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   EuGH, 16.02.1982 - 39/81   

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EuGH, 16.02.1982 - 39/81 (https://dejure.org/1982,1614)
EuGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 39/81 (https://dejure.org/1982,1614)
EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 39/81 (https://dejure.org/1982,1614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Halyvourgiki / Kommission

    1 . BEITRITT NEUER MITGLIEDSTAATEN ZU DEN GEMEINSCHAFTEN - REPUBLIK GRIECHENLAND - DEN BEITRETENDEN STAAT BINDENDE RECHTSAKTE DER ORGANE - VOR DEM WIRKSAMWERDEN DES BEITRITTS ERLASSENE RECHTSAKTE

  • EU-Kommission

    Halyvourgiki / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Erzeugungsquoten für Stahl; Antrag auf einstweilige Anordnung; Einführung eines Systems für Erzeugungsquoten für Stahl

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33; ; EGKS-Vertrag Art. 14; ; EGKS-Vertrag Art. 58; ; EGKS-Vertrag Art. 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEITRITT NEUER MITGLIEDSTAATEN ZU DEN GEMEINSCHAFTEN - REPUBLIK GRIECHENLAND - DEN BEITRETENDEN STAAT BINDENDE RECHTSAKTE DER ORGANE - VOR DEM WIRKSAMWERDEN DES BEITRITTS ERLASSENE RECHTSAKTE

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.02.1982 - 85/81

    Festsetzung von Erzeugungsquoten für Stahl; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 39/81
    In den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81 HALYVOURGIKI INC., Gesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Athen (Rechtssachen 39 und 85/81),.

    Mit Beschluß vom 13. Mai 1981 hat der Gerichtshof die unter den Nummern 85/81, 86/81, 87/81 und 88/81 in das Register eingetragenen vier Klagen zum Zwecke des Verfahrens und der Entscheidung verbunden.

    Das schriftliche Verfahren in den Rechtssachen 85/81 (Halyvourgiki Inc.) und 88/81 (Helliniki Halyvourgia S.A.) ist ordnungsgemäß abgelaufen; die Klägerinnen haben auf die Einreichung einer Erwiderung verzichtet.

    Mit Beschluß vom 30. September 1981 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 39/81, 41/81, 43/81, 85/81, 88/81 und 121/81 zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    b) in den Rechtssachen 85/81 und 88/81, - ihnen zu bestätigen, daß sie ihre Klage gegen die Entscheidung der Kommission vom 19. bzw. 20. Januar 1981 aufrechterhalten,.

    Nachdem die Kommission mit Schreiben vom 13. März 1981 ihre ursprünglichen Entscheidungen in Anwendung unter anderem von Artikel 14 der Entscheidung Nr. 2794/80 abgeändert hatte, dehnten die Unternehmen mit Klageschriften, die am 13. April 1981 unter den Nummern 85/81 und 88/81 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden sind, ihre jeweilige Klage auf diese Änderungsentscheidungen aus.

  • EuGH, 20.03.1981 - 41/81

    Metallurgiki Halyps / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 39/81
    (Rechtssache 39/81), MetallurgikiHalyps A.E. (Rechtssache 41/81) und Helliniki Halyvourgia S.A. (Rechtssache 43/81), Klagen gemäß Artikel 33 EGKS-Vertrag auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, durch die die Erzeugungsquoten für das erste Quartal 1981 festgesetzt worden waren, erhoben und Anträge nach Artikel 39 EGKS-Vertrag und Artikel 83 der Verfahrensordnung auf Aussetzung der Vollstreckung dieser Entscheidungen gestellt.

    Mit Beschluß vom 13. Mai 1981 hat der Gerichtshof die fünf unter den Nummern 39/81, 40/81, 41/81, 42/81 und 43/81 in das Register eingetragenen Klagen zum Zwecke des Verfahrens und der Entscheidung verbunden.

