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AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 62 OWiG, § 3 Abs 2 S 1 VwZG, § 1 Abs 1 HessVwZG, § 180 ZPO, § 178 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- kanzlei-heskamp.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 17.08.1999 - 5 Ss OWi 339/98
Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
Soweit in der Rechtsprechung eine wirksame Zustellung bei fehlerhafter Vornamensnennung verneint wird (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 339/98 - (OWi) 156/98 I; OLG Hamm 1 Ss OWi 2535/78; OLG Karlsruhe 3 Ss 236/81; alle zit. nach iuris) betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen der Bescheid an eine - andere - tatsächlich existierende Person adressiert war, die zum Teil unter der Anschrift des Betroffenen ebenfalls wohnhaft war, und der Bescheid persönlich an eine dritte Person und nicht den Betroffenen übergeben wurde. - OLG Hamm, 10.10.1978 - 1 Ss OWi 2535/78
Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
Soweit in der Rechtsprechung eine wirksame Zustellung bei fehlerhafter Vornamensnennung verneint wird (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 339/98 - (OWi) 156/98 I; OLG Hamm 1 Ss OWi 2535/78; OLG Karlsruhe 3 Ss 236/81; alle zit. nach iuris) betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen der Bescheid an eine - andere - tatsächlich existierende Person adressiert war, die zum Teil unter der Anschrift des Betroffenen ebenfalls wohnhaft war, und der Bescheid persönlich an eine dritte Person und nicht den Betroffenen übergeben wurde. - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
Die Zustellungsvorschriften dienen neben dem Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung auch der Sicherung des rechtlichen Gehörs des Adressaten (BVerfGE 67, 208; BVerwG NJW 1991, 1904). - BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 31.89
Ersatzzustellung - Niederlegung - Nachsendeantrag
Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
Die Zustellungsvorschriften dienen neben dem Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung auch der Sicherung des rechtlichen Gehörs des Adressaten (BVerfGE 67, 208; BVerwG NJW 1991, 1904). - OLG Karlsruhe, 23.11.1981 - 3 Ss 236/81
Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
Soweit in der Rechtsprechung eine wirksame Zustellung bei fehlerhafter Vornamensnennung verneint wird (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 339/98 - (OWi) 156/98 I; OLG Hamm 1 Ss OWi 2535/78; OLG Karlsruhe 3 Ss 236/81; alle zit. nach iuris) betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen der Bescheid an eine - andere - tatsächlich existierende Person adressiert war, die zum Teil unter der Anschrift des Betroffenen ebenfalls wohnhaft war, und der Bescheid persönlich an eine dritte Person und nicht den Betroffenen übergeben wurde.