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   LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13   

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https://dejure.org/2013,29563
LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13 (https://dejure.org/2013,29563)
LG Köln, Entscheidung vom 15.10.2013 - 39 T 60/13 (https://dejure.org/2013,29563)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 39 T 60/13 (https://dejure.org/2013,29563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Verkündung eines Urteils erfordert vorherige schriftliche Abfassung jedenfalls der Urteilsformel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Verkündung eines Urteils erfordert vorherige schriftliche Abfassung jedenfalls der Urteilsformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 182
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    Das über den Verkündungstermin errichtete Protokoll enthält nicht (mit der Beweiskraft des § 165 ZPO, vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1984, NJW 1985, 1782) eine Bezugnahme gemäß § 311 Abs. 2 Satz 2 ZPO, sondern gibt vielmehr die Urteilsformel selbst wieder.

    Die als "Geburtsakt" des Urteils anzusehende Verkündung (BGHZ 10, 346 (348) = NJW 1954, 34) setzt bei beiden Formen der Verlautbarung (gemeint sind § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO n.F.) voraus, dass zumindest die Urteilsformel im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt ist (vgl. BGH NJW 1985, 1782, 1783).

  • BGH, 12.10.1953 - III ZR 379/52

    Vorzeitige Urteilsverkündung

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    Die als "Geburtsakt" des Urteils anzusehende Verkündung (BGHZ 10, 346 (348) = NJW 1954, 34) setzt bei beiden Formen der Verlautbarung (gemeint sind § 311 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO n.F.) voraus, dass zumindest die Urteilsformel im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt ist (vgl. BGH NJW 1985, 1782, 1783).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    Dies könnte in Betracht kommen, wenn die Zustellung lediglich - verfahrensfehlerhaft - an Verkündungs statt (§ 310 Abs. 3 ZPO) erfolgen sollte (BGH VersR 1984, 1192, juris Rz. 10).
  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 208/52

    Verkündungsprotokoll

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    Dies folgt nicht nur aus dem Wortlaut der Vorschrift, insbesondere den Begriffen "Vorlesung" und "Bezugnahme", sondern auch aus dem damit verfolgten Zweck, durch eine schriftliche Fixierung der Urteilsformel eine Garantie für die Übereinstimmung des verkündeten und später ausgefertigten Urteils zu schaffen (vgl. MüKo-ZPO/Musielak, 4. Aufl. 2013, § 311 Rn. 5; BGHZ 10, 327, 329 = NJW 1953, 1829).
  • BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54

    Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    Nur bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels ist die Annahme eines Nichturteils gerechtfertigt (BGHZ 14, 39 = NJW 1954, 1281; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., vor § 578 Rn. 4).
  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 2/88

    Wirksamkeit der Verkündung eines nicht in vollständiger Form abgefaßten Urteils

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    So belegt auch die revisionsrechtliche Vorschrift des § 547 Nr. 6 ZPO, wonach eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen ist, wenn sie nicht mit Gründen versehen ist, dass selbst bei völligem Fehlen [im Sinne eines unzulässigen Fehlens] von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht ein Nichturteil vorliegt, sondern ein wirksames Urteil, das lediglich auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 02.03.1988 - IVa ZB 2/88 = NJW 1988, 2046 zur Vorgängervorschrift § 551 Nr. 7 ZPO).
  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2013 - 39 T 60/13
    Denn weil mit dem vorliegenden Antrag nur der Rechtsschein eines Urteils beseitigt werden soll, kann eine dahingehende klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens abhängen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.11.1994 - LwZB 5/94 -, abrufbar unter juris).
  • BGH, 27.01.2021 - IX ZR 270/19

    Wirkungslosigkeit des Urteils nach wirksamer Rücknahme des Rechtsmittels

    Soweit für die Berufung gegen ein Scheinurteil angenommen worden ist, eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, mit der nur der Rechtsschein einer Entscheidung zu beseitigen ist, hänge nicht vom Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines echten Rechtsmittelverfahrens ab (BGH, Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; LG Köln NJW-RR 2014, 182; aA MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 511 Rn. 13), kann dies auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und das Erfordernis eines Revisionszulassungsgrundes nicht übertragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020, VI ZB 64/19, MDR 2020, 877 für das Rechtsbeschwerdeverfahren).
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