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   AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12   

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AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12 (https://dejure.org/2012,31816)
AG Kassel, Entscheidung vom 21.09.2012 - 380 OWi 323/12 (https://dejure.org/2012,31816)
AG Kassel, Entscheidung vom 21. September 2012 - 380 OWi 323/12 (https://dejure.org/2012,31816)
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  • OLG Düsseldorf, 17.08.1999 - 5 Ss OWi 339/98
    Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
    Soweit in der Rechtsprechung eine wirksame Zustellung bei fehlerhafter Vornamensnennung verneint wird (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 339/98 - (OWi) 156/98 I; OLG Hamm 1 Ss OWi 2535/78; OLG Karlsruhe 3 Ss 236/81; alle zit. nach iuris) betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen der Bescheid an eine - andere - tatsächlich existierende Person adressiert war, die zum Teil unter der Anschrift des Betroffenen ebenfalls wohnhaft war, und der Bescheid persönlich an eine dritte Person und nicht den Betroffenen übergeben wurde.
  • OLG Hamm, 10.10.1978 - 1 Ss OWi 2535/78
    Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
    Soweit in der Rechtsprechung eine wirksame Zustellung bei fehlerhafter Vornamensnennung verneint wird (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 339/98 - (OWi) 156/98 I; OLG Hamm 1 Ss OWi 2535/78; OLG Karlsruhe 3 Ss 236/81; alle zit. nach iuris) betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen der Bescheid an eine - andere - tatsächlich existierende Person adressiert war, die zum Teil unter der Anschrift des Betroffenen ebenfalls wohnhaft war, und der Bescheid persönlich an eine dritte Person und nicht den Betroffenen übergeben wurde.
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
    Die Zustellungsvorschriften dienen neben dem Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung auch der Sicherung des rechtlichen Gehörs des Adressaten (BVerfGE 67, 208; BVerwG NJW 1991, 1904).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 31.89

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Nachsendeantrag

    Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
    Die Zustellungsvorschriften dienen neben dem Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung auch der Sicherung des rechtlichen Gehörs des Adressaten (BVerfGE 67, 208; BVerwG NJW 1991, 1904).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.1981 - 3 Ss 236/81
    Auszug aus AG Kassel, 21.09.2012 - 380 OWi 323/12
    Soweit in der Rechtsprechung eine wirksame Zustellung bei fehlerhafter Vornamensnennung verneint wird (OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 339/98 - (OWi) 156/98 I; OLG Hamm 1 Ss OWi 2535/78; OLG Karlsruhe 3 Ss 236/81; alle zit. nach iuris) betrifft dies ausschließlich Fälle, in denen der Bescheid an eine - andere - tatsächlich existierende Person adressiert war, die zum Teil unter der Anschrift des Betroffenen ebenfalls wohnhaft war, und der Bescheid persönlich an eine dritte Person und nicht den Betroffenen übergeben wurde.
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