    Das schriftliche Verfahren in den Rechtssachen 39/81 (Halyvourgiki Inc.), 41/81 (MetallurgikiHalyps A.E.) und 43/81 (Halyvourgia S.A.) ist ordnungsgemäß abgelaufen.

    Im Verfahren wegen einstweiliger Anordnung hat der Präsident des Gerichtshofes nach Antragsrücknahme der fünf Antragstellerinnen am 20. März 1981 in der Rechtssache 41/81 R (Metallurgiki Halyps A.E.) einen Beschluß erlassen (Slg. S. 841).

    Mit Beschluß vom 30. September 1981 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 39/81, 41/81, 43/81, 85/81, 88/81 und 121/81 zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Mit dem gleichen Beschluß wurden die Kosten in dem Verfahren wegen einstweiliger Anordnung 41/81 R, über die die Entscheidung im Beschluß des Präsidenten vom 20. März 1981 vorbehalten worden war, gegeneinander aufgehoben.

  • EuGH, 16.02.1982 - 43/81

    Festsetzung von Erzeugungsquoten für Stahl; Antrag auf einstweilige Anordnung;

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 39/81
    (Rechtssache 39/81), MetallurgikiHalyps A.E. (Rechtssache 41/81) und Helliniki Halyvourgia S.A. (Rechtssache 43/81), Klagen gemäß Artikel 33 EGKS-Vertrag auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, durch die die Erzeugungsquoten für das erste Quartal 1981 festgesetzt worden waren, erhoben und Anträge nach Artikel 39 EGKS-Vertrag und Artikel 83 der Verfahrensordnung auf Aussetzung der Vollstreckung dieser Entscheidungen gestellt.

    Mit Beschluß vom 13. Mai 1981 hat der Gerichtshof die fünf unter den Nummern 39/81, 40/81, 41/81, 42/81 und 43/81 in das Register eingetragenen Klagen zum Zwecke des Verfahrens und der Entscheidung verbunden.

    Das schriftliche Verfahren in den Rechtssachen 39/81 (Halyvourgiki Inc.), 41/81 (MetallurgikiHalyps A.E.) und 43/81 (Halyvourgia S.A.) ist ordnungsgemäß abgelaufen.

    Mit Beschluß vom 30. September 1981 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 39/81, 41/81, 43/81, 85/81, 88/81 und 121/81 zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    a) in den Rechtssachen 39/81 und 43/81, - die Entscheidung vom 19. bzw. 20. Januar 1981 aufzuheben,.

    Entscheidungsgründe 1 Die Unternehmen der Stahlindustrie Halyvourgiki Inc., eine Gesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Athen, und Helliniki Halyvourgia S.A., eine Gesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Piräus, haben mit Klageschriften, die am 19. und 20. Februar 1981 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind und unter den Nummern 39/81 und 43/81 in deren Register eingetragen worden sind, gemäß Artikel 33 EGKS-Vertrag Klage auf Aufhebung der Entscheidungen erhoben, die am 19. bzw. 20. Januar 1981 aufgrund der.

  • EuGH - 86/81 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Halyvourgia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 39/81
    Mit Beschluß vom 13. Mai 1981 hat der Gerichtshof die unter den Nummern 85/81, 86/81, 87/81 und 88/81 in das Register eingetragenen vier Klagen zum Zwecke des Verfahrens und der Entscheidung verbunden.

    Mit Beschluß vom 16. September 1981 hat der Gerichtshof nach Rücknahme der Klagen der betreffenden beiden Unternehmen die Rechtssachen 86/81 und 87/81 im Register gestrichen und diesen beiden Klägerinnen je ein Viertel der bis zur Klagerücknahme angefallenen Kosten auferlegt.

