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   LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14   

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LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14 (https://dejure.org/2014,20570)
LG Köln, Entscheidung vom 27.06.2014 - 39 T 119/14 (https://dejure.org/2014,20570)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 39 T 119/14 (https://dejure.org/2014,20570)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Es entspricht billigem Ermessen (§ 81 Abs. 1 S. 2 FamFG), von der Erhebung von Dolmetscherkosten analog Art. 6 III lit. e EMRK abzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.03.2010 - V ZB 222/09 - juris Rn. 21 mwN; Schmidt-Räntsch, NVwZ 2014, 119 f.).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Erforderlich sind konkrete Feststellungen zu dem Verfahrensablauf und zu dem Zeitraum, in dem die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden (BGH, Beschl. v. 27.10.2011 - V ZB 311/10 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Der Haftantrag wurde dem Betroffenen durch die Ausländerbehörde am 08.05.2014 und damit spätestens zu Beginn seiner Anhörung vor dem Amtsgericht ausgehändigt (BGH, Beschl. v. 14.06.2012 - V ZB 284/11 - Rn. 9) und übersetzt.
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Zwar hat das Amtsgericht mit der Ausführung, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, die eine Abschiebung innerhalb von drei Monaten undurchführbar erscheinen ließen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keine ausreichenden Feststellungen zu § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG getroffen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.05.2011 - V ZB 309/10, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Allerdings lässt sich dem Anhörungsprotokoll des Amtsgerichts lediglich die Belehrung entnehmen; eine dort ausdrücklich in Bezug genommene Anlage, welche möglicherweise die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 18.11.2010 - V ZB 165/10 - juris Rn. 4f.) ebenfalls zu dokumentierende Reaktion des Betroffenen enthält, lässt sich der Akte hingegen nicht entnehmen.
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 84/13

    Anfechtung einer Kostenentscheidung i.R.d. Anordnung der Haft zur Sicherung der

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Die vorherige Aushändigung einer schriftlichen Übersetzung des Haftantrags ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls in einfach gelagerten Sachverhalten - wie dem vorliegenden - nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZB 84/13, juris Rn. 7 mwN; Schmidt-Räntsch, NVwZ 2014, 119).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Denn für den Haftrichter sind diesbezügliche Einwendungen erst dann zu berücksichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass der Betroffene deswegen um Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte nachgesucht hat und sich daraus für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ein der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis ergibt, so dass die Anordnung oder das Fortbestehen der Haft aus dem in § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG genannten Grund unzulässig ist (BGH, Beschl. v. 29.04.2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 104/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Abschiebungshaft bei Nichtaushändigung des

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Die Sicherungshaft darf nur aufrechterhalten werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung (BGH, Beschl. v. 11.10.2012 - V ZB 104/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Der mit der Beschwerde erhobene Feststellungsantrag ist zulässig und kann unabhängig von einer Hauptsacheerledigung mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung verbunden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 30.08.2012 - V ZB 12/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14
    Entscheidet der Haftrichter in anderer Form über die Abhilfe, hindert das die Durchführung des Beschwerdeverfahrens jedoch nicht (Schmidt-Räntsch, NVwZ 2014, 120; BGH, Beschl. v. 17.06.2010 - V ZB 13/10, juris Rn. 11).
  • LG Bielefeld, 04.11.2015 - 23 T 649/15

    Abschiebungshaft, Haftdauer, Dublinverfahren, Haftbeschwerde, Haftbeschluss,

    Hierin liegt keine ausreichende Feststellung zu § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG (vgl. BGH Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 309/10; LG Köln Beschluss vom 27.06.2014 - 39 T 119/14).
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