern vom Rat als einem Organ der Europäischen Gemeinschaft autonom erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Februar 1970, Kommission/Italien, 38/69, Slg. 1970, 47, Randnr. 11, und vom 18. März 1980, Kommission/Italien, 91/79, Slg. 1980, 1099, Randnr. 7), ebenso wie der EG-Vertrag, auf den diese Verordnung gegründet ist, nicht einem internationalen Abkommen über die soziale Sicherheit gleichgestellt werden kann.
  • EuGH, 13.06.1978 - 139/77

    Denkavit / Finanzamt Warendorf

    im Sinne des deutschen Steuerrechts von der Ausgleichsregelung nach dem Aufwertungsausgleichgesetz auszuschließen, so wäre eine derartige Absicht für die Auslegung der Verordnung unerheblich, da sie in dem endgültigen Text der Verordnung (EWG) Nr. 2464/69 nicht zum Ausdruck gekommen sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Februar 1970, Rechtssache 38/69, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1970, 47, 57, 58).
  • EuGH, 18.03.1980 - 91/79

    Kommission / Italien

    7 Zu der Behauptung der italienischen Regierung, bei der Richtlinie handele es sich in Wirklichkeit um ein in diese besondere Form gekleidetes Übereinkommen, ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1970 (Rechtssache 38/69, Kommission/Italien, Slg. 1970, 47) festgestellt hat, daß eine Maßnahme, die durch ihren Gegenstand und durch den institutionellen Rahmen, in dem sie ausgearbeitet wurde, als eine "Gemeinschaftsentscheidung" gekennzeichnet ist, sich nicht als "internationales Abkommen" bezeichnen läßt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2000 - C-375/98

    Epson Europe

    30: - Vgl. u. a. Urteile Bautiaa und Société française maritime (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 51), Denkavit u. a. (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 29), vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89 (Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18), vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 429/85 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 843, Randnr. 9), vom 15. April 1986 in der Rechtssache 237/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1247, Randnr. 17), vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnrn. 12 und 13) und vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 47, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.10.1970 - 20/70

    Transports Lesage & cie. / Hauptzollamt Freiburg

    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 zu der sogenannten "Beschleunigungsentscheidung" vom 26. Juli 1966 (Amtsblatt 1966, S. 2971) ausgeführt :.
  • EuGH, 18.03.1980 - 92/79

    Kommission / Italien

  • EuGH, 21.10.1970 - 23/70

    Haselhorst / Finanzamt Düsseldorf

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1990 - C-292/89

    The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal, ex parte Gustaff Desiderius

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.1979 - 166/78

    Gouvernement de la Italienische Republik gegen Rat der Europäischen

  • EuGH, 03.10.1978 - 27/78

    Rasham

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1979 - 267/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1969 - 38/69   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1969 - 38/69 (https://dejure.org/1969,8640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.1969 - 38/69 (https://dejure.org/1969,8640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - 38/69 (https://dejure.org/1969,8640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

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