  • EuGH, 16.02.1982 - 258/80

    Rumi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.02.1982 - 39/81
    22 Die Berücksichtigung dieser Gegebenheiten erfordert, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263 und 264/78 sowie 39, 31, 83 und 85/79 (Valsabbia u.a., Slg. 907) und vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi) hervorgehoben hat, die Beurteilung einer komplexen Wirtschaftslage, die jede Art von Automatismus in dem durch Artikel 58 § 1 hergestellten Zusammenhang zwischen der Einführung von Erzeugungsquoten und der Festsetzung von Einfuhrbeschränkungen für konkurrierende Erzeugnisse verbietet.
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Außerdem beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofs vom 16. Februar 1982, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission (39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Slg. 1982, 593, Randnrn. 9 bis 15), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, dass die zwischen dem Datum der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem seines Wirksamwerdens erlassenen Rechtsakte für die neuen Mitgliedstaaten am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags von Rechts wegen verbindlich würden.
  • EuGH, 28.10.2010 - C-350/08

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte

    Folglich sind sich die Organe bei den Rechtsakten, die auf diese Weise in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Zeitpunkt, zu dem dieser Beitritt wirksam wird, erlassen werden müssen, des bevorstehenden Beitritts der neuen Mitgliedstaaten bewusst, während diese die Möglichkeit haben, gegebenenfalls ihre Interessen insbesondere im Informations- und Konsultationsverfahren zur Geltung zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 1982, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission, 39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Slg. 1982, 593, Randnr. 10, sowie Parlament/Rat, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    74 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 1982, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission (39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Slg. 1982, 593, Randnr. 10), sowie vom 28. November 2006, Parlament/Rat (C-413/04, Slg. 2006, I-11221, Randnrn.
  • EuGH, 28.11.2006 - C-413/04

    Parlament / Rat - Richtlinie 2003/54/EG - Gemeinsame Vorschriften für den

    66 Vielmehr ist festzustellen, dass sich die Gemeinschaftsorgane bei den Rechtsakten, die auf diese Weise in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Zeitpunkt, zu dem dieser Beitritt wirksam wird, erlassen werden müssen, des bevorstehenden Beitritts der neuen Mitgliedstaaten bewusst sind, während diese die Möglichkeit haben, gegebenenfalls ihre Interessen insbesondere im Informations- und Konsultationsverfahren zur Geltung zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 1982 in den Rechtssachen 39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission, Slg. 1982, 593, Randnr. 10).
  • EuGH, 28.11.2006 - C-414/04

    Parlament / Rat - Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 - Netzzugangsbedingungen für den

    43 Vielmehr ist festzustellen, dass sich die Gemeinschaftsorgane bei den Rechtsakten, die auf diese Weise in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags und dem Zeitpunkt, zu dem dieser Beitritt wirksam wird, erlassen werden müssen, des bevorstehenden Beitritts der neuen Mitgliedstaaten bewusst sind, während diese die Möglichkeit haben, gegebenenfalls ihre Interessen insbesondere im Informations- und Konsultationsverfahren zur Geltung zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 1982 in den Rechtssachen 39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission, Slg. 1982, 593, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-194/01

    Kommission / Österreich

    36 - Vgl. in diesem Sinne in einem anderen Zusammenhang Urteile vom 16. Februar 1982 in den Rechtssachen 39/81, 43/81, 85/81 und 88/81 (Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission, Slg. 1982, 593, Randnrn. 9 bis 12), Metallurgiki Halyps/Kommission (Randnrn. 3 bis 14) und vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90 (Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnrn.
  • EuGH, 02.10.1997 - C-259/95

    Parlament / Rat

    19 Auch widersprechen Rechtsakte, die auf der Grundlage des Artikels 169 nach dem Beitritt erlassen werden, nicht dem Grundsatz, daß der beitretende Staat alle bis zum Wirksamwerden seines Beitritts erlassenen Rechtsakte der Organe akzeptiert (vgl. Urteil vom 16. Februar 1982 in den Rechtssachen 39/81, 43/81, 85/81 und 88/81, Halyvourgiki und Helleniki Halyvourgia/Kommission, Slg. 1982, 593, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.02.1984 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen / Kommission

