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Rechtsprechung
   RG, 23.03.1904 - Rep. V. 394/03   

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https://dejure.org/1904,175
RG, 23.03.1904 - Rep. V. 394/03 (https://dejure.org/1904,175)
RG, Entscheidung vom 23.03.1904 - Rep. V. 394/03 (https://dejure.org/1904,175)
RG, Entscheidung vom 23. März 1904 - Rep. V. 394/03 (https://dejure.org/1904,175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Hat die für den Ersteher eines Grundstücks eingetragene Vormerkung auf Löschung einer Hypothek, falls diese sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, die Wirkung, daß die in das geringste Gebot aufgenommene, zur Eigentümergrundschuld gewordene Hypothek dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschungsvormerkung bei der Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Dadurch wurde die Klägerin als Ersteherin in Höhe des Nennbetrages der Grundschulden von einer Zahlung befreit, so daß die Übernahme dieser dinglichen Rechte einen Teil des von ihr geschuldeten Versteigerungserlöses bildete (BGHZ 56, 22, 24 [BGH 19.03.1971 - V ZR 166/68]; vgl. RGZ 57, 209, 211).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösungsrecht des Zwischenrechtsinhabers bei nach

    Ein eingetragenes Recht muss das Vollstreckungsgericht mit dem aus dem Grundbuch ersichtlichen Inhalt als bestehend behandeln (RGZ 57, 209, 211; OLG Hamm, OLGZ 1967, 57, 59).

    Die vorgelegten Schriftstücke (Ablichtungen von Privaturkunden) sind aber kein liquider Beweis für die Unrichtigkeit des Grundbuchs, weil mit ihnen weder die zur Löschung der Eintragungen im Grundbuch erforderlichen öffentlichen Urkunden dem Vollstreckungsgericht vorgelegt worden sind (RGZ 57, 209, 211) noch die Unwirksamkeit der Rechtsgeschäfte über die Einräumung des Vorrangs der Grundschulden und über deren Abtretung an die Beklagten zu 5 und zu 6 durch ein Urteil des Prozessgerichts nachgewiesen ist.

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des

    Ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht ist bei der Feststellung des geringsten Gebots aber nicht nur dann nicht (mehr) zu berücksichtigen, wenn die für die Löschung des Rechts erforderlichen Urkunden spätestens im Versteigerungstermin vorgelegt werden (Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 45 Rn. 3; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 45 Anm. 6.6), sondern auch, wenn die Voraussetzungen für die Löschung "liquid vorliegen" (RG, RGZ 57, 209, 211; ähnlich OLG Hamm, OLGZ 1967, 57, 59: "einwandfrei erloschene Rechte"; Steiner/Eickmann, ZVG, 9. Aufl., § 44 Rn. 32).
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 95/85

    Erwerb einer Eigentümergrundschuld durch mehrere Miteigentümer; Aufhebung der

    f)Nachrangige Grundpfandgläubiger haben weder aus einer Abrede noch nach § 1179 a Abs. 1 BGB die Aufhebung (Löschung) der von den Parteien erworbenen Grundschuld verlangt und durchgesetzt, so daß auch keine Zuzahlungspflicht nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG (vgl. dazu RGZ 57, 209, 212) in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01

    Ansprüche der früheren Eigentümer

    Dementsprechend hat bereits das Reichsgericht (RGZ 57, 209, 212) entschieden, dass der Ersteher, dem zum Zeitpunkt des Zuschlags ein - durch eine Vormerkung gesicherter - Anspruch auf Löschung einer in das geringste Gebot aufgenommenen Grundschuld gegen den Inhaber zusteht, im Fall der Durchsetzung dieses Anspruchs nicht Nutznießer dieses Vorteils sein dürfe.
  • OLG Nürnberg, 05.05.2006 - 5 U 1863/05
    Schon wenn er dem Versteigerungsgericht durch Vorlage der notariell beglaubigten Löschungsbewilligung die Löschungsreife liquid nachgewiesen hätte, wäre die Grundschuld unabhängig davon, dass sie weiterhin im Grundbuch eingetragen und damit existent war, nicht in das geringste Gebot aufgenommen worden (RGZ 57, 209/211).
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Rechtsprechung
   EGMR, 30.06.2005 - 394/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,47696
EGMR, 30.06.2005 - 394/03 (https://dejure.org/2005,47696)
EGMR, Entscheidung vom 30.06.2005 - 394/03 (https://dejure.org/2005,47696)
EGMR, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 394/03 (https://dejure.org/2005,47696)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    GIKA ET CINQ AUTRES c. GRECE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 29, Art. 29 Abs. 3, Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1, Protokoll Nr. 1 Art. 1 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Exception préliminaire rejetée (tardiveté) Irrecevable sous l'angle de l'art. 6-1 en ce qui concerne l'équité de la procédure Irrecevable sous l'angle de P1-1 Violation de l'art. 6-1 en ce qui concerne la durée de la procédure Préjudice moral - réparation ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 394/03
    La Cour rappelle que le délai de six mois ne peut commencer à courir qu'à partir du moment où l'intéressé a une connaissance effective et suffisante de la décision interne définitive (Baghli c. France, no 34374/97, § 31, CEDH 1999-VIII).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2005 - 394/03
    La Cour rappelle que le caractère raisonnable de la durée d'une procédure s'apprécie suivant les circonstances de la cause et eu égard aux critères consacrés par sa jurisprudence, en particulier la complexité de l'affaire, le comportement des requérants et celui des autorités compétentes ainsi que l'enjeu du litige pour les intéressés (voir, parmi beaucoup d'autres, Frydlender c. France [GC], no 30979/96, § 43, CEDH 2000-VII).
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