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   BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03   

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https://dejure.org/2003,8037
BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 (https://dejure.org/2003,8037)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 (https://dejure.org/2003,8037)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 3Z BR 200/03 (https://dejure.org/2003,8037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Austauschentlassung eines weiteren Betreuers zum alleinigen Betreuer, Betreuerwechsel

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 3
    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache, Entlassung des Betreuers, mehrere Betreuer, Auswahl des Betreuers, Vorschlag des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Mitbetreuers; Bestellung mehrerer Betreuer ; Wunsch des Betroffenen nach Betreuerwechsel; Allgemeine Gefahr des Positionenmissbrauchs; Wirksame Abgabe des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97

    Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03
    Dem Wunsch des Betroffenen nach einem Betreuerwechsel kommt stets besonderes Gewicht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1261).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03
    Die allgemeine Gefahr, dass der neue Betreuer seine Position missbrauchen könnte, genügt nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324; Knittel Betreuungsrecht § 1908b BGB Anm.8 b).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    a) Zu Recht nimmt das Landgericht an, bei Bestellung mehrerer Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise ein wichtiger Grund für die Entlassung einer dieser Betreuer schon dann gegeben ist, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor

    Das Gericht muss allerdings prüfen, ob der Betreuerwechsel, auch wenn er möglich ist, dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (vgl. Palandt/Diede- richsen § 1908b Rn. 8; BayObLG FamRZ 2003, 784 bis 786 und Senatbeschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 = FamRZ 2004, 736 [LS]).
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