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   LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11, 39 O 36/11 U., 39 O 36/11 U   

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https://dejure.org/2014,7994
LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11, 39 O 36/11 U., 39 O 36/11 U (https://dejure.org/2014,7994)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2014 - 39 O 36/11, 39 O 36/11 U., 39 O 36/11 U (https://dejure.org/2014,7994)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2014 - 39 O 36/11, 39 O 36/11 U., 39 O 36/11 U (https://dejure.org/2014,7994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz einer Genossenschaftsbank gegen Vorstände wegen zwei fehlgeschlagener Kapitalanlagen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz bei Totalverlust nach Erwerb eines Finanzpapiers nur bei Pflichtverletzung des Genossenschaftsvorstandes

  • Betriebs-Berater

    Zur Haftung des Vorstands wegen Verlusten aus Investitionen in strukturierte Finanzprodukte - ApoBank

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände abgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ärzte- und Apothekerbank - Schadensersatzklage gegen Vorstände abgewiesen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ärzte- und Apothekerbank scheitert mit Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstände

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch von Genossenschaftsbank gegen Vorstände wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen bei sorgfältigem und gewissenhaftem Handeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Totalverlust nach Erwerb eines Finanzpapiers nur bei Pflichtverletzung des Genossenschaftsvorstandes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch von Genossenschaftsbank gegen Vorstände wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen bei sorgfältigem und gewissenhaftem Handeln

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ex-Vorstände müssen nicht zahlen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    ApoBank verliert Klage gegen Ex-Manager

  • juve.de (Kurzinformation)

    Prozessauftakt: Apobank verlangt Schadensersatz von Ex-Managern

  • juve.de (Kurzinformation)

    ApoBank scheitert mit Schadensersatzklage

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Ex-Vorstände müssen Apotheker- und Ärztebank keinen Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen leisten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzsatzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände abgewiesen - Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungseistungen von mehr als 2,6 Millionen Euro

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Totalverlust nach Erwerb eines Finanzpapiers nur bei Pflichtverletzung des Genossenschaftsvorstandes

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1293
  • BB 2014, 2388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob der in Anspruch Genommene zum Organ bestellt worden ist (BAG NJW 1998, 260, 261).

    Die ordentlichen Gerichte sind auch in der Probezeit vor der Bestellung zuständig (BAG NJW 1998, 260, 261; LAG Köln NZA-RR 2012, 327, 328).

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Das Arbeitsgericht ist nämlich für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Anstellungsvertrag als Vertretungsorgan nicht zuständig; etwas anderes gilt nur, wenn der Rechtsstreit nicht das der Organstellung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (BAG NZA 1999, 839, 840; NZA 2002, 52, 53).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 304/04

    Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit einer Genossenschaft gegen den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Die Vorstandsmitglieder haben darzulegen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben oder dass der Schaden auch durch rechtmäßiges Alternativverhalten entstanden wäre (z.B. BGH NZG 2007, 231 ff., Juris Rdnr. 28).
  • LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung des Anstellungsvertrags eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Die ordentlichen Gerichte sind auch in der Probezeit vor der Bestellung zuständig (BAG NJW 1998, 260, 261; LAG Köln NZA-RR 2012, 327, 328).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 54/03

    Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Der Spielraum ist überschritten, wenn aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters das hohe Risiko eines Schadens unabweisbar ist und kein vernünftiger wirtschaftlicher Grund dafür spricht, es dennoch einzugehen (BGH NZG 2005, 562, 563).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Das Arbeitsgericht ist nämlich für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Anstellungsvertrag als Vertretungsorgan nicht zuständig; etwas anderes gilt nur, wenn der Rechtsstreit nicht das der Organstellung zu Grunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft (BAG NZA 1999, 839, 840; NZA 2002, 52, 53).
  • BGH, 03.11.2008 - II ZR 236/07

    Kreditvergabe durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Für die Ausübung des Ermessens ist allerdings erst Raum, wenn der Vorstand die Entscheidungsgrundlage sorgfältig ermittelt und das Für und Wider abgewogen hat (BGH NJW-RR 2009, 332).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    Dort erreichte der Verbriefungssektor bei eigenen Investments 38, 5 % und 90 % bei den mit der IKB verbundenen Zweckgesellschaften (BGHZ 192, 90 ff. Rdnr. 44), während der Verbriefungssektor bei der Klägerin per 31.12.2006 5, 8 % der Bilanzsumme (19,25 Milliarden von 32, 95 Milliarden EUR) ausmachte, von denen auf den streitgegenständlichen CDO nur ein relativ geringer Anteil entfiel.
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2014 - 39 O 36/11
    § 282 gilt auch für die Rüge des Rechtswegs (Musielak, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; Zimmermann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 17a GVG Rn. 12; OLG Köln NJW 1995, 3319).
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