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BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 205/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 2/06
Fristbeginn bei Wiedereinsetzung - anwaltliche Sorgfalt bei Einlegung eines …
Daher beginnt die Frist insbesondere zu laufen, sobald der Beschwerdeführer oder sein Vertreter von der Versäumung der Beschwerdefrist Kenntnis erlangt hat oder sie dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen müssen (BayObLGZ 1981, 21/28; BayObLG Beschluss vom 8.9.1994, 3Z BR 205/94; BayObLG Beschluss vom 31.1.2002, 2Z BR 159/01 = ZWE 2002, 317 - Leitsatz; vgl. auch BGH MDR 1990, 413; NJW 1994, 2831/2832 m.w.N.).Die Frist beginnt spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte wahrnehmen können; dies ist wiederum davon abhängig, wann der Anwalt Anlass hatte zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten war (BGH NJW-RR 1999, 429/430; NJW 2001, 1578/1579; NJW 2003, 1815; BayObLG Beschluss vom 8.9.1994, 3Z BR 205/94).