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   LG Stuttgart, 09.05.2008 - 39 O 25/08 KfH   

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https://dejure.org/2008,30928
LG Stuttgart, 09.05.2008 - 39 O 25/08 KfH (https://dejure.org/2008,30928)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.2008 - 39 O 25/08 KfH (https://dejure.org/2008,30928)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 39 O 25/08 KfH (https://dejure.org/2008,30928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    Unzulässigkeit von Formulierungen in einer Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung wegen wettbewerbswidriger Verwendung einer Widerrufsbelehrung auf einem Internetverkaufsportal; Formulierung des Widerrufsrechts und der Widerrufsbelehrung in verständlicher Weise für den Verbraucher; Verstoß gegen das Transparenzgebot

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGB
    Aufführung von praktisch nicht relevanten Ausschlussgründen in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGB
    Die Verwendung gesetzlicher Begriffe in der Widerrufsbelehrung reicht nicht aus - Von "Fernabsatzvertrag” bis "Verbraucher”

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Formulierungen in einer Widerrufsbelehrung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Nennung der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Bezugnahme auf eine Verbrauchereigenschaft "im Sinne des § 13 BGB" in Widerrufsbelehrung kann irreführend sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahngrund: Überflüssige Belehrung über Ausschluss- und Widerrufsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahngrund: Überflüssige Belehrung über Ausschluss- und Widerrufsrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Stuttgart, 09.05.2008 - 39 O 25/08
    Zum andern ist bei der beanstandeten Formulierung entscheidend, ob der Zweck erreicht werden kann, den das Gesetz mit der Einräumung eines Widerrufsrechts zu Gunsten des Verbrauchers verfolgt, nämlich den Schutz eben dieser (vgl. BGH NJW 2002, 3396 [BGH 04.07.2002 - I ZR 55/00] ; 3397).
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