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   BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03   

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https://dejure.org/2003,3298
BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03 (https://dejure.org/2003,3298)
BayObLG, Entscheidung vom 01.07.2003 - 3Z BR 122/03 (https://dejure.org/2003,3298)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 3Z BR 122/03 (https://dejure.org/2003,3298)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18 Abs. 1
    Anforderungen an eine Firma - "Profi-Handwerker GmbH"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Firma "Profi-Handwerker GmbH" unzulässig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Firma ?Profi-Handwerker GmbH? unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 1
    Unterscheidungskraft einer Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handelsregisteranmeldung einer firmenrechtlich unzulässigen Firmierung; Gattungs- und Branchenbezeichnungen als Firmenname (hier: Profi-Handwerker GmbH); Erfordernis der Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft; Allgemeine Beschreibung des Unternehmensgegenstands; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1544
  • DB 2003, 2382
  • Rpfleger 2003, 589
  • NZG 2003, 1029
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97

    Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs-

    Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03
    Der nach § 4 GmbHG vorgeschriebene Rechtsformzusatz ändert daran nichts (vgl. BayObLG BB 1997, 1707).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 3 Z 117/88

    Keine Fortführung der Firma eines nicht eingetragenen Großhandwerkers

    Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03
    Ein Ermessensfehler ist im vorliegenden Fall nicht festzustellen, zumal hier bereits im Anmeldeverfahren allein aus Rechtsgründen festgestellt werden kann, dass die Betroffene eine unzulässige und damit nicht eintragungsfähige Firma gebildet hat (vgl. BayObLGZ 1988, 344/349).
  • BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 3 Z 10/88

    Anmeldung einer firmenrechtlichen unzulässigen Firma zum Handelsregister

    Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03
    Zwar ist es im Falle der Anmeldung einer firmenrechtlich unzulässigen Firma zur Eintragung in das Handelsregister häufig geboten, das Anmeldeverfahren bis zur Erledigung des Firmenmissbrauchsverfahrens auszusetzen (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 128).
  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66

    Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03
    Unbeschadet dessen entscheidet das Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGHZ 46, 7; Baumbach/Hopt § 29 Rn 4; Baumbach/Hueck § 4 Rn. 31).
  • BayObLG, 02.07.1997 - 3Z BR 159/97

    Vorschriftswidrige Besetzung einer Kammer für Handelssachen bei

    Auszug aus BayObLG, 01.07.2003 - 3Z BR 122/03
    aa) Die Entscheidung ist in korrekter Weise als Beschluss der Kammer in Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei Handelsrichtern ergangen (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1998, 829).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten

    Dies steht im Einklang mit dem Irreführungsverbot aus § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB, wonach die Firma nicht den Eindruck erwecken darf, als würde das Unternehmen umfassendere Leistungen erbringen, als dies tatsächlich der Fall ist (vgl. BayOblG, NJW-RR 2003, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, DStRE 2021, 250).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Hierdurch wird auch nach dem neuen Firmenrecht grundsätzlich die Verwendung bloßer Gattungs- oder Branchenbezeichnungen bzw. einer allgemeinen Bezeichnung des Geschäftsbereiches ausgeschlossen, zumal die Verwendung derartiger Allgemeinbegriffe ähnliche Firmenbildungen für Unternehmen des gleichen Geschäftszweiges häufig sperren und so dem anzuerkennenden Freihaltebedürfnis entgegenstehen würde (vgl. Hüffer, a.a.O., § 4 Rn. 12; Röhricht/Graf v. Westphalen/Ammon, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 22; Ebenroth/Boujong/Joost/Zimmer, a.a.O., § 18 Rn. 18; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 18 Rn. 6; BayObLG NZG 2003, 1029).
  • OLG München, 07.03.2007 - 31 Wx 92/06

    Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft -

    Zwar enthält sie nur beschreibende Angaben zum Gegenstand des Unternehmens und besitzt deshalb nach den Maßstäben des deutschen Rechts keine hinreichende Unterscheidungskraft (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1544 "Profi-Handwerker"; Baumbach/Hopt HGB 32. Aufl. § 18 Rn. 6).
  • KG, 11.09.2007 - 1 W 81/07

    Private Limites Company: Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft der Firma

    Aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 2003, 1544 ff.) folgt nichts Anderes.
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