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   BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96   

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https://dejure.org/1996,3935
BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96 (https://dejure.org/1996,3935)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 3Z BR 15/96 (https://dejure.org/1996,3935)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 3Z BR 15/96 (https://dejure.org/1996,3935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Voraussetzungen der Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Notwendigkeit der zwangsweisen Unterbringung des Betroffenen; Sofortige ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwilligung in Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1375
  • BayObLGZ 1996 Nr. 9
  • BayObLGZ 1996, 34
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 1994, 136 ).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG ), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 m.w.N.; BayObLG BtPrax 1994, 136 ).
  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    Spiegelbildlich hierzu stellt sich die Frage, ob umgekehrt eine ausdrückliche Erklärung der Freiwilligkeit des weiteren Verbleibs in der Einrichtung beachtlich ist (vgl. hierzu Knittel BtG § 1906 Rn. 9 m.w.N.), was aber vor allem eine Würdigung der Erklärung mit sachverständiger Hilfe im Rahmen von § 12 FGG erfordert (BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375).
  • LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines

    Eine die Genehmigungsbedürftigkeit ausschließende Einwilligung (OLG Hamm, vom 08.01.1997, 15 W 398/96, BtPrax 1997, 162 und BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, FamRZ 1996, 1375) ist der Betroffenen nach dem ärztlichen Zeugnis Dr. F. nicht mehr möglich.
  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06

    Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der

    Hätte im Übrigen die Betroffene hier tatsächlich mit natürlichem Willen wirksam in ihre freiheitsentziehende Unterbringung eingewilligt, so würde sich eine gerichtliche Entscheidung nach § 1906 Abs. 1 BGB erübrigen, weil es bereits am Begriff einer freiheitsentziehenden Unterbringung fehlte (vgl. BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375; Knittel aaO).
  • OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07

    Unterbringung einer Alkoholabhängigen bei Krankheitsuneinsichtigkeit und

    Dann liegt keine Freiheitsentziehung vor; eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich (BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375 m.w.N.).
  • OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05

    Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung

    Dann liegt keine Freiheitsentziehung vor; eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich (BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375 m. w. N.).
  • OLG München, 01.02.2017 - 5 Ws 43/16

    Keine Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Zwangsmedikation im Rahmen

    Ebenso wie bei Zwangsbehandlungen im Rahmen der zivilrechtlichen Unterbringung nach § 1906 BGB muss daher die gerichtliche Genehmigung durch den angefochtenen Beschluss mit Wirkung ex nunc aufgehoben werden, weil es eines solchen Eingriffs als ultima ratio nicht mehr bedarf (vgl. Beschluss des BayObLG vom 14.02.1996, 3Z BR 15/96, und Palandt/Götz a. a. O. § 1906 Rdn. 6, 26 und 37 für Zwangsmaßnahmen im Rahmen der zivilrechtlichen Unterbringung; Beschluss des BVerfG vom 28.11.2013, 2 BvR 2784/12, zitiert nach juris, dort Rdn. 23 für eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug; Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.04.2016, 2 Ws 90/16, zitiert nach juris, dort Rdn. 25).
  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 214/06
    Hätte im Übrigen die Betroffene hier tatsächlich mit natürlichem Willen wirksam in ihre freiheitsentziehende Unterbringung eingewilligt, so würde sich eine gerichtliche Entscheidung nach § 1906 Abs. 1 BGB erübrigen, weil es bereits am Begriff einer freiheitsentziehenden Unterbringung fehlte (vgl. BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375 ; Knittel aaO).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

    Für die Einwilligung kommt es auf den natürlichen Willen des Betroffenen an, da es sich nicht um ein Rechtsgeschäft oder eine Willenserklärung handelt, sondern um die Gestattung der Vornahme von Handlungen, die in rechtlich geschützte Güter eingreifen (vgl. Marschner/Volckart B Rn. 105, C Rn.7, 8; BayObLG FamRZ 1996, 1375).
  • OLG Saarbrücken, 09.02.1999 - 5 W 397/98
    Von ihm wird ausgegangen, wenn ein Betroffener Bedeutung und Tragweite einer Maßnahme erkennen und sich zu ihr ernsthaft äußern kann (vgl. u.a. BGHZ 70, 252, 255; BayObLGZ 1996, 34; OLG Hamm FGPrax 1996, 193; OLGZ 90, 401).
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