    Die Klägerinnen leiten aus der Rechtssprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28.10.1981 in den verbundenen Rechtssache 275/80 und 24/81, Krupp/Kommission, Slg. 1981, 2489, vom 18.3.1980 in den verbundenen Rechtssachen 154/78 u. a., Valsabbia und andere/Kommission, Slg. 1980, 907, vom 3.3.1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, und vom 16.2.1982 in den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81, Halivourgiki und andere/Kommission, Slg. 1982, 593) ab, daß Artikel 58 EGKS- Vertrag wettbewerbsneutral und ohne Bevorzugung einzelner Gruppen von Unternehmen anzuwenden sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1985 - 211/83

    Krupp Stahl AG und Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen

    Aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 275/80 und 24/81 (Krupp/Kommission, Urteil vom 28. Oktober 1981, Slg. 1981, 2489) und in den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81 (Halyvourgiki, Urteil vom 16. Februar 1982, Slg. 1982, 593, insbesondere Randnr. 28 der Entscheidungsgründe) läßt sich ableiten, daß Artikel 4 Nrn. 4 und 5 der Entscheidung Nr. 2794/80 in Abweichung vom System der Vergleichsproduktionen Korrektive enthält, die dazu dienen, zugunsten bestimmter Unternehmen die bis 1979 durchgeführten Umstrukturierungen zu berücksichtigen.
  • EuGH, 11.10.1984 - 151/83

    Alpa / Kommission

    eine Verminderung der Gesamtproduktion, ohne damit die Stellung der einzelnen Unternehmen auf dem Markt zu verändern." (Urteile vom 3.3. 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, Slg. 1982, 749, und vom 16.2.1982 in den verbundenen Rechtssachen 39, 43, 85 und 88/81, Halyvourgiki, Slg. 1982, 593).
  • EuGH, 11.10.1984 - 103/83

    Usinor / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1983 - 140/82

    Walzstahl-Vereinigung und Thyssen Aktiengesellschaft gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-259/95

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigerklärung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1983 - 188/82

    Thyssen AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

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Rechtsprechung
   AG Bayreuth, 14.05.1981 - C 39/81   

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AG Bayreuth, 14.05.1981 - C 39/81 (https://dejure.org/1981,18940)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 14.05.1981 - C 39/81 (https://dejure.org/1981,18940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 992
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81   

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https://dejure.org/1982,12211
Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81 (https://dejure.org/1982,12211)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.01.1982 - 39/81 (https://dejure.org/1982,12211)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 1982 - 39/81 (https://dejure.org/1982,12211)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Halyvourgiki Inc. und Helliniki Halyvourgia SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Erzeugungsquoten für Stahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81
    Ich verweise hierzu auch auf die "Betonstahl"-Urteile des Gerichtshofes, Slg. 1980, 907, Randnummer 22 der Entscheidungsgründe.
  • EuGH, 16.12.1980 - 258/80

    Rumi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81
    Was diesen Unterpunkt des zweiten Klagegrundes anbelangt, schließe ich mich voll und ganz den ausführlichen Darlegungen von Generalanwalt Reischl zum gleichartigen Vorbringen der Klägerinnen in den Rechtssachen 258/80 (Rumi) und 14/81 (Alphasteel) (noch nicht veröffentlicht) an.
  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1982 - 39/81
    So verstanden kann der erste Klagegrund nach dem Urteil des Gerichtshofes in der ersten Rechtssache Meroni (Rechtssache 9/56, Slg. 1958, 9) als zulässig erachtet werden, wenn dieser Klagegrund nach diesem Urteil auch nicht zur Nichtigerklärung der allgemeinen Entscheidung führen kann, wie sie mit dem ersten Klagegrund hilfsweise beantragt worden ist.
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