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   LG Berlin, 29.04.2022 - 39 S 21/21   

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https://dejure.org/2022,29127
LG Berlin, 29.04.2022 - 39 S 21/21 (https://dejure.org/2022,29127)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2022 - 39 S 21/21 (https://dejure.org/2022,29127)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2022 - 39 S 21/21 (https://dejure.org/2022,29127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 858 Abs 1 BGB, § 859 Abs 1 BGB, § 861 BGB
    Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers bei unberechtigt abgestelltem eScooter

  • RA Kotz

    Selbsthilferecht Grundstückseigentümer bei abgestelltem eScooter

  • rabüro.de

    Zur Frage des Selbsthilferecht des Grundstückseigentümers bei unberechtigt abgestelltem E-Scooter

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2022 - 39 S 21/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar anerkannt, dass unbefugtes parken auf einem Privatgrundstück eine verbotene Eigenmacht darstellt, dem das Selbsthilferecht nach § 859 BGB entgegengehalten werden kann (BGH, Urt. v. 5.6.2009 - V ZR 144/08,NJW 2009, 2530, beck-online).
  • LG Berlin, 13.09.2022 - 67 O 14/22

    Einstweilige Verfügung: Herausgabe und Wiedereinräumung des Besitzes an einem

    Das Gericht hat mit richterlicher Verfügung vom 1. September 2022 (Bl. 100 d.A.) darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist dem Antrag der Verfügungsklägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin im Parallelverfahren zu dem Az. 39 S 21/21 stattzugeben.

    Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, waren die Kosten des Verfahrens gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO der Verfügungsbeklagten aufzuerlegen, da der gemäß §§ 924, 936 ZPO zulässige Widerspruch gegen die erlassene einstweilige Verfügung unbegründet war, wie in der von der Verfügungsklägerin in Bezug genommenen im Parallelverfahren getroffenen Entscheidung des Landgerichts Berlin Az.: 39 S 21/21 durch rechtskräftiges Urteil vom 29. April 2022 zutreffend ausgeführt.

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