Rechtsprechung
   LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56667
LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17 (https://dejure.org/2017,56667)
LG Köln, Entscheidung vom 28.12.2017 - 39 T 205/17 (https://dejure.org/2017,56667)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2017 - 39 T 205/17 (https://dejure.org/2017,56667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrags des Pfändungsschutzkontos

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages wegen beabsichtigter Rückzahlung nach irrtümlicher Doppelzahlung durch den Arbeitgeber der Schuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Berlin-Neukölln, 17.03.2016 - 30 M 5886/13
    Auszug aus LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17
    Daher kann ein Schuldner nicht mit Erfolg beantragen, Gelder von der Pfändung ausnehmen zu lassen, weil diese ohne Rechtsgrund auf sein Pfändungsschutzkonto überwiesen worden sind und nunmehr von ihm deren Rückzahlung begehrt wird (vgl. Amtsgericht Neukölln, Beschluss vom 17.03.2016, Aktenzeichen: 30 M 5886/13; Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 05.02.2016, Aktenzeichen: 44 M 5789/03 u.a., jeweils zitiert nach: juris).
  • AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 - 23 M 6509/14

    Pfändungsschutzkonto: Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der

    Auszug aus LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17
    Diejenigen Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel erwirken und auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung betreiben, dürfen nicht schlechter stehen als die Arbeitgeberin der Schuldnerin, die nunmehr ebenfalls - als weitere Gläubigerin - einen Anspruch gegen die Schuldnerin hat (vgl. Amtsgericht Wolfenbüttel, Beschluss vom 29.12.2014, Aktenzeichen: 23 M 6509/14 u.a., zitiert nach: juris).
  • AG Wipperfürth, 01.09.2017 - 52 M 790/09
    Auszug aus LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17
    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 01.09.2017 - 52 M 0790/09 - aufgehoben.
  • AG Wuppertal, 05.02.2016 - 44 M 5789/03

    Pfändungsschutzkonto

    Auszug aus LG Köln, 28.12.2017 - 39 T 205/17
    Daher kann ein Schuldner nicht mit Erfolg beantragen, Gelder von der Pfändung ausnehmen zu lassen, weil diese ohne Rechtsgrund auf sein Pfändungsschutzkonto überwiesen worden sind und nunmehr von ihm deren Rückzahlung begehrt wird (vgl. Amtsgericht Neukölln, Beschluss vom 17.03.2016, Aktenzeichen: 30 M 5886/13; Amtsgericht Wuppertal, Beschluss vom 05.02.2016, Aktenzeichen: 44 M 5789/03 u.a., jeweils zitiert nach: juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht