Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.1987 - 392/85   

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https://dejure.org/1987,3574
EuGH, 27.10.1987 - 392/85 (https://dejure.org/1987,3574)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1987 - 392/85 (https://dejure.org/1987,3574)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 392/85 (https://dejure.org/1987,3574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Finsider / Kommission

    EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 58; ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG NR . 1696/82, ARTIKEL 2 ABSATZ*1 UND 11 ABSATZ 6
    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGS - UND LIEFERQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - BERECHNUNG - ERZEUGNISSE DER GRUPPE*IA - BERÜCKSICHTIGUNG DER LAGERBESTÄNDE - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Finsider / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Geldbuße wegen Überschreitung der Stahlerzeugungsquoten; Lieferung von Stahl aus Lagerbeständen; Produktion von Warmbreitband zur Weiterverarbeitung in dem Unternehmen selbst; Lieferung aus den Lagerbeständen über die festgesetzte Quote hinaus

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS - ERZEUGUNG - SYSTEM VON ERZEUGUNGS - UND LIEFERQUOTEN FÜR STAHL - QUOTENÜBERSCHREITUNG - BERECHNUNG - ERZEUGNISSE DER GRUPPE*IA - BERÜCKSICHTIGUNG DER LAGERBESTÄNDE - GRENZEN; [EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 58; ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG NR. 1696/82, ARTIKEL 2 ABSATZ*1 UND 11 ...

Sonstiges

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1986 - 392/85 R   

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https://dejure.org/1986,2261
EuGH, 07.03.1986 - 392/85 R (https://dejure.org/1986,2261)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1986 - 392/85 R (https://dejure.org/1986,2261)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1986 - 392/85 R (https://dejure.org/1986,2261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Finsider / Kommission

    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - SICHERHEITSLEISTUNG - KEINE AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDE - ERFORDERNIS GERECHTFERTIGT

  • EU-Kommission

    Finsider / Kommission

  • Judicialis

    EGKS Art. 39 Abs. 2; ; Verfahrensordnung Art. 83

  • rechtsportal.de

    EGKS Art. 39 Abs. 2; Verfahrensordnung Art. 83
    VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - SICHERHEITSLEISTUNG - KEINE AUSSERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDE - ERFORDERNIS GERECHTFERTIGT; [EGKS-VERTRAG , ARTIKEL 39; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2 UND 86 PAR 2]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.11.1982 - 263/82

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1986 - 392/85
    i6 Das Verlangen, eine Bankbürgschaft zu stellen, die die eventuelle Zahlung der Geldbuße zuzüglich etwaiger Verzugszinsen garantiert, entspricht einer von der Kommission im Jahre 1981 beschlossenen allgemeinen Vorgehensweise, die außer für den Fall außergewöhnlicher Umstände unter anderem durch die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995) und vom 20. April 1983 in der Rechtssache 348/82 R (Iro/Kommission, Slg. 1983, 1237) als gerechtfertigt anerkannt worden ist.
  • EuGH, 20.04.1983 - 348/82

    IRO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1986 - 392/85
    i6 Das Verlangen, eine Bankbürgschaft zu stellen, die die eventuelle Zahlung der Geldbuße zuzüglich etwaiger Verzugszinsen garantiert, entspricht einer von der Kommission im Jahre 1981 beschlossenen allgemeinen Vorgehensweise, die außer für den Fall außergewöhnlicher Umstände unter anderem durch die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995) und vom 20. April 1983 in der Rechtssache 348/82 R (Iro/Kommission, Slg. 1983, 1237) als gerechtfertigt anerkannt worden ist.
  • EuGH, 15.03.1983 - 234/82

    Ferriere di Roè Volciano / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1986 - 392/85
    Die Kriterien, die der Präsident des Gerichtshofes in seinem Beschluß vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Fernere di Roè Volciano SpA/Kommission, Slg. 1983, 725) für die Annahme außergewöhnlicher Umstände aufgestellt hat, sind hier nicht erfüllt; die Antragstellerin ist nämlich nicht wie die Fernere'di Roè Volciano SpA ein kleiner Betrieb, der als Subunternehmer tätig ist und Schwierigkeiten hat, eine Bankbürgschaft zu erhalten.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuGH, 24.09.1986 - 213/86

    Montedipe / Kommission

    Diese Eigenschaft könne keinesfalls als besonderer Umstand gelten, der es erlaubte, von dem Erfordernis der Stellung einer Bankbürgschaft im Sinne der Kriterien Abstand zu nehmen, die der Gerichtshof in seinen Beschlüssen vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Fernere di Roe Volciano SpA/Kommission, Slg. 1983, 725) und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R (Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959) aufgestellt habe.

    Beschlüsse vom 6. und 7. Mai 1982 in den Rechtssachen 107/82 R (AEG-Telefunken/Kommission, Slg. 1982, 1549) und 86/82 R (Hasselblad Ltd/Kommission, Slg. 1982, 1557), vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R (Klöckner-Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995) und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R (Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).

  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

    Dazu stellte die Kommission zunächst fest, daß ihre bei der Gewährung von Zahlungsaufschub im Fall von Klagen gegen Entscheidungen, in denen finanzielle Sanktionen verhängt worden seien, seit 1981 verfolgte Praxis, die Zahlung von Zinsen und die Stellung einer Bankbürgschaft zur Sicherung der Zahlung der Geldbusse zuzueglich Zinsen zu verlangen, vom Gerichtshof gebilligt worden sei (vgl. das Urteil AEG/Kommission, a. a. O., und die Beschlüsse vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, vom 11. November 1982 in der Rechtssache 263/82 R, Klöckner Werke/Kommission, Slg. 1982, 3995, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959) und daß das Groupement sich im vorliegenden Fall mit der Zahlung von Zinsen einverstanden erklärt habe, indem es am 24. Juni 1992 die Bankbürgschaft gestellt habe.
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Rechtsprechung
   RG, 10.02.1886 - Rep. I. 392/85   

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https://dejure.org/1886,158
RG, 10.02.1886 - Rep. I. 392/85 (https://dejure.org/1886,158)
RG, Entscheidung vom 10.02.1886 - Rep. I. 392/85 (https://dejure.org/1886,158)
RG, Entscheidung vom 10. Februar 1886 - Rep. I. 392/85 (https://dejure.org/1886,158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bei der Frage, ob der Schiffer verpflichtet ist, das Schiff an den ihm vom Empfänger angewiesenen Löschplatz hinzulegen, in Betracht kommende Momente. 2. Genügt es für die Berechtigung des Schiffers, die Befolgung der Anweisung des Empfängers zu verweigern, wenn diese ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die Verzögerung der Löschung eines Schiffes und Ersatz der durch den Transport der Ladung durch Kähne entstandenen Kosten, weil der Schiffer das Schiff nicht am angewiesenen Löschplatz anlgelegt hat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 15, 157
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17609
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85 (https://dejure.org/1987,17609)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.1987 - 392/85 (https://dejure.org/1987,17609)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 392/85 (https://dejure.org/1987,17609)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Stahlquoten - Vorhandene Lagerbestände - Gruppe Ia

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.12.1980 - 258/80

    Rumi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85
    Bei den Erzeugnissen der Gruppen Ib, Ic und Id, für die die Regel "Produktion = Lieferung" nicht galt, beschränkte sich die Aufsichtsbehörde demgegenüber darauf, vor der Neuregelung erzeugten Stahl den Lieferbeschränkungen nicht zu unterwerfen (siehe für diese bereits früher angewandte Praxis den Beschluß vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 258/80 R, Rumi/Kommission, Slg. 1980, 3867, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 10.12.1986 - 41/85

    Sideradria / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 392/85
    Träfe diese Auffassung zu, hätte die Klägerin die Lieferquoten anfechten müssen, die ihr für das zweite Quartal 1983 auferlegt worden sind; dies hat sie nun aber nicht getan; da die Entscheidung, mit der ihr die Kommission diese Grenzen mitgeteilt hat, zwischenzeitlich bestandskräftig geworden ist, kann sie es mit einem Antrag auf Aufhebung einer Geldbuße nicht mehr nachholen (siehe Urteil vom 10. Dezember 1986 in der Rechtssache 41/85, Sideradria/ Kommission, Slg. 1986, 3917, Randnr. 10